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Online seit 12. April

IBRRS 2024, 1223
ProzessualesProzessuales
Berufungsschriftsatz aus Textbausteinen: Berufung (un-)zulässig?

OLG Celle, Urteil vom 04.04.2024 - 5 U 31/23

1. Die Zulässigkeit einer Berufung setzt voraus, dass ihre Berufungsbegründung auf den konkreten Streitfall zugeschnitten ist.*)

2. Ob eine Berufungsbegründung, die im Rahmen eines „Massenverfahrens“ ersichtlich zur vielfachen Verwendung in verschiedenen Verfahren vorgesehen und im Wesentlichen aus Textbausteinen zusammengesetzt ist, den diesbezüglich bestehenden Anforderungen standhält, ist im Einzelfall zu prüfen.*)

3. Der Umstand, dass die Klagepartei in ihren Schriftsätzen Tatsachenvortrag hält, den die sie vertretenen Prozessbevollmächtigten wortwörtlich in gleicher Weise in diversen weiteren Parallelverfahren für andere von ihnen vertretene Klageparteien halten, steht der Schlüssigkeit dieses Vorbringens nicht entgegen und kann allenfalls im Rahmen einer diesbezüglichen Beweiswürdigung mit bedacht werden.*)

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IBRRS 2024, 0822
ProzessualesProzessuales
Verwalter, übernehmen Sie - aber nur, wenn Sie wollen!

LG Landau, Urteil vom 11.08.2023 - 5 S 39/22

1. Selbst wenn die einem Eigentümer erteilte "Vollmacht" zur Geltendmachung von Auskunftsansprüchen ab der Bestellung eines neuen Verwalters erlöschen sollte und ein Rechtsstreit vom neuen Verwalter übernommen werden müsste, kann der neue Verwalter rückwirkend (selbst in der Berufungsinstanz) die Prozessführung durch den Eigentümer genehmigen.

2. Die rückwirkende Genehmigung der Prozessführung als Ganzes durch den gesetzlichen Vertreter bedarf keiner Zustimmung des Gegners.

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Online seit 11. April

IBRRS 2024, 1117
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein deliktischer Schadensersatzanspruch bei „Stoffgleichheit“!

OLG Celle, Urteil vom 06.03.2024 - 6 U 35/22

Ein Leitungswasserschaden wegen teilweise fehlender Isolierung an den Pressfittingen der verbauten Warmwasserleitungen verletzt nicht das durch § 823 Abs. 1 BGB geschützte Integritätsinteresse für den geltend gemachten Schaden. Die Stoffgleichheit mit dem Mangelunwert ist gegeben. Der behauptete Mangel war "nicht in wirtschaftlich vertretbarer Weise zu beheben" (BGH, Urteil vom 23.02.2021 - VI ZR 21/20, Rz. 16, IBRRS 2021, 0841), weil die Wasserleitung mit Fußboden, Wand und Estrich in der Weise verbunden war, dass ein Auswechseln nur unter Zerstörung der anderen Bauteile möglich war. Die Bestellerin der Werkleistung hat bei Fertigstellung ein Gebäude erhalten, bei dem nicht nur die Wasserleitungen, sondern auch die damit verbundenen Teile des Fußbodens und der Wände vom Mangel betroffen waren und die Fehlstellen bis zum Eintritt der Leckage weder geortet waren noch mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand hätten beseitigt werden können, sondern nur durch Komplettaustausch.*)

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IBRRS 2023, 3598
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Extensive Dachbegrünungen zählen anteilig zur Wohnfläche

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.12.2023 - 19 U 150/22

1. Sieht der Bauträgervertrag vor, dass sich die Größe der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) bemisst, wobei die Flächen nicht überdachter Dachterrassen zu 25% anzurechnen sind, ist auch die Grundfläche der im Bereich einer Dachterrasse herzustellenden extensiven Grünfläche zu 25% in die Wohnflächenberechnung einzustellen.

2. Extensive Grünflächen eröffnen ähnliche Nutzungsmöglichkeiten wie ein mit Betonplatten versehener Terrassenbereich, weshalb sie bei verständiger Würdigung unter Berücksichtigung ihrer funktionalen Ausrichtung als Dachgarten gem. § 4 Nr. 4 WoFIV anzusehen sind.

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IBRRS 2024, 1217
WerkvertragWerkvertrag
Störung der Geschäftsgrundlage: Rücktritt oder Vertragsanpassung?

BGH, Urteil vom 18.01.2024 - VII ZR 142/22

Zur ergänzenden Vertragsauslegung (hier: Rücktrittsrecht) eines im Zusammenhang mit einem Mietvertrag abgeschlossenen Bewirtungsvertrags.*)

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IBRRS 2024, 1201
VergabeVergabe
Aufgreifschwelle nicht überschritten: Keine Preisaufklärung erforderlich!

VK Westfalen, Beschluss vom 03.07.2023 - VK 1-19/23

1. Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 15.10.2010 - Verg 10/10, IBRRS 2010, 3175 = VPRRS 2010, 0272; Beschluss vom 03.08.2011 - Verg 6/11, IBRRS 2011, 3512 = VPRRS 2011, 0295; Beschluss vom 21.10.2015 - Verg 28/14 m.w.N, IBRRS 2015, 2918 = VPRRS 2015, 0355) hat wiederholt geurteilt, dass für die Antragsbefugnis allein das Vorhandensein eines Vergaberechtsverstoßes nicht ausreicht, sondern darüber hinaus muss der Bieter durch diesen Vergaberechtsverstoß auch tatsächlich in seinen Rechten gem. § 168 Abs. 1 GWB verletzt sein.*)

2. In der Rechtsprechung sind insoweit Aufgreifschwellen anerkannt, bei deren Erreichen eine Verpflichtung des Auftraggebers angenommen wird, in eine nähere Prüfung der Preisbildung des fraglichen Angebots einzutreten (BGH, IBR 2017, 209 = VPR 2017, 42), wobei der Senat in der Regel bei einem Preisabstand von 20 % zum nächstteureren Angebot eine solche Aufgreifschwelle annimmt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2019 - Verg 56/18, NZBau 2020, 249 = IBR 2020, 151 = VPR 2020, 69; Beschluss vom 02.05.2018 - Verg 3/18, IBRRS 2019, 0362 = VPRRS 2019, 0029; Beschluss vom 25.04.2012 - Verg 61/11, IBR 2012, 530 = VPRRS 2012, 0205).*)

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IBRRS 2024, 1208
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbar kann „genaue“ Einhaltung der Abstandsflächen verlangen!

VGH Bayern, Beschluss vom 20.03.2024 - 15 ZB 24.47

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung im Hinblick auf die Einhaltung der Abstandsflächen kommt es nicht darauf an, ob der festgestellte Verstoß geringfügig ist und sich eine entsprechende Bauausführung innerhalb der Maßtoleranzen bei Bauwerken bewegen würde.*)

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IBRRS 2024, 1212
MietrechtMietrecht
Corona-Pandemie: Vorausgezahlte Hotelkosten können zurückverlangt werden

BGH, Urteil vom 06.03.2024 - VIII ZR 363/21

1. Ist ein Hotelbetrieb durch das Verbot einer Beherbergung von Personen zu touristischen Zwecken als Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie daran gehindert, dem Gast den Gebrauch des Hotelzimmers im vereinbarten Leistungszeitraum zu gewähren, ist ihm die geschuldete Leistung i.S.v. § 275 Abs. 1 BGB (rechtlich) unmöglich.*)

2. Die Annahme einer Offensichtlichkeit i.S.d. § 323 Abs. 4 BGB erfordert grundsätzlich, dass der künftige Eintritt der Rücktrittsvoraussetzungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (hier: Beschränkung einer touristischen Beherbergung durch einen Hotelbetrieb während der COVID-19-Pandemie).*)

3. Das der Überlassung eines Hotelzimmers an einen Gast entgegenstehende generelle Beherbergungsverbot für touristische Reisen ist als Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie kein in der Person des Gastes liegender Umstand i.S.v. § 537 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)

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IBRRS 2024, 0821
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Steckengebliebener Bau einer Wohnungseigentumsanlage: Anspruch auf Fertigstellung?

LG Koblenz, Urteil vom 20.11.2023 - 2 S 29/22 WEG

1. Die Vergabe von Aufträgen an Bauunternehmen und Architekten, um Abbruch- und Abdichtungsarbeiten durchführen sowie Ausführungspläne erstellen zu lassen, ist keine Maßnahme von untergeordneter Bedeutung und führt zu erheblichen finanziellen Verpflichtungen der Gemeinschaft. Daher muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch Auswahl eines speziellen Angebots selbst entscheiden.

2. Ein Wohnungseigentümer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Ersterrichtung des Gemeinschaftseigentums. Die Grenze bildet die Unzumutbarkeit i.S.v. § 242 BGB.

3. Da eine Beschlussersetzung das Selbstorganisationsrecht der Wohnungseigentümer beschneidet, darf sie stets nur soweit gehen wie dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes unbedingt notwendig ist.

4. Dementsprechend ist bei einem bereits beim Abriss des Altgebäudes steckengebliebenen Bauvorhaben der zunächst anstehende Beschluss daher die Einholung eines Gutachtens zu den voraussichtlichen Kosten für die Errichtung des Gemeinschaftseigentums, damit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in der Folge sachgerecht darüber entscheiden kann, ob es bei der Pflicht zur Errichtung der Wohnungseigentumsanlage (Gemeinschaftseigentum) verbleibt oder eine Ausnahme wegen Unzumutbarkeit gegeben ist.

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IBRRS 2024, 0994
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kein Gewährleistungsausschluss wegen möglicher Asbestbelastung?

LG Lübeck, Urteil vom 18.01.2024 - 14 S 41/23

1. Baustoffe, die bei der Errichtung eines Wohnhauses gebräuchlich waren, später aber als gesundheitsschädlich erkannt worden sind, können einen Mangel der Kaufsache begründen.

2. Ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss umfasst auch solche Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren.

3. Die Entfernung vermeintlich belasteter Bauteile eines Gebäudes auf Wunsch des Käufers ist für sich noch kein Anerkenntnis einer Gewährleistungspflicht auf Seiten des Verkäufers.

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IBRRS 2024, 1210
RechtsanwälteRechtsanwälte
Nur Nebenforderung erörtert: Nur reduzierte Terminsgebühr!

OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2024 - 4 W 20/24

Beziehen sich Erörterungen der im Termin allein anwesenden Partei mit dem Gericht ausschließlich auf eine Nebenforderung - nämlich den Anspruch auf Verzugszinsen, konkret den Beginn der Verzinsungspflicht - und nimmt die Klagepartei auf einen erst im Termin erfolgenden Hinweis des Gerichts hin die Klage hinsichtlich der Nebenforderung teilweise zurück, ist es geboten, von dem Grundsatz abzuweichen, dass im Säumnistermin eine volle 1,2-Terminsgebühr auf den vollen Gegenstandswert entsteht.*)

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IBRRS 2024, 1102
ProzessualesProzessuales
Partei beerbt Gegner: Kostenentscheidung für Streithelfer bleibt!

BGH, Beschluss vom 14.02.2024 - IV ZB 16/23

Wenn ein Verfahren in der Hauptsache endet, weil die Partei des Rechtsstreits Alleinerbin ihres Gegners geworden ist, hat die zuvor zu Gunsten eines Streithelfers ergangene Kostenentscheidung weiter Bestand und kann Grundlage der Kostenfestsetzung sein.*)

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IBRRS 2024, 1209
ProzessualesProzessuales
Aufwand für Beratungstermine = erstattungsfähige Aufwendungen?

AG Bautzen, Beschluss vom 11.11.2023 - 21 C 130/22

Der Aufwand für Beratungstermine können erstattungsfähige vorbereitende notwendige Aufwendungen sein.*)

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Online seit 10. April

IBRRS 2024, 1120
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einstweilige Zahlungsverfügung auch im VOB/B-Vertrag?

OLG München, Beschluss vom 12.03.2024 - 9 U 3791/23 Bau

1. Zulässigkeit einer negativen Feststellungsverfügung gegen eine Abschlagsrechnung, die auf einen gem. § 650c Abs. 3 Satz 1 BGB ermittelten Mehrvergütungsanspruch gestützt wird.*)

2. § 650c Abs. 3 BGB ist ebenso wie § 650d BGB im VOB-Vertrag anwendbar. Will der Unternehmer nach § 650c Abs. 3 Satz 1 BGB vorgehen, müssen aber auch im VOB-Vertrag die Voraussetzungen des § 650b BGB gegeben sein.*)

3. Wenn durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO über die Berufung entschieden wird, kommt es in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf die Voraussetzungen gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 ZPO nicht an.*)

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IBRRS 2024, 1116
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung nur mit Schätz-/Höchstmenge!

VK Westfalen, Beschluss vom 21.02.2024 - VK 3-42/23

1. Obwohl ein Durchschnittsbieter, der an der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung teilnimmt, um das nicht eindeutig festgelegte Auftragsvolumen nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV und die damit verbundenen Ungewissheiten bei der Kalkulation wissen muss, ist für ihn nach einer zumindest laienhaft rechtlichen Bewertung nicht erkennbar im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB, dass die fehlende Angabe der Höchstmenge in rechtlicher Hinsicht einen Vergaberechtsverstoß darstellt. Die Rechtswidrigkeit ergibt sich erst aus einer Auslegung des Gleichheits- und des Transparenzgrundsatzes und begründet sich mit dem nicht zumutbaren und unüberschaubaren Risiko, das einer nicht begrenzten Rahmenvereinbarung immanent ist (EuGH, IBR 2021, 424 = VPR 2021, 113). Dies gilt jedenfalls deshalb, da ein Durchschnittsbieter den Vergabeverstoß nicht zufällig beim Studium der Vergabeunterlagen auffallen kann, da erst das Fehlen der Information den Vergabeverstoß begründet. Es bedarf mit anderen Worten rechtlicher Beratung und Auswertung der Vergabeunterlagen.*)

2. Ausgehend von Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz muss die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung sowohl die Angabe der Schätzmenge und/oder des Schätzwerts als auch eine Höchstmenge und/oder einen Höchstwert sowie den Hinweis enthalten, dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist (vgl. EuGH, IBR 2021, 424 = VPR 2021, 113, und hieran anknüpfend OLG Koblenz, IBR 2023, 360 = VPR 2023, 16; a. A. noch die am Wortlaut des § 21 VgV orientierte Rechtsprechung des KG, Beschluss vom 20.03.2020 - Verg 7/19, IBRRS 2020, 3836 = VPRRS 2020, 037, und der VK Bund, IBR 2020, 85 = VPR 2020, 24). Dies ist erforderlich, da der Bieter erst auf Grundlage dieser Schätzung seine Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Rahmenvereinbarung beurteilen kann (vgl. EuGH, a.a.O.). Wäre der Höchstwert oder die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung nicht angegeben oder die Angabe nicht rechtlich verbindlich, könnten sich öffentliche Auftraggeber zudem über diese Höchstmenge hinwegsetzen (vgl. EuGH, a.a.O.). Dann könnten Zuschlagsempfänger wegen Nichterfüllung der Rahmenvereinbarung vertraglich haftbar gemacht werden, wenn sie die von den öffentlichen Auftraggebern geforderten Mengen nicht leisten könnten, selbst wenn diese Mengen die Höchstmenge in der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen überschreiten (vgl. EuGH, a.a.O.).*)

3. Ohne Angabe der Höchstmenge ist das Vergabeverfahren bei fortbestehender Beschaffungsabsicht in den Stand vor Bekanntmachung zurückzuversetzen. Eine Korrektur des Verfahrensfehlers ist nur durch Überarbeitung der Bekanntmachung möglich. Denn bereits aus der Bekanntmachung muss sich für den Bieterkreis die Schätz- und Höchstmenge einer Rahmenvereinbarung ergeben, damit dieser seine Leistungsfähigkeit beurteilen und entscheiden kann, ob er an dem Vergabeverfahren teilnimmt (vgl. EuGH, IBR 2021, 424 = VPR 2021, 113).*)




IBRRS 2024, 1022
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann bilden grenzständige Gebäude ein Doppelhaus?

VGH Bayern, Beschluss vom 01.02.2024 - 9 CS 23.1963

1. Für die Frage, ob grenzständige Gebäude ein Doppelhaus bilden, kommt es auf die wechselseitige Verträglichkeit dieser Gebäude an.

2. Ein Doppelhaus liegt dann vor, wenn es den Gesamteindruck einer offenen, aufgelockerten Bebauung nicht stört, eben weil es als ein Gebäude erscheint.

3. Dabei ist eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls vorzunehmen, wobei qualitative und quantitative Kriterien nicht isoliert betrachtet werden dürfen.

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IBRRS 2024, 1197
WohnraummieteWohnraummiete
Baumangel führt auch bei Kinderlärm zu Mietmangel!

AG Wedding, Urteil vom 03.03.2023 - 16 C 301/21

1. Fehlt eine vertragliche Vereinbarung über das Ausmaß des zu gewährleistenden Schallschutzes, so ist die Einhaltung der maßgeblichen technischen Normen geschuldet, wobei jedoch grundsätzlich nur der bei Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen ist.

2. Auch wenn der Mieter sozialüblichen Kinderlärm grundsätzlich hinnehmen muss, gilt dies jedenfalls nicht für dasjenige Mehr an Lärm, das bei Einhalten der Bauvorschriften nicht wahrnehmbar wäre.

3. Ansonsten ist Kinderlärm wie Rennen und Schreien, jedenfalls sofern der Lärm nicht regelmäßig über lange Zeit anhält, während der üblichen Tageszeiten hinzunehmen.

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IBRRS 2024, 1003
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kann ein Verwalter ohne vorherige persönliche Vorstellung bestellt werden?

AG Pforzheim, Urteil vom 27.02.2024 - 12 C 1654/23

Es kann den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen, wenn ein Verwalter bestellt wird, der sich den Wohnungseigentümern zuvor nicht persönlich vorgestellt hat.

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IBRRS 2024, 1083
HandelsrechtHandelsrecht
Berufung auf fehlende Handelsregistereintragung nur bei positiver Kenntnis verwehrt!

BGH, Urteil vom 09.01.2024 - II ZR 220/22

1. Die Berufung auf die fehlende Eintragung einer eintragungspflichtigen Tatsache ist dem Dritten gem. § 15 Abs. 1 HGB nur dann verwehrt, wenn er positive Kenntnis von der einzutragenden Tatsache hat; ein Kennenmüssen oder eine grob fahrlässige Unkenntnis genügen demgegenüber nicht.*)

2. Die Grundsätze des Missbrauchs der Vertretungsmacht gelten auch im Anwendungsbereich des Rechtsscheintatbestands des § 15 Abs. 1 HGB.*)

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IBRRS 2024, 0895
SteuerrechtSteuerrecht
Zurechnung von Vermietungsbemühungen des neuen Eigentümers?

VG Schleswig, Urteil vom 17.01.2024 - 4 A 278/21

Bei einem unterjährigen Verkauf eines Objekts, können die Vermietungsbemühungen der neuen Eigentümerin der Klägerin (Steuerpflichtige) zugerechnet werden, so dass diese die Minderung des Rohertrags gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG (a.F.) nicht zu vertreten hat.*)

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IBRRS 2024, 1103
SachverständigeSachverständige
Durchsetzung des Anspruchs "nicht möglich": Abtretungsvereinbarung (un-)wirksam?

BGH, Urteil vom 23.01.2024 - VI ZR 357/22

Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Klausel, wonach der Geschädigte aufgrund der Abtretung seines Anspruchs auf Erstattung des Sachverständigenhonorars gegen den Unfallgegner an den Sachverständigen nur dann auf Zahlung des Honorars in Anspruch genommen werden kann, wenn eine Durchsetzung des Anspruchs "nicht möglich" ist.*)

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IBRRS 2024, 1093
RechtsanwälteRechtsanwälte
Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an Ausgangskontrolle?

BGH, Beschluss vom 30.01.2024 - VIII ZB 85/22

Zu den Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze - hier: Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA; im Anschluss an BGH, IBR 2021, 498 = IMR 2021, 426; BGH, IBRRS 2022, 1977 = IMR 2022, 375; BGH, IBR 2023, 377 = IMRRS 2023, 0597; jeweils m.w.N.).*)

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IBRRS 2024, 1024
ProzessualesProzessuales
Terminsaufhebung nach Mandatsniederlegung?

BFH, Beschluss vom 13.03.2024 - VIII B 4/23

Im Anschluss an die Mandatsniederlegung einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor der mündlichen Verhandlung kann ein erheblicher Grund für eine Terminsaufhebung trotz dauerhafter Erkrankung des sich danach selbst vertretenden Klägers fehlen, wenn der Kläger die Mandatsniederlegung als Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH selbst verursacht hat.*)

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IBRRS 2024, 0997
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Feststellung der Minderungsberechtigung: Ist ein unbezifferter Antrag zulässig?

AG Karlsruhe, Urteil vom 09.08.2023 - 3 C 294/23

1. Wird durch einen Mieter die gerichtliche Feststellung seiner Minderungsberechtigung wegen eines Mietmangels begehrt, ist ein unbezifferter Antrag zulässig.

2. Eine Klage auf Feststellung des Rechts zur Mietminderung ist hinreichend begründet, wenn die Mängel substanziiert dargelegt werden.

3. Wirkt sich ein Mangel nur periodisch in einem vorhersehbaren Zeitraum erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist die Mietminderungsquote der jeweiligen Jahreszeit entsprechend anzupassen.

4. Bei Ausfall der Heizung im Wohnzimmer ist während der Wintermonate eine Minderung um 30%, in den Sommermonaten um 5% gerechtfertigt.

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Online seit 9. April

IBRRS 2024, 1115
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeberanweisung sticht Bedenkenanzeige: Arbeitseinstellung ist unzulässig!

BGH, Urteil vom 01.02.2024 - VII ZR 171/22

1. Der Auftraggeber eines VOB/B-Vertrags kann den Vertrag kündigen, wenn eine verbindliche Vertragsfrist für den Beginn der Ausführung vereinbart wurde, zu der der Auftragnehmer mit den ihm obliegenden Arbeiten nicht begonnen hat und der Auftraggeber zuvor erfolglos eine Frist zur Vertragserfüllung, verbunden mit der Androhung einer Kündigung des Auftrags, gesetzt hat.

2. Auch wenn der Auftragnehmer mehrfach schriftlich Bedenken gegen die Ausführung der Leistung mitgeteilt hat, scheidet ein Leistungsverweigerungsrecht aus, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer ausdrücklich angewiesen hat, mit den Arbeiten zu beginnen, und der Auftraggeber dadurch das Risiko einer mangelhaften Ausführung übernommen hat.

3. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO lässt im Falle eines in der ersten Instanz unterlaufenen Verfahrensfehlers, zu dem auch die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erstinstanzlichen Gerichts zählt, eine Zurückverweisung der Sache an das Landgericht grundsätzlich nur dann zu, wenn aufgrund des Verfahrensmangels außerdem eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme notwendig ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 17.03.2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672 = IBRRS 2008, 1518 = IMRRS 2008, 1029).*)

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IBRRS 2024, 1196
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auch in einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft kann nur der Verband die Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung verlangen

BGH, Urteil vom 09.02.2024 - V ZR 6/23

1. Auch in einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft können jedenfalls auf Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums bezogene Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche (hier: Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung) nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht im Wege der actio pro socio von einem einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden (Fortführung von Senat, Urteil vom 28.01.2022 - V ZR 86/21, IMR 2022, 204 = NJW-RR 2022, 733).*)

2. Die verwalterlose Zweiergemeinschaft wird bei der Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen, die sich auf Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen der Wohnungseigentümer beziehen, von dem jeweils anderen Wohnungseigentümer vertreten; einer Vorbefassung der Eigentümerversammlung vor Klageerhebung bedarf es insoweit nicht (Fortführung von Senat, Urteil vom 16.09.2022 - V ZR 180/21, IBRRS 2022, 3031 = IMRRS 2022, 1311 = NJW 2022, 3577).*)




IBRRS 2024, 1002
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wissentliche Pflichtverletzung ist nicht versichert!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.05.2023 - 11 U 144/22

1. Eine wissentliche Pflichtverletzung des Architekten führt zum Leistungsausschluss der Architektenhaftpflichtversicherung. Ein Verstoß gegen elementare Berufspflichten, deren Kenntnis nach der Lebenserfahrung bei jedem Berufsträger vorausgesetzt werden kann, indiziert die Wissentlichkeit.

2. Zur Geltendmachung eines Deckungsanspruchs aus dem Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherten ist der geschädigte Dritte nicht aktivlegitimiert. Bei Haftpflichtversicherungsverträgen handelt es sich nicht um Verträge zugunsten Dritter. Der Geschädigte ist als möglicher Haftpflichtgläubiger auch kein Versicherter im Sinne der §§ 43 ff. VVG.

3. Zwischen Haftpflichtverhältnis und Deckungsverhältnis ist streng zu trennen (Trennungsprinzip). Rechtskräftige Entscheidungen im Haftpflichtprozess entfalten Bindungswirkung im späteren Deckungsprozess, soweit sie identische Voraussetzungen betreffen. Keine Bindungswirkung besteht, wenn der Geschädigte den Haftpflichtversicherer nach § 115 Abs. 1 Satz 1 BGB im Wege der Direktklage in Anspruch nimmt.

4. Macht der Geschädigte gegen den Versicherer einen Direktanspruch klageweise geltend, hat er neben den Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 Satz 1 VVG auch alle Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, die den Haftpflichtanspruch gegen den versicherten Schädiger begründen.

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IBRRS 2024, 0960
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Von der Baugenehmigung abweichende Planung ist mangelhaft!

LG Darmstadt, Urteil vom 15.02.2023 - 11 O 130/19

1. Die Ausführungsplanung des Architekten ist mangelhaft, wenn sie nicht mit der erteilten Baugenehmigung übereinstimmt (hier: abweichende Geschosshöhe).

2. Billigt der Auftraggeber nachträglich eine von der Baugenehmigung abweichende Planung und Ausführung, kann darin eine Beschaffenheitsvereinbarung gesehen werden, die der Annahme eines Mangels entgegensteht.

3. Klärt der Architekt den Auftraggeber nicht über die Konsequenzen einer von der Baugenehmigung abweichenden Ausführung auf, kommt eine Haftung wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht in Betracht. Die Aufklärungspflichtverletzung muss kausal für den Schaden geworden sein.

4. Das bauausführende Unternehmen ist nicht verpflichtet, die übergebenen Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung zu prüfen.

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IBRRS 2024, 0993
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Präqualifiziert oder nicht: Eignungsnachweise müssen vergleichbar sein!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.02.2024 - 3194.Z3-3_01-23-61

1. Aus dem Verweis in Art. 64 Abs. 6 Unterabs.1 Satz 1 Richtlinie 2014/24/EU auf die Anforderungen des Art. 60 der Richtlinie ergibt sich, dass die inhaltlichen Anforderungen an die Eignung und die zu erbringenden Nachweise für jeden Bieter grundsätzlich gleich sein müssen, unabhängig davon, ob dieser präqualifiziert ist oder nicht (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2022 - Verg 19/22, IBRRS 2022, 1970 = VPRRS 2022, 0149).*)

2. Angesichts der weit verbreiteten Praxis öffentlicher Auftraggeber, bei präqualifizierten Bietern den Nachweis ihrer Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis als hinreichenden Nachweis ihrer Eignung genügen zu lassen, muss ein präqualifizierter Bieter nicht erkennen, dass er zum Nachweis seiner Eignung vergleichbare Nachweise wie ein nicht-präqualifizierter Bieter einreichen muss.*)

3. Dies gilt insbesondere dann, wenn in der Auftragsbekanntmachung hinsichtlich der Mindestanforderungen an die Eignung auf das Formblatt 124 verlinkt wird, das ausdrücklich als "Eigenerklärung zur Eignung für nicht nicht-präqualifizierte Bieter" überschrieben ist und in den Bewerbungsbedingungen (Formblatt 212) ausdrücklich davon die Rede ist, dass präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag ins Präqualifikationsverzeichnis führen (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2022 - Verg 19/22, IBRRS 2022, 1970 = VPRRS 2022, 0149).*)

4. Werden in einem Vergabeverfahren mehrere Fachgewerke zusammengefasst vergeben, darf nicht unklar bleiben, welche Leistungsbereiche die Präqualifikation eines Bieters umfassen muss und wie sich die Nachweisführung in jenen Fällen gestalten soll, in denen ein Bieter nur für einen Teil der einschlägigen Leistungsbereiche präqualifiziert ist.*)

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IBRRS 2024, 1015
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Fristbeginn erst mit Zugang des Fiktionszeugnisses!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.03.2024 - 2 R 19/24

1. Bei einer fiktiven Baugenehmigung beginnt die Frist des § 72 Abs. 1 BauO-SA nicht bereits im Zeitpunkt des Eintritts der Genehmigungsfiktion des § 68 Abs. 5 Satz 1 BauO-SA zu laufen, sondern erst, wenn dem Bauherrn ein Fiktionszeugnis über den Eintritt der Genehmigungsfiktion zugegangen ist.*)

2. Liegt ein sachidentisches Verwaltungsklageverfahren nicht vor, kann gleichwohl ein in zweiter Instanz bereits anhängiges Rechtsmittelverfahren Hauptsache im Sinne des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO sein, wenn zwischen dem Rechtsmittelverfahren und dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren ein enge Sachzusammenhang besteht.*)

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IBRRS 2024, 1017
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein Sportwettenvermittlung in Spielhalle oder Spielbank!

VG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.2024 - 3 K 8182/23

1. Das Trennungsgebot des § 21 Abs. 2 GlüStV 2021, wonach in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielhalle oder eine Spielbank befindet, Sportwetten nicht vermittelt werden dürfen, ist mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar.*)

2. Das Trennungsgebot des § 21 Abs. 2 GlüStV 2021 begründet keine einseitige Privilegierung von Spielhallen bzw. Spielbanken gegenüber Wettvermittlungsstellen dahingehend, dass sich in Bezug auf die Ansiedlung der jeweiligen Spielstätte in einem Gebäude oder einem Gebäudekomplex stets der Spielhallen- bzw. Spielbankbetrieb gegenüber der Wettvermittlungsstelle durchsetzt. Vielmehr setzt sich im Falle einer Kollision der von § 21 Abs. 2 GlüStV 2021 erfassten Glücksspielangebote regelmäßig das am jeweiligen Standort bereits ansässige glücksspielrechtlich erlaubte Spielangebot gegenüber der hinzutretenden Glücksspielstätte durch, unabhängig davon, ob es sich hierbei um eine Spielhalle bzw. Spielbank oder eine Wettvermittlungsstelle handelt.*)

3. Die in § 21 Abs. 2 GlüStV 2021 verwendeten Begriffe "Gebäude" und "Gebäudekomplex" sind verfassungskonform einschränkend mit Blick auf das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, zwecks Verhinderung einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebs eine Verfügbarkeitsreduktion und die Vermeidung des unmittelbaren Kontakts mit der jeweils anderen Spielform herbeizuführen, auszulegen. Die Tatbestandsmerkmale "Gebäude" und "Gebäudekomplex" sind daher zu verneinen, wenn der Abstand zwischen den jeweiligen Glücksspielangeboten so groß ist, dass eine räumliche Nähebeziehung in Gestalt der sog. "Griffnähe" nicht vorliegt.*)

4. Die Drittanfechtungsklage eines Wettveranstalters bzw. Wettvermittlers gegen die dem im Gebäude bzw. Gebäudekomplex ansässigen Spielhallenbetreiber erteilte glücksspielrechtliche Spielhallenerlaubnis, berührt nicht die Wirksamkeit der Spielhallenerlaubnis und hat daher keine Auswirkungen auf die Rechtskonformität des Spielhallenbetriebes.*)

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IBRRS 2024, 0869
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Fläche der Mietwohnung: Balkonfläche ist mit 25% zu berücksichtigen

LG Lübeck, Urteil vom 15.02.2024 - 14 S 31/23

1. In den Fällen, in denen das Mieterhöhungsverlangen noch mit einem älteren Mietspiegel begründet wurde, aber zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ein neuerer Mietspiegel vorliegt, dessen Erhebungsstichtag vor dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens liegt, ist auf die Werte des neueren Mietspiegels zurückzugreifen, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.

2. Die Fläche eines Balkons ist regelmäßig nur mit 25% zu berücksichtigen. Balkone, die aufgrund ihrer Lage und Ausstattung im Vergleich zu "normalen" Balkonen einen sehr hohen Wohnwert besitzen, zur Hälfte bei der Wohnfläche berücksichtigt werden.

3. Die Angabe einer zu kleinen Wohnungsgröße führt jedoch nicht zur Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens.

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IBRRS 2024, 0823
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterlose Gemeinschaft ist nicht gut!

LG Rostock, Urteil vom 29.09.2023 - 1 S 132/22

1. Es widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, den Verwalter zu bestellen, ohne zugleich die vertraglich geschuldete Vergütung und die Dauer des Verwaltervertrags zu regeln. Bezüglich der Dauer des Verwaltervertrags gilt dies zumindest für Bestellungen vor Inkrafttreten des WEMoG.

2. Kann im Fall besonderer Dringlichkeit von der satzungsmäßigen Ladungsfrist abgesehen werden, ist dies zu bejahen, wenn eine Gemeinschaft mit 28 Wohneinheiten infolge Amtsniederlegung verwalterlos wird.

3. Sowohl mit einem auf Feststellung der Nichtigkeit als auch mit einem auf Ungültigkeitserklärung gerichteten Antrag wird jeweils das umfassende Rechtschutzziel zum Ausdruck gebracht, unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt eine verbindliche Klärung der Gültigkeit des zur Überprüfung gestellten Eigentümerbeschlusses herbeizuführen.

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IBRRS 2024, 0989
Mit Beitrag
Bürgschaft und sonstige SicherheitenBürgschaft und sonstige Sicherheiten
Zahlstellenklausel in Anzahlungsbürgschaft wirksam!

OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2023 - 17 U 123/21

1. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bürgen, dass die gestellte Anzahlungsbürgschaft unter der aufschiebenden Bedingung des Eingangs der Anzahlung auf einem konkreten Konto steht, ist marktüblich und damit nicht überraschend.

2. Derartige Zahlstellenklauseln benachteiligen den Gläubiger nicht unangemessen, denn der Bürge und der Gläubiger haben ein gleichlaufendes Interesse daran, dass eine Kontrolle der zweckentsprechenden Verwendung der Anzahlung möglich ist.

3. Der Bürge muss auf den Nichteintritt der Bedingung nicht hinweisen.

4. Teilzahlungen führen grundsätzlich nicht dazu, dass der Bürge in Höhe des eingegangen Betrags in Anspruch genommen werden kann.

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IBRRS 2024, 0813
SteuerrechtSteuerrecht
Versagung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung bei – geringfügiger – Hausreinigung für Dritte

BFH, Urteil vom 23.03.2023 - III R 49/20

1. Die Reinigung von Gemeinschaftsflächen und Zuwegen zu den bei der Verwaltung eigenen Grundbesitzes genutzten Räumlichkeiten kann unabhängig davon, wem das Gebäude gehört und ob es sich um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie handelt, unmittelbar zur Verwaltung des eigenen Grundbesitzes i.S.d. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gehören. Erhält der Mieter (Nutzer) ein Entgelt für die Reinigungsleistungen, sind diese jedoch regelmäßig nicht mehr der Verwaltung des eigenen Grundbesitzes zuzuordnen.*)

2. Betreuung von Wohnungsbauten i.S.d. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist sowohl die Baubetreuung als auch die Bewirtschaftungsbetreuung des bereits fertig gestellten Gebäudes im Sinne der Verwaltung der Immobilie und der praktischen Objektbetreuung vor Ort. Letztere setzt voraus, dass sich der Betreuer um das Gesamtobjekt kümmert und in Abwesenheit der Eigentümer und eines Vertreters der Verwaltung die Hauptverantwortung für das Objekt trägt und als Hauptansprechpartner dient.*)

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IBRRS 2024, 1186
ProzessualesProzessuales
VU-Zustellung und Fristwahrung des Einspruchs ist von Amts wegen zu prüfen!

BGH, Beschluss vom 21.02.2024 - XII ZR 65/23

Die Zustellung eines Versäumnisurteils und die Fristwahrung eines dagegen gerichteten Einspruchs ist gem. § 341 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zu prüfen. § 531 Abs. 2 ZPO ist insoweit nicht anwendbar (im Anschluss an BGH Urteil vom 20.05.2014 - VI ZR 384/13, NJW-RR 2014, 1532 = IBRRS 2014, 1763 = IMRRS 2014, 0925, und Beschluss vom 07.06.2018 - I ZB 57/17, NJW 2018, 2894 = IBR 2018, 601 = IMRRS 2018, 0843).*)

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IBRRS 2024, 1025
ProzessualesProzessuales
Kein selbständiges Beweisverfahren bei fehlenden Anknüpfungstatsachen!

OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2022 - 9 W 5/22

Der Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens ist (ausnahmsweise) mangels rechtlichen Interesses unzulässig, wenn der Sachverständige keine Anknüpfungstatsachen für seine Begutachtung hat, da das Beweismittel in einem solchen Fall untauglich ist.

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Online seit 8. April

IBRRS 2024, 0978
BauvertragBauvertrag
Fehlerhafte Vorgaben umgesetzt: Leistung mangelhaft ausgeführt!

OLG Celle, Urteil vom 06.03.2024 - 14 U 81/23

1. Der (Bau-)Unternehmer hat ein funktionstaugliches (Bau-)Werk zu errichten. Er hat nicht nur eine möglicherweise fehlerhafte Leistungsbeschreibung umzusetzen, sondern schuldet einen funktionalen Bauerfolg.

2. Ein (Bau-)Unternehmer sichert üblicherweise bei Vertragsschluss (stillschweigend) einen Standard zu, der jedenfalls den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.

3. Widersprechen die "geschriebenen" Vertragsbestandteile den allgemein anerkannten Regeln der Technik, ist der Unternehmer gleichwohl dazu verpflichtet, ein mangelfreies (Bau-)Werk herzustellen.

4. Das Hinwegsetzen über die Ausführungen eines Sachverständigen erfordert die Darlegung eigener Sachkunde.*)

5. Eine vermeintliche Sachkunde über das Reiten von Pferden vermittelt keine Sachkunde über den Reitplatzbau.*)

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IBRRS 2024, 0976
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Verfahren über Nachforderung von Unterlagen ist zu dokumentieren!

OLG Schleswig, Beschluss vom 28.03.2024 - 54 Verg 2/23

1. Der Bieter muss sich festlegen, welches Angebot er abgeben will. Die Zulassung von Alternativangeboten oder Angeboten, die unter eine Bedingung gestellt werden, ist vergaberechtswidrig.

2. Die Abgabe eines nicht zugelassenen Nebenangebots führt nur zum Ausschluss des Nebenangebots.

3. Eine Änderung der Vergabeunterlagen ist unzulässig. Eine solche Änderung liegt vor, wenn der Bieter manipulativ in die Vergabeunterlagen eingreift, indem er ein von den Vorgaben abweichendes Angebot macht, das bei einem Wegdenken der Abweichungen unvollständig bleibt.

4. Ein Ausschluss eines Angebots unter rein formalen Gesichtspunkten kommt nicht in Betracht. Etwaige Unklarheiten sind im Wege der Aufklärung zu beseitigen.

5. Ein manipulativer Eingriff in die Vergabeunterlagen durch den Bieter liegt vor, wenn er sein Angebot nicht auf die anzubietende Typenanzahl (hier: von Fahrzeugen) beschränkt, sondern unter Erweiterung des Kalkulationsblatts bzw. unter Hinzufügung einer zweiten Seite eine höhere Typenanzahl als gefordert anbietet.

6. Das Verfahren über die Nachforderung von Unterlagen ist, wie das gesamte Vergabeverfahren, zu dokumentieren. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht kann ein Bieter als Rechtsverstöße rügen, wenn er durch sie benachteiligt wird.

7. Eine unterlassene Dokumentation kann geheilt werden. Das gilt allerdings nicht, wenn die Gefahr einer Manipulation der nachgereichten Dokumentation nicht ausgeschlossen werden kann.

8. Um sicherzustellen, dass die Aufhebung der Ausschreibung nicht zur Diskriminierung einzelner Bieter missbraucht werden kann, ist eine Aufhebung nur in engen Grenzen zulässig. Die Annahme eines Aufhebungsgrunds setzt voraus, dass ein Umstand nachträglich eingetreten ist oder dem Auftraggeber anfänglich nicht bekannt sein konnte und der Auftraggeber diesen Umstand nicht zu vertreten hat.




IBRRS 2024, 0940
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Eigentümer darf nicht abreißen: Muss die Gemeinde das Gebäude übernehmen?

VGH Bayern, Beschluss vom 27.02.2024 - 15 ZB 23.347

Wird die erforderliche Genehmigung zum Abbruch eines aus städtebaulichen Gründen von einer Erhaltungssatzung geschützten Gebäudes rechtmäßig verweigert, so sind wirtschaftliche Gründe, die gegen dessen Erhalt sprechen könnten, zwar im Rahmen eines möglichen Verlangens auf Übernahme des entsprechenden Grundstücks (§ 173 Abs. 2 BauGB), aber nicht zwingend schon im Genehmigungsverfahren (§ 173 Abs. 3 BauGB) zu erörtern.*)

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IBRRS 2024, 0998
WohnraummieteWohnraummiete
Sind Kosten für Thermenwartung vom Mieter zu tragen?

AG Wennigsen, Urteil vom 21.07.2023 - 3 C 41/23

Kosten der Thermenwartung sind notwendig, da bei Thermen mit Heizwerttechnik jährliche Wartungen durch eine Fachfirma empfohlen werden, um die Langlebigkeit der Geräte zu gewährleisten.

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IBRRS 2024, 0984
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kosten von Erhaltungsmaßnahmen sind nicht mehr auf den Einzelfall beschränkt

LG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2023 - 25 S 60/22

Nach der Neufassung des WEG ist die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für Kosten von Erhaltungsmaßnahmen nicht mehr auf den Einzelfall beschränkt. Vielmehr können die Wohnungseigentümer nunmehr auch beschließen, dass die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen auch generell nach einem anderen Verteilungsschlüssel abgerechnet werden.

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IBRRS 2024, 1006
Beitrag in Kürze
NachbarrechtNachbarrecht
Schadenersatz wegen unrechtmäßigem Einkürzen von Bäumen auf Nachbargrundstück

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.02.2024 - 9 U 35/23

1. Bei der Zerstörung eines Baumes ist in der Regel keine Naturalrestitution zu leisten, vielmehr ist der Anspruch des Geschädigten auf eine Teilwiederherstellung durch Anpflanzung eines jungen Baumes und darüber hinaus ein Ausgleich für eine etwa verbleibende Werteinbuße des Grundstücks zu leisten.*)

2. Die Werteinbuße ist nach § 287 ZPO durch den Tatrichter zu schätzen, wobei regelmäßig auf die sog. Bewertungsmethode von Koch zurückzugreifen ist. Hiernach wird der Wertverlust bestimmt, indem die für die Herstellung des geschädigten Gehölzes bis zu seiner Funktionserfüllung erforderlichen Anschaffungs-, Pflanzungs- und Pflegekosten sowie das Anwachsrisiko berechnet und kapitalisiert werden. Der danach errechnete Wert wird mit Blick auf eine Alterswertminderung, Vorschäden und sonstige wertbeeinflussende Umstände bereinigt.*)

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IBRRS 2024, 1004
Arbeit und SozialesArbeit und Soziales
Renovierung im Haus des Schwiegersohns kein Arbeitsunfall

SG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2023 - S 6 U 284/20

1. Nicht jede Tätigkeit, die einem Unternehmen objektiv nützlich und ihrer Art nach sonst üblicherweise dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugänglich ist, wird beschäftigtenähnlich verrichtet. Vielmehr kommt der mit dem Verhalten verbundenen Handlungstendenz, welche vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist, ausschlaggebende Bedeutung zu (BSG, Urteil vom 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R; BSG, IBR 2006, 1009 - nur online; vgl. auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.03.2013 - L 8 U 27/11).

2. Je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist, umso eher ist die Annahme gerechtfertigt, dass es sich um Gefälligkeitsdienste handelt, die ihr Gepräge allein durch die familiären Beziehungen erhalten und deshalb nicht mehr als arbeitnehmerähnlich anzusehen sind.

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IBRRS 2024, 0958
NotareNotare
Wer trägt die Kosten eines abgebrochenen Beurkundungstermins?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.02.2024 - 19 W 15/24

1. Ein Auftrag an den Notar gemäß § 29 Nr. 1 GNotKG kann durch eine telefonische Besprechung mit dem Notar oder inhaltliche Änderungswünsche in dem Beurkundungstermin erteilt werden.*)

2. Es kann ermessensfehlerfrei sein, die gesamten Notarkosten bei dem Verfahrensbeteiligten zu erheben, der das Beurkundungsverfahren abgebrochen hat.*)

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IBRRS 2024, 0985
ProzessualesProzessuales
Verweisungsbeschluss ist grundsätzlich bindend!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2024 - 1 AR 2/24

1. Die Verweisung eines Rechtsstreits ist für das Gericht, an das die Sache verwiesen wird, grundsätzlich bindend.

2. Die Bindungswirkung kann nur ausnahmsweise infolge der Verletzung höherrangigen (Verfassungs-)Rechts entfallen.

3. Einfache Rechtsfehler rechtfertigen die Annahme einer objektiv willkürlichen Verweisung grundsätzlich nicht. Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt.

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IBRRS 2024, 1005
ProzessualesProzessuales
Blätter in der E-Akte haben keine Rückseite

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.03.2024 - 4 E 578/23

Die An­ga­be "Blatt" statt "Seite" bei der Num­me­rie­rung in einer elek­tro­nisch ge­führ­ten Akte be­deu­tet nicht, dass das Ge­richt ir­gend­wel­che In­for­ma­tio­nen auf der Rück­sei­te ver­steckt hat.

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Online seit 5. April

IBRRS 2024, 0926
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Fällig ≠ berechtigt!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.03.2023 - 22 U 90/22

1. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Schlusszahlung wird im VOB/B-Vertrag spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung beim Auftraggeber fällig.

2. Einwände gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung sind fristgerecht geltend zu machen. Erhebt der Auftraggeber keine Einwände gegen die Prüfbarkeit, wird die Schlusszahlung mit Ablauf der Prüffrist fällig.

3. Die sachliche Richtigkeit der Schlussrechnung kann der Auftraggeber auch noch nach Ablauf der Prüffrist bestreiten.

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IBRRS 2024, 0922
VergabeVergabe
Höhe der Gebühr für das Nachprüfungsverfahren nach Antragsrücknahme?

BayObLG, Beschluss vom 26.03.2024 - Verg 12/23

1. Die Gebührenfestsetzung der Vergabekammer kann auch nach Rücknahme des Vergabenachprüfungsantrags isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.

2. Die Vergabekammer bestimmt die Gebührenhöhe unter Berücksichtigung ihres Aufwands und der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache. Dabei ist dem Kostendeckungs- und dem Äquivalenzprinzip Rechnung zu tragen. Dem kann im Ausgangspunkt durch Anwendung der von den Vergabekammern des Bundes entwickelten Gebührentabelle Rechnung getragen werden.

3. Maßgeblich ist der Bruttoauftragswert gemäß dem Angebot des Antragstellers. Hat der Antragsteller kein Angebot abgegeben, kann der Wert des Verfahrensgegenstands auf Grundlage einer verantwortlichen Einschätzung des Auftraggebers bemessen werden.

4. Verlängerungsoptionen sind bei der Streitwertfestsetzung auch bei einer potenziellen Laufzeit von mehr als 48 Monaten zu berücksichtigen. Dafür ist - je nach Wahrscheinlichkeit der Ausübung - ein Abschlag vorzunehmen, der im Regelfall 50 Prozent beträgt.

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IBRRS 2024, 0931
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungaufgabe einer Kaserne: Bauaufsichtliche Zustimmung entfällt auch für Wohngebäude!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.03.2024 - 1 LA 75/23

Mit der endgültigen Aufgabe der Nutzung einer Kaserne infolge des Wegfalls des militärischen Bedarfs hat sich die bauaufsichtliche Zustimmung auch hinsichtlich von Wohngebäuden für Militärangehörige erledigt.*)

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