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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2019, 3058; IMRRS 2019, 1146
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Trotz Einhaltung der DIN-Richtwerte: Bauunternehmer haftet für Schäden am Nachbargebäude!

OLG München, Urteil vom 11.09.2019 - 7 U 4531/18

1. Wesentliche Beeinträchtigungen, die wegen ihrer Ortsüblichkeit ausnahmsweise vom Eigentümer zu dulden sind, lösen einen Entschädigungsanspruch aus.

2. Das Hervorrufen massiver Schäden auf einem fremden Grundstück ist immer eine wesentliche Beeinträchtigung dieses Grundstücks. Das gilt auch dann, wenn der bauausführende Unternehmer die gesetzlichen oder technischen Richtwerte eingehalten hat.

3. Der durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück geschädigte Eigentümer kann seinen Anspruch auf der Basis der fiktiven Schadensbeseitigungskosten zu berechnen. Die Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (IBR 2018, 196) steht dem nicht entgegen.

4. Ein bebautes Grundstück ist ein Unikat. Die Wertdifferenz ist somit nach dem Verkehrswert zu bemessen.

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