Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
ibr-online. Die Datenbank für Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Urteilssuche
Datenbestand
Derzeit 129.938 Volltexte.
In den letzten 30 Tagen haben wir 239 Urteile neu eingestellt, davon 160 aktuelle.
Über 40.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.
Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.
Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.
Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.
Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2002, 1222
Alle Sachgebiete
OLG Stuttgart, Urteil vom 16.06.2000 - 2 U 257/99
Urinale, die wesentlich von der DIN 19599 abweichen, dürfen als nicht geregelte Bauprodukte im Sinne von § 17 III LBO BW nur vertrieben oder eingebaut werden, wenn sie eine allgemeine baurechtliche Zulassung nach § 18 LBO BW oder ein allgemeines baurechtliches Prüfzeugnis nach §§ 17 111 Nr. 2, 19 1 1 LBO BW oder eine Zustimmung im Einzelfall nach § 17 III LBO BW haben.*)
Das Prüfzeugnis dient der präventiven Gefahrahwehr und hat deshalb konstitutive Wirkung. Es wirkt mangels Rückwirkungsanordnung nur ex nunc.*)
Ein Prüfzeugnis für ein Urinal mit bestimmten Maßen gilt grundsätzlich nicht für ein Urinal mit anderen Maßen.*)
Wer Urinale planmäßig unter Verstoß gegen die wertneutralen Vorschriften der §§ 17 III, 19 LBO BW verkauft und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschafft, verstößt gegen § 1 UWG.*)