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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2007, 1243
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KG, Beschluss vom 10.11.1993 - 24 W 6075/92

1. Die Regelung des § 25 Abs. 3 WEG wird durch eine Bestimmung der Gemeinschaftsordnung wirksam abbedungen, nach der die Eigentümerversammlung beschlußfähig ist, wenn - ohne Rücksicht auf das Stimmrecht des einzelnen Wohnungseigentümers - die Wohnungseigentümer von mehr als der Hälfte aller Eigentumswohnungen vertreten sind wie BayObLG, WE 1989, 64.*)

2. Ist mindestens die Hälfte der Wohnungseigentümer von der Ausübung des Stimmrechts ausgeschlossen findet § 25 Abs. 3 WEG keine Anwendung, so daß es der Einberufung einer neuen Versammlung nicht bedarf (wie BayObLG, WuM 1992, 709).*)

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