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IBRRS 2019, 0335
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Planung wird vom Bauherrn verwertet: Architekt erhält trotzdem kein Honorar!
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.12.2018 - 12 U 24/17
1. Übergibt ein Architekten von ihm erstellte Pläne dem Bauherrn, ohne dass ihm der Bauherr zuvor einen entsprechenden Auftrag erteilt hat, liegt darin üblicherweise das Angebot auf Abschluss eines Architektenvertrags.
2. Durch die Verwertung der Pläne gibt der Auftraggeber regelmäßig zu erkennen, dass diese seinem Willen entsprechen und er das Angebot des Architekten annimmt.
3. Einzelfall, in dem einem Architekten trotz Verwertung der Planung aufgrund der Anzahl der Beteiligten, ihrer teilweise bestehenden Verflechtungen untereinander sowie der Vorgeschichte der Beplanung der Grundstücke kein Anspruch auf Honorar zusteht.
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