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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 1998, 0732
__ibr-online__
BGH, Urteil vom 03.03.1998 - X ZR 4/95
1. Der Vertrag mit einer Klassifikationsgesellschaft, die bei dem Bau einer Yacht die Zeichnungen und Baubeschreibung zu überprüfen hat und die Bauaufsicht im Sinne einer Fertigungskontrolle und Übereinstimmungsprüfung mit den Zeichnungen hat, ist ein Werkvertrag.*)
2. Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln, die auf Diskrepanzen der Pläne mit dem Werk beruhen, und auf Ersatz der Gutachtenskosten für die Mängelprüfung sind Schadensersatzansprüche i.?S. von § 635 BGB und verjähren in sechs Monaten nach Abnahme.*)
3. Läßt der Auftraggeber die Yacht von der Fertigungswerft entfernen und gibt der Klassifikationsgesellschaft keine Möglichkeiten zur Fortführung der Bauaufsicht, dann steht dies für den Beginn der Verjährungsfrist der Abnahme gleich. (Leitsätze der Redaktion)*)