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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2005, 1664; IMRRS 2005, 0873
Rechtsanwälte und Notare
Sorgafaltspflichten bei Fremdübermittlung am letzten Fristtag
BGH, Beschluss vom 18.11.2003 - XI ZB 18/03
1. Zu den Sorgfaltspflichten, die einen Prozessvertreter treffen, der bis zum letzten Tag einer Frist wartet und mit der Übermittlung Dritte beauftragt.
2. Der Beschwerdeführer einer Rechtsbeschwerde muss nicht nur einen nach seiner Auffassung vorhandenen Rechtsfehler des Berufungsgerichts benennen, sondern darüber hinaus auch konkrete Angaben zur symptomatischen Bedeutung des Fehlers machen.
3. Dabei ist darzulegen und zu belegen, daß es sich bereits um eine ständige Praxis des Berufungsgerichts handelt oder dass und warum eine Wiederholung oder Nachahmung konkret zu besorgen ist.