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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2018, 2535
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauteile ohne Prüfzeichen verwendet: Installateur haftet nicht für Wasserschaden!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.09.2017 - 9 U 21/16

1. Verwendet der Installateur bei einer Sanitärinstallation einen Kugelhahn, der entgegen Ziff. 2.2.2 DIN 1988 Ziff. 2 kein Herstellerkennzeichen trägt, ist er für einen Wasserschaden wegen einer mangelhaften Dichtung des Bauteils nicht verantwortlich, wenn der Mangel für den Installateur nicht erkennbar war. Denn die maßgebliche DIN-Norm dient nicht der Qualitätssicherung des Bauteils, sie soll vielmehr eine Identifizierung und Inanspruchnahme des Herstellers bei Qualitätsmängeln ermöglichen.*)

2. Es liegt kein Fehler des Installateurs vor, wenn er bei der Installation von Trinkwasserleitungen Bauteile ohne Zeichen einer anerkannten Prüfstelle im Sinne von Ziff. 2.2.1 DIN 1988 Teil 2 verwendet. Der Installateur kann auch andere Bauteile verwenden, die er im Fachhandel erwirbt, wenn er diese vor dem Einbau einer Sichtprüfung unterzieht und die Dichtigkeit der Trinkwasserinstallation durch eine Druckprüfung sicherstellt.*)

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