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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2014, 1969
Mit Beitrag
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Auch das UN-Kaufrecht ist deutsches Recht!

BGH, Urteil vom 28.05.2014 - VIII ZR 410/12

1. Eine in einem dem UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG) unterfallenden Kaufvertrag enthaltene Rückkaufverpflichtung untersteht in Umkehrung der Pflichten des ursprünglich geschlossenen Kaufvertrags ebenfalls den Bestimmungen des CISG.*)

2. Die Auslegung eines solchen Vertrags beurteilt sich auch dann nach den in Art. 8 CISG aufgestellten Regeln, wenn es sich um einen von einer Partei verwendeten Formularvertrag handelt (Fortführung des Senatsurteils vom 31. Oktober 2001 - VIII ZR 60/01, BGHZ 149, 113, 116 f.). Dabei findet die Regel Anwendung, dass unklare Erklärungen "contra proferentem" auszulegen sind, Mehrdeutigkeiten also zu Lasten des Verwenders der von ihm gestellten Bedingung gehen.*)