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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2005, 0728
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BGH, Urteil vom 05.05.1999 - XII ZR 184/97
a) Einem Ehegatten, der im gesetzlichen Güterstand der DDR gelebt und nach dem Beitritt keine Erklärung zur Fortgeltung dieses Güterstandes gemäß Art. 234 § 4 Abs. 2 EGBGB abgegeben hat, kann bei Scheidung der Ehe nach dem Beitritt gegen den anderen Ehegatten ein Ausgleichsanspruch nach § 40 FGB-DDR zustehen.*)
b) Für die Bemessung dieses Ausgleichsanspruchs ist auf den Wert des Alleinvermögens zum Stichtag 3. Oktober 1990 abzustellen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 5. Mai 1993 - XII ZR 38/92 - FamRZ 1993, 1048).*)
c) Zur Frage der Erledigung des Auskunftsanspruchs im Rahmen einer Stufenklage.*)