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IBRRS 2020, 3357; IMRRS 2020, 1361
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Auf Vergleichswohnungen gestütztes Mieterhöhungsverlangen bedarf mind. drei Vergleichswohnungen
LG Berlin, Beschluss vom 18.08.2020 - 67 S 129/20
Ein auf Vergleichswohnungen gestütztes Mieterhöhungsverlangen erfüllt die Formalanforderungen des § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB nur dann, wenn der Vermieter mindestens drei Vergleichswohnungen angibt, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens auch tatsächlich vermietet sind.*)
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