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IBRRS 2019, 2315; IMRRS 2019, 0849; IVRRS 2019, 0334
ProzessualesProzessuales
Abnahme als Gegenstand einer Feststellungsklage?

BGH, Urteil vom 09.05.2019 - VII ZR 154/18

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 2315; IMRRS 2019, 0849; IVRRS 2019, 0334
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Abnahme als Gegenstand einer Feststellungsklage?

BGH, Urteil vom 09.05.2019 - VII ZR 154/18

Die Frage, ob eine Abnahmeerklärung nicht erfolgt ist und deshalb die Abnahmewirkungen nicht eingetreten sind, kann gem. § 256 Abs. 1 ZPO Gegenstand einer negativen Feststellungsklage sein. Gleiches gilt für die Frage, ob die Abnahmewirkungen gem. § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB a.F. nicht eingetreten sind, weil keine Verpflichtung zur Abnahme besteht (Fortführung von BGH, IBR 1996, 316).*)

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IBRRS 2021, 2459; IMRRS 2021, 0903
BauträgerBauträger
ohne Titel

OLG Köln, Beschluss vom 10.09.2018 - 17 U 44/16

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2021, 2452; IMRRS 2021, 0902
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Gemeinschaftseigentum muss jeder Erwerber selbst abnehmen!

OLG Köln, Urteil vom 11.07.2018 - 17 U 44/16

1. Jeder Erwerber hat einen eigenen Anspruch auf Abnahme des Gemeinschaftseigentums.

2. Die Abnahme des Sondereigentums oder die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch andere Wohnungseigentümer führen nicht zu einer Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Erwerber, soweit es sich nicht um die Teile des Gemeinschaftseigentums handelt, die ausschließlich im Bereich der Wohnung (Sondereigentum) liegen oder dem Erwerber zur alleinigen Nutzung zugewiesen sind.

3. Eine sog. negative Feststellungsklage, dass ein Werk nicht abgenommen ist, ist - grundsätzlich - ebenso zulässig wie eine entsprechende "positive" Feststellungsklage, dass das Werk abgenommen ist. Bei der Abnahme i.S.v. § 640 Abs. 1 BGB handelt es sich um ein der Feststellung gem. § 256 ZPO zugängliches Rechtsverhältnis.

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