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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 2926; IMRRS 2013, 1558
Leasing und Erbbaurecht
Keine Balkonverglasung ohne Vermieterzustimmung!
AG München, Urteil vom 11.07.2012 - 472 C 7527/12
1. Die Verglasung des Balkons stellt eine bauliche Veränderung dar.
2. Ist kraft Mietvertrags für bauliche Veränderungen an der Mietwohnung eine Zustimmung des Vermieters erforderlich, und hat der Vermieter seine Zustimmung für die Verglasung des Balkons verweigert, muss der Mieter diese zurückbauen, auch wenn durch die Verglasung ein Mangel der Wohnung behoben werden würde.