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IBRRS 2020, 0348
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Altenwohnheim neben Störfall-Betrieb zulässig?
VG Hannover, Beschluss vom 04.12.2019 - 12 B 1932/19
Die im Baurecht vorherrschende Rechtsauffassung, dass sich in der Regel ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot nur dann begründen lässt, wenn ein neues störempfindliches Bauvorhaben in der Nachbarschaft eines bestehenden "störenden" Betriebs für diesen weitere Einschränkungen zur Folge haben wird und dass sich dann, wenn nicht mit einer Verschärfung der Anforderungen an den bestehenden Betrieb zu rechnen ist, das Bauvorhaben gegenüber dem Betrieb auch nicht als rücksichtslos darstellt, ist in Fällen, in denen der störende Betrieb in den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fällt, inzwischen überholt.*)
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