Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
OLG Köln, Urteil vom 14.06.2018 - 18 U 36/17
1. Bei einem Streit über das Zustandekommen eines Beschlusses kann die Beschlussmängelklage gegen den (angeblichen) Negativbeschluss mit einer Beschlussergebnisfeststellungsklage auf Inkraftsetzung des (angeblich) positiven Beschlusses verbunden werden.
2. Das Gericht prüft jedenfalls im Kapitalgesellschaftsrecht im Rahmen der Feststellungsklage nur das Ergebnis der tatsächlich erfolgten Willensbildung. Etwaige Mängel des Beschlusses sind nur zu berücksichtigen, wenn diese zur Nichtigkeit führen. Mängel, die lediglich zur Anfechtbarkeit führen, hindern die positive Beschlussfeststellung nur, wenn eine anfechtungsberechtigte Person diese Anfechtungsgründe im Wege der Nebenintervention erfolgreich geltend macht.
Volltext