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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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BGH, Beschluss vom 25.10.2006 - AnwZ (B) 80/05
1. Auch nach der Änderung des § 5 FAO durch Beschluss der Satzungsversammlung vom 7. November 2002 genügt eine persönliche und weisungsfreie Fallbearbeitung als in einem ständigen Dienstverhältnis stehender Rechtsanwalt (sog. Syndikusanwalt) allein nicht zum Nachweis der erforderlichen praktischen Erfahrung; es bedarf zusätzlich der Bearbeitung einer erheblichen Anzahl nicht unbedeutender Mandate außerhalb des Anstellungsverhältnisses (Fortführung von Senat, Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, und v. 6. März 2006, AnwZ (B) 37/05, NJW 2006, 1516).*)
2. Eine im Sinn von § 5 FAO persönliche Fallbearbeitung als Rechtsanwalt liegt nicht vor, wenn sich ein Syndikusanwalt auf ein Wirken im Hintergrund beschränkt und weder eigene Schriftsätze anfertigt noch selbst an Gerichtsverhandlungen teilnimmt (Ergänzung v. Senatsbeschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 37/05, NJW 2006, 1516).*)
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