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IBRRS 2018, 1685
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BauvertragBauvertrag
Was sind Füllaufträge?

OLG Hamburg, Urteil vom 21.10.2015 - 1 U 206/14

1. Der Werkunternehmer, dem nach § 649 Satz 1 BGB oder § 8 Abs. 1 VOB/B gekündigt wurde, hat einen Anspruch auf die vertragliche Vergütung. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

2. Der Erwerb der anderweitigen Vergütung muss durch die Kündigung verursacht worden sein, d. h. ohne die Kündigung müsste sie ausgeblieben sein.

3. Der Umstand, dass mögliche Füllaufträge erst nach einer voraussichtlichen Ausführungszeit des gekündigten Vertrags angenommen wurden, spricht nicht gegen die Annahme eines Füllauftrags.

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