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IBRRS 2020, 1428
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer oder (nur) Nachunternehmer?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.03.2019 - 2 U 88/17

1. Macht der Auftraggeber Mängelansprüche geltend, trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass zwischen ihm und dem Auftragnehmer ein wirksamer (Bau-)Werkvertrag zu Stande gekommen ist. Das gilt selbst dann, wenn der Auftragnehmer tatsächlich Bauleistungen auf der Baustelle ausgeführt hat.

2. Soweit es um Gewährleistungsansprüche geht, trifft den Auftraggeber die Beweislast auch dafür, dass er den Auftragnehmer unmittelbar und im eigenen Namen beauftragt hat und dieser nicht lediglich als Nachunternehmer für einen anderen Unternehmer tätig geworden ist.

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