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IBRRS 2021, 3303; IMRRS 2021, 1218
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Wohnungseigentümer einer zwangsverwalteten Wohnung hat kein Stimmrecht!
AG Duisburg-Ruhrort, Urteil vom 19.04.2021 - 28 C 53/20
1. Ist über ein Wohnungseigentum gem. § 146 Abs. 1 ZVG die Zwangsverwaltung angeordnet worden, wird dem Wohnungseigentümer gem. § 148 Abs. 2 ZVG das Recht zur Verwaltung und Nutzung des Wohnungseigentums entzogen.
2. Hieraus folgt, dass das Stimmrecht des Wohnungseigentümers einer zwangsverwalteten Wohnung deshalb grundsätzlich dem Zwangsverwalter zusteht (vgl. Bärmann/Pick/Emmerich, 20. Aufl., WEG § 25 Rz. 14Z, Hügel/Elzer, WEG 3. Aufl., § 24 Rz. 10).