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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 4031; VPRRS 2012, 0361
Vergabe
Beigeladenen im Vergabeverfahren: Wie ist die Kostentragung geregelt?
OLG München, Beschluss vom 26.10.2012 - Verg 20/12
Die Regelung des § 101 ZPO, nach welcher die Hauptpartei die Aufwendungen des auf ihrer Seite stehenden Nebenintervenienten auch im Falle eines Unterliegens nicht zu tragen hat, kann ohne weiteres auf das vergaberechtliche Beschwerdeverfahren übertragen werden.
Gesetzliche Krankenkassen geniessen keine Gebührenfreiheit!
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2012 - Verg 20/12
Die gesetzlichen Sozialversicherungsträger sind zwar bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts, die gerichtliche Verfahren als Amtshandlungen führen. Ihre Ausgaben werden jedoch nicht auf Grund gesetzlicher Verpflichtung aus dem Haushalt des Bundes getragen. Daher geniessen sie keine Gebührenfreiheit nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG.