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IBRRS 2018, 0814
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Wann haftet der Architekt für eine Überschreitung der Baukosten?
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.08.2015 - 4 U 3/15
1. Eine Haftung des Architekten wegen Überschreitung der Baukosten kommt in Betracht, wenn die Parteien des Architektenvertrags entweder eine bestimmte Kostengrenze vereinbart haben oder eine Pflichtverletzung des Architekten dadurch vorliegt, dass er die Kostenermittlung mangelhaft ausgeführt hat mit der Folge, dass ein dem Architekten zustehender Toleranzrahmen überschritten worden ist.
2. Eine Haftung des Architekten wegen Baukostenüberschreitung scheidet aus, wenn der Bauherr auch bei rechtzeitiger Kenntnis der späteren Bausummenüberschreitung keine Maßnahme getroffen hätte und der Bau genauso fortgeführt worden wäre, wie dies tatsächlich geschehen ist.
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