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IBRRS 2021, 3298; IMRRS 2021, 1214
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Wann ist der Verwalter abzuberufen?
AG Bonn, Urteil vom 28.05.2021 - 27 C 93/20
Nach überwiegender Auffassung liegt ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters vor, wenn "den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist". Diese Definition hebt zutreffend hervor, dass über das Vorliegen eines wichtigen Grundes zukunftsgerichtet danach zu entscheiden ist, ob von den Eigentümern nicht erwartet werden kann, dass sie an dem Verwalter festhalten.
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