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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 0176; IMRRS 2023, 0114; IVRRS 2023, 0028
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Prozessuales
Keine Revision im einstweiligen Verfügungsverfahren!
BGH, Beschluss vom 30.11.2022 - VII ZA 3/22
Gegen Urteile, durch die über die Anordnung einer einstweiligen Verfügung entschieden wird, findet die Revision nicht statt. Die Anrufung des Bundesgerichtshofs als weiterer Rechtsmittel- und Beschwerdeinstanz ist im summarischen Eilverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ausgeschlossen.
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