Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Urteilssuche

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
 
Datenbestand

Derzeit 130.366 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir 498 Urteile neu eingestellt, davon 191 aktuelle.

Über 40.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2019, 0951
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wer nicht hören will, muss fühlen!

OLG München, Urteil vom 09.08.2016 - 9 U 2574/15 Bau

1. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen können individualvertraglich vereinbart werden, sofern sie nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Den Parteien eines Architektenvertrags ist es deshalb unbenommen, den Architekten von seiner Haftung freizustellen.

2. Eine Haftungsbefreiung kann nur im Rahmen des gesetzlich zulässigen Wirksamkeit entfalten. Auch Individualvereinbarungen dürfen keine haftungsbeschränkenden Regelungen enthalten, die aufgrund einseitiger Interessenwahrnehmung das Gerechtigkeitsverbot verletzen.

3. Ein Haftungsausschluss ist unwirksam, wenn er mit der Stellung des Architekten als Sachwalter des Bauherrn und dem damit einhergehenden besonderen Vertrauensverhältnis bezüglich des berufstypischen Pflichtenkreises des Architekten unvereinbar ist (hier verneint).

4. Bittet der Architekt schriftlich um Bestätigung, dass der Auftraggeber trotz Aufklärung auf der Baustelle an seinem Wunsch festhält und die Arbeiten entgegen der anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden sollen, und unterzeichnet der Auftraggeber dieses Schreiben, liegt darin die Vereinbarung über eine Haftungsfreistellung des an sich zur Überwachung verpflichteten Architekten.

Dokument öffnen Volltext