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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2000, 1412
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BGH, Urteil vom 09.03.2000 - III ZR 356/98
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) § 2 Abs. 2 Satz 3Die einleitende Bemerkung in der Vergütungsvereinbarung eines Zahnarztes"Für die in Aussicht genommene privatzahnärztliche Behandlung bei ... werden gemäß der amtlichen Begründung der Bundesregierung zum Verordnungsentwurf (aus Bundesrats-Drucksache 276/87) mit Rücksicht auf die angestrebte weit überdurchschnittliche Qualität und Präzision der zahnärztlichen Leistung sowie auf den darauf abgestellten Zeit- und Praxisaufwand für die einzelnen Leistungen des Gebührenverzeichnisses folgende Multiplikatoren des Gebührensatzes berechnet"ist als weitere Erklärung im Sinn des § 2 Abs. 2 Satz 3 GOZ anzusehen, die der Vergütungsvereinbarung die Wirksamkeit nimmt (im Anschluß an Senatsurteil vom 19. Februar 1998 - III ZR 106/97 - BGHZ 138, 100).BGH, Urteil vom 9. März 2000 - III ZR 356/98 - OLG Hamm LG Bochum*)