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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 2539; VPRRS 2015, 0287
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann kann ein Mitbewerber gegen ein ungewöhnlich niedriges Angebot vorgehen?

VK Südbayern, Beschluss vom 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-34-05/15

1. § 16 Abs. 6 VOL/A 2009 und § 19 EG Abs. 6 VOL/A 2009 sind zumindest dann drittschützend, wenn die Vergabestelle die gebotene Prüfung eines ungewöhnlich niedrigen Angebots unterlassen hat und der Mitbewerber substanziiert eine mögliche Schlechtleistung aufgrund des ungewöhnlich niedrigen Preises (hier durch möglicherweise unzureichenden Personaleinsatz) vorträgt.*)

2. Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass eine unterbliebene Aufklärung nach § 16 EG Abs. 6 Nr. 2 VOL/A 2009 noch während des Nachprüfungsverfahrens nachgeholt wird (so schon VK Südbayern, Beschluss vom 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13).*)

3. Hat der Auftraggeber an keiner Stelle in der insoweit maßgeblichen Vergabebekanntmachung bindende Mindestanforderungen bezüglich des im Unternehmen vorhandenen gutachterlichen Personals gestellt, kommt ein Ausschluss eines zum Zuschlag vorgesehenen Angebots aufgrund fehlender Eignung wegen der nach Auffassung eines Mitbewerbers zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung nicht ausreichenden Anzahl des gutachterlichen Personals von vorneherein nicht in Betracht.*)

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