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IBRRS 1981, 0273
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BGH, Urteil vom 09.11.1981 - II ZR 197/80
1. Zur Frage, inwieweit der Schiffsführer die Ladungsuntüchtigkeit seines Fahrzeugs zu vertreten hat, wenn die Ladungsseite die Laderäume durch ein Spezialunternehmen überprüft und zum Beladen freigegeben hat.*)
2. Der Frachtführer kann in AGB nicht rechtswirksam bestimmen, daß Ansprüche des Ladungsempfängers aus dem Verlust oder der Beschädigung der Ladung nur mit seinem Einverständnis auf den Transportversicherer übertragen werden können (Ergänzung zu BGHZ 65, 364 f. = NJW 1976, 672).*)