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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 3165; IMRRS 2023, 1447
Gewerberaummiete
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Rückzahlung der Vorauszahlungen und Auszahlung des Guthabens sind keine Entgeltforderungen
OLG Dresden, Urteil vom 30.08.2023 - 5 U 547/23
Sowohl der Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Betriebskostenvorauszahlung wegen unterbliebener Abrechnung als auch der Anspruch auf Auszahlung des Betriebskostenguthabens sind keine Entgeltforderungen i.S.v. § 286 Abs. 3 Satz 1, § 288 Abs. 2 BGB.*)
