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IBRRS 2018, 3731
Mit Beitrag
Bausicherheiten
Insolventer Unternehmer kann Mangel nicht beseitigen: Vorsicht Verjährungsfalle!
OLG Rostock, Urteil vom 08.03.2016 - 4 U 82/14
1. Ein auf Zahlung gerichteter Anspruch des Auftraggebers aus einer Gewährleistungsbürgschaft entsteht, wenn während der Verjährungsfrist ein auf vertragswidrige Leistung zurückzuführender Mangel hervortritt und der Auftraggeber den Auftragnehmer erfolglos zur Beseitigung eines Mangels aufgefordert hat.
2. Eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung ist entbehrlich, wenn sie reine Förmelei wäre. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftragnehmer wirtschaftlich nicht mehr in der Lage ist, die festgestellten Mängel zu beseitigen.
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