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IBRRS 2018, 1516; IMRRS 2018, 0559
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Wohnraummiete
Anforderungen an eine zulässige Verwertungskündigung
LG Köln, Urteil vom 21.03.2018 - 9 S 18/18
1. Eine Verwertungskündigung ist dann zulässig und angemessen, wen der Erhalt des bestehenden Gebäudes unrentabel ist und einem Neubau keine Gründe des Denkmalschutzes oder bauordnungsrechtliche Hindernisse entgegenstehen.*)
2. Die genehmigte Erweiterung der Wohnnutzung eines Gebäudes von 268 qm auf über 1800 qm spricht für eine bisher fehlende Rentabilität und eine neue wirtschaftliche Nutzung.*)
3. Bei der Abwägung ist auch das Alter des bestehenden Hauses (hier: über 90 Jahre) zu berücksichtigen.*)
4. Zu berücksichtigen ist auch die Tatsache, dass das Neubauprojekt sozialen Wohnraum schafft.*)
5. Zur Bedeutung des Angebots von Ersatzwohnraum.*)
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