Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
Online seit 17. März
IBRRS 2026, 0651
Steuerrecht
FG Hamburg, Urteil vom 03.12.2025 - 2 K 86/22
1. Die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer gem. § 4 Abs. 3 ImmowertV ist eine gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode zur Ermittlung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG (Anschluss an BFH, Urteil vom 21.01.2024, IX R 14/23).*)
2. Zwei Eigentumswohnungen, die im selben Gebäude (Hauseingang) liegen, können unterschiedliche (wirtschaftliche) Restnutzungsdauern haben.*)
Volltext
IBRRS 2026, 0556
Prozessuales
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.02.2026 - 1 W 28/25
1. Ein Ablehnungsgesuch, das auf Formulierungen des abgelehnten Richters in einem Beschluss gestützt wird, ist regelmäßig nicht mehr unverzüglich im Sinne von § 44 Abs. 4 Satz 2 ZPO, wenn seit der Zustellung des Beschlusses mehr als drei Wochen verstrichen sind.)
2. Die Verlängerung einer der ablehnenden Partei in dem Beschluss gesetzten Äußerungsfrist durch das Gericht führt jedenfalls dann nicht zu einer entsprechenden Verlängerung der Überlegungsfrist für die Stellung des Ablehnungsgesuchs, wenn zwischen den Umständen, zu denen der Partei die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde, und dem geltend gemachten Ablehnungsgrund kein unmittelbarer Zusammenhang besteht.*)
Volltext
Online seit 16. März
IBRRS 2026, 0325
Architekten und Ingenieure
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.11.2025 - 19 U 134/24
Beauftragt eine Stadtgemeinde bei einem eigenen Bauvorhaben, für das sie Entwurfsverfasserin des Baugenehmigungsantrags ist, einen Schallschutzgutachter, trifft sie jedenfalls dann ein Mitverschulden an dem durch die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens verursachten Schaden (§ 254 BGB), wenn sie es versäumt hat, vor der Verwendung des Gutachtens zu prüfen, ob das Gutachten die zutreffenden öffentlich-rechtlichen Normen zu Grunde legt, und ihr eigenes Bauordnungsamt mit dem Vorgang befasst war.*)
Volltext
IBRRS 2026, 0548
Vergabe
VK Sachsen, Beschluss vom 14.10.2025 - 1/SVK/029-25
Ein Angebot ist wegen unvollständiger Unterlagen nach § 16 EU Nr. 4 i.V.m. § 7a EU VOB/A 2019 auszuschließen, wenn der Bieter ein Prüfzeugnis nicht in der geforderten Art und Weise vorlegt, weil dieses bei Ablauf der für die Vorlage gesetzten Frist nicht mehr gültig ist. Die Anforderung der Gültigkeit muss dabei nicht ausdrücklich gestellt werden, da das Erfordernis der Gültigkeit seiner Abforderung immanent ist.*)
Volltext
IBRRS 2026, 0634
Öffentliches Baurecht
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.02.2026 - 5 S 2295/25
1. Die Nutzung eines Grundstücks kann im Regelfall bereits dann untersagt werden, wenn es an der dafür erforderlichen Genehmigung fehlt. Ist die Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig, ist dies im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen (Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2020 - 3 S 2590/18, VBlBW 2021, 326).*)
2. Das Fehlen von Bestandsschutz nach Maßgabe des § 76 Abs. 1 Satz 2 LBO-BW ist keine negative Tatbestandsvoraussetzung für eine Nutzungsuntersagung. Kann nicht festgestellt werden, ob die jeweilige Nutzung danach Bestandsschutz genießt, so geht das zu Lasten des Betroffenen.*)
Volltext
IBRRS 2026, 0629
Wohnraummiete
LG München II, Urteil vom 24.02.2026 - 12 S 1472/25
1. Verweigert der Mieter trotz mehrfacher Aufforderungen und Abmahnungen den Zutritt zur Wohnung beharrlich und fortdauernd, obwohl ein konkretes, berechtigtes Besichtigungs- und Durchführungsinteresse besteht, ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt.
2. Die fristlose Kündigung setzt nicht voraus, dass bereits ein erheblicher Vermögens- oder Substanzschaden eingetreten ist.
3. Ein Attest, das nur die medizinischen Befunde wiedergibt, aus denen aber nicht die Schwierigkeit eines potenziellen Umzugs, insbesondere die Kausalität des Gesundheitszustands für eine solche hervorgeht, rechtfertigt nicht die Annahme eines Härtegrunds.
Volltext
IBRRS 2026, 0637
Wohnungseigentum
AG München, Urteil vom 02.07.2025 - 1292 C 17918/24 WEG
1. Eine vor der Reform begangene Pflichtverletzung, die nicht der Wohnungseigentümergemeinschaft zuzurechnen ist, kann nicht dazu führen, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft bei einer Schadensvertiefung zum Zeitpunkt nach der Reform hierfür ersatzpflichtig wird.
2. Es kann insoweit nichts anderes gelten, wenn sich die Schadensentwicklung auch nach dem Inkrafttreten der Reform fortgesetzt hat, es aber in einer weiteren Pflichtverletzung fehlt.
3. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Beschlussfassung über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen scheidet dann aus, wenn der betroffene Wohnungseigentümer vorher gefasste Beschlüsse über die Zurückstellung der Instandsetzung nicht angefochten hat.
Volltext
IBRRS 2026, 0632
Prozessuales
BFH, Beschluss vom 12.02.2026 - V B 64/24
Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht nur unerhebliche Zeit einschläft, ist abwesend, wenn er dadurch wesentlichen Vorgängen nicht mehr folgen kann, so dass das erkennende Gericht dann nicht mehr im Sinne von § 119 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung vorschriftsmäßig besetzt ist.*)
Volltext
IBRRS 2026, 0640
Prozessuales
OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2026 - 1 W 1/26
1. Schon die besondere berufliche Nähe des Ehemanns der Richterin zu dem Prozessbevollmächtigten des Gegners gibt der Partei begründeten Anlass zur Sorge, dass es dadurch zu einer unzulässigen Einflussnahme auf die Richterin kommen könnte.
2. Das kann anders zu beurteilen sein, wenn der Ehemann der Richterin in einer sog. Großkanzleien mit einer Vielzahl an Anwälten in verschiedenen Teams an zahlreichen Standorten tätig ist, bei denen es mitunter schon zweifelhaft sein kann, ob sich der als Prozessbevollmächtigte auftretende Anwalt und der Ehepartner einer Richterin oder eines Richters überhaupt kennen.
Volltext




