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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2018, 2367
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BGH, Beschluss vom 20.06.2018 - XII ZB 39/18
1. Entscheidet das Landgericht in einem einheitlichen Beschluss über Beschwerden gegen die Ablehnung eines beantragten Betreuerwechsels und gegen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts, ist die Rechtsbeschwerde ohne Zulassung nur hinsichtlich des Einwilligungsvorbehalts statthaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Juni 2016 - XII ZB 501/15 - juris; Abgrenzung zu Senatsbeschlüssen vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 und vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178). (Rn. 10)*)
2. Erklärt der Betroffene, dass er die gesamte Betreuung nicht wünscht, so widerspricht auch die isolierte Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts seinem erklärten Willen. Der Beschluss über die Anordnung des Einwilligungsvorbehalts ist in dem Fall zuzustellen (§ 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG), um die Beschwerdefrist in Lauf zu setzen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 - FamRZ 2013, 1566). (Rn. 11)*)