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(sortiert nach Relevanz Verkündungsdatum)
OLG Rostock, Beschluss vom 25.11.2020 - 17 Verg 1/20
VolltextBau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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OLG Rostock, Beschluss vom 25.11.2020 - 17 Verg 1/20
1. Für die Zulässigkeit einer Direktvergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b, Abs. 6 VgV kommt es grundsätzlich nicht auf die subjektive Einschätzung des öffentlichen Auftraggebers, sondern auf die objektive Unmöglichkeit der Deckung des Beschaffungsbedarfs durch andere Unternehmen an.*)
2. Auf die eigene Leistungsfähigkeit kann sich ein Wettbewerber im Nachprüfungsverfahren allerdings nicht berufen, wenn im Rahmen der Markterkundung dessen mit dem Vertrieb beauftragte Mitarbeiter unmissverständlich erklärten, das Produkt verfüge nicht über bestimmte technische Spezifikationen, die später - vergaberechtlich zulässig - zu Mindestanforderungen erhoben wurden, und deren Umsetzung werde auch nicht erfolgen.*)
3. Den Auftraggeber trifft die Beweislast für behauptete Erklärungen zur Leistungsunfähigkeit.*)
VolltextVK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.01.2020 - 3 VK 8/19
1. Ein Auftrag kann im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Das macht eine vorherige Markterkundung erforderlich.
2. Lässt sich nicht feststellen, ob der Auftraggeber eine ausreichende Markterkundung vorgenommen hat, hat die Vergabekammer eine Beweislastentscheidung zu treffen hat. Grundsätzlich wirkt sich ein nicht mehr festzustellender Umstand zulasten des Beteiligten aus, der sich darauf beruft.
3. Für das Vorliegen einer Alleinstellung als Ergebnis einer Markterkundung ist der Auftraggeber darlegungs- und beweispflichtig.
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