Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 3845
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Wo kein Architekt arbeitet, darf auch nicht mit Architektur geworben werden!
OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2019 - 4 U 39/19
1. Wer im geschäftlichen Verkehr auf seiner Homepage mit dem Begriff "Architektur" wirbt, erweckt den Eindruck, dass er die beworbenen Leistungen mittels eines in die Architektenliste eingetragenen Berufsträgers erbringt.
2. Ist im so werbenden Unternehmen nicht mindestens ein Architekt fest angestellt, ist der Internetauftritt eine irreführende geschäftliche Handlung.
Volltext