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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 3541; IMRRS 2013, 1761
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Versicherungsschutz für Bautenstandsbericht?

LG Chemnitz, Urteil vom 13.06.2013 - 6 S 11/13

1. Haftet ein Architekt dem Erwerber wegen eines dem Bauträger erteilten falschen Bautenstandsberichts, kann der Berufshaftpflichtversicherer des Architekten die Deckung verweigern, wenn dieser bei der Erteilung eines Bautenstandsberichts bewusst pflichtwidrig gehandelt hat.

2. Der Architekt kann sich nicht darauf berufen, er habe darauf vertraut, die Zuwiderhandlung werde keine Nachteile für den Geschädigten zur Folge haben. Auch die beanstandungsfreie Durchführung von mehreren Bauvorhaben bietet keinen hinreichenden Anlass dafür, für die Zukunft Schädigungen Dritter nicht befürchten zu müssen.

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