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Online seit 24. Mai

IBRRS 2024, 1621
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Zwischenverfügung bei unheilbaren Eintragungshindernissen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.03.2024 - 5 W 16/24

1. Durch den Erlass einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO sollen dem Antragsteller der Rang und die sonstigen Rechtswirkungen erhalten bleiben, die sich nach dem Eingang des Antrags richten und die durch die sofortige Zurückweisung verloren gingen.

2. § 18 GBO bezieht sich daher nur auf die Beseitigung eines der Eintragung entgegenstehenden Hindernisses und ist nicht anwendbar, wenn der Mangel des Antrags nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann.

3. Ein nicht mit rückwirkender Kraft zu beseitigendes Eintragungshindernis liegt unter anderem dann vor, wenn die zur Eintragung erforderliche Bewilligung des unmittelbar Betroffenen noch nicht erklärt ist.

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IBRRS 2024, 1679
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zustimmungsklage richtet sich gegen die Gemeinschaft

BGH, Urteil vom 22.03.2024 - V ZR 141/23

Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums "der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer" bedarf, ist eine Klage auf Zustimmung zur Veräußerung stets gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten; dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung vor dem 01.12.2020 getroffen wurde.*)

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Online seit 23. Mai

IBRRS 2024, 1629
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme zu Unrecht verweigert: Vergütung wird fällig!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2024 - 8 U 64/22

1. Die Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs aus einem BGB-Bauvertrag ist entbehrlich, wenn der Besteller zu Unrecht die Abnahme nicht erklärt.

2. Der Besteller ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die fertig gestellten Arbeiten vertragsgemäß erbracht sind.

3. Die Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung ist auch beim BGB-Bauvertrag (weitere) Fälligkeitsvoraussetzung. Die objektive Anforderung an die Prüfbarkeit ist kein Selbstzweck. Entscheidend ist, ob dem Kontroll- und Informationsinteresse des Bestellers ausreichend Genüge getan ist.

4. Der Besteller kann sich auf die objektiv fehlende Prüfbarkeit einer Rechnung nach Treu und Glauben nicht berufen, wenn er zur Beurteilung der geltend gemachten Forderung keiner weiteren Information mehr bedarf. Gleiches gilt, wenn dem Besteller Informationen fehlen, die er überhaupt nicht bestreitet, oder ihm die Überprüfung trotz einzelner fehlender Angaben möglich war.

5. Die Unwirksamkeit eines Dienstverschaffungsvertrags wegen Nichteinhaltung der Schriftform oder fehlender behördlicher Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgsgesetz (AÜG) kommt bei einer Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern nicht in Betracht, wenn die Überlassung nur gelegentlich erfolgt und der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird.

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IBRRS 2024, 1647
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Wilde" Planungswettbewerbe sind unzulässig!

VK Südbayern, Beschluss vom 29.04.2024 - 3194.Z3-3_01-24-4

1. Ein nur "in Anlehnung an die RPW 2013" ausgestalteter Realisierungswettbewerb, bei dem weder eine eigene veröffentlichte einheitliche Richtlinie noch die RPW 2013 Anwendung finden soll, stellt einen Vergabeverstoß dar.

2. Wenn der Auslober die RPW 2013 als veröffentlichte einheitliche Richtlinie seinem Realisierungswettbewerb zugrunde legen möchte, dann ist ein Abweichen von den Regelungen der RPW nur mit der Zustimmung der Architektenkammer möglich.

3. Soweit der Auslober eigene Richtlinien für die Durchführung von Planungswettbewerben entwickelt hat, dann müssen diese veröffentlicht sein. Eine Mitteilung in der Wettbewerbsbekanntmachung genügt hierfür nicht.




IBRRS 2024, 1662
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Regionaler Grünzug als Ziel der Raumordnung

BVerwG, Urteil vom 09.11.2023 - 4 CN 2.22

Die raumplanerische Zielfestlegung "Regionaler Grünzug" ist keine flächenscharfe, sondern eine funktionale Vorgabe und bedarf deshalb regelmäßig in besonderer Weise der Konkretisierung und Ausgestaltung durch die nachfolgende Planung.*)

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IBRRS 2024, 1634
WohnraummieteWohnraummiete
Betriebs- und Heizkostenvorschuss vereinbart: Betriebskosten wirksam auf Mieter umgelegt

AG Paderborn, Urteil vom 24.02.2023 - 58 C 3/23

Die Betriebskosten sind wirksam auf den Mieter umgelegt, wenn zwar im Mietvertragsformular nichts angekreuzt ist, allerdings 45 Euro monatlich als "Betriebskostenvorschuss" und 50 Euro monatlich als "Heizkostenvorschuss" eingetragen ist.

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IBRRS 2024, 1375
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mehrheitsentscheidung in Umlaufbeschluss bedarf eines vorherigen Absenkungsbeschlusses

AG München, Urteil vom 02.10.2023 - 1291 C 650/23 WEG

1. Ein Beschluss, der ohne Versammlung gefasst wird, ist nur gültig, wenn alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung zu diesem Beschluss in Textform erklären.

2. Wollen die Wohnungseigentümer beschließen, dass für einen einzelnen Gegenstand die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügen soll (entgegen der eigentlichen Allstimmigkeit in einem Umlaufbeschluss), muss dies im entsprechenden Beschluss hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht werden.

3. Bei Fehlen eines Absenkungsbeschlusses ist der im Umlaufverfahren mehrheitlich gefasste Beschluss wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig.

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IBRRS 2024, 1626
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Sondernutzungsrecht kann gutgläubig erworben werden

LG Dresden, Urteil vom 03.11.2023 - 2 S 130/23

Das auf die unwirksame Willenserklärung zurückgehende, aber gleichwohl ins Grundbuch eingetragene Sondernutzungsrecht wird vom Gutglaubensschutz des § 892 BGB erfasst und kann grundsätzlich gutgläubig erworben werden.

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Online seit 22. Mai

IBRRS 2024, 1642
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Kilo" statt "Tonne": Kalkulationsirrtum nicht anfechtbar!

OLG Stuttgart, Urteil vom 16.05.2024 - 2 U 146/22

Ein nicht zur Irrtumsanfechtung berechtigender Kalkulationsirrtum liegt vor, wenn der Irrtum bei der Kalkulation der Einheitspreise für ein Gebot in einem Vergabeverfahren entstanden ist.*)




IBRRS 2024, 1646
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann und wie lange muss ein Bauleitplan im Internet einsehbar sein?

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.11.2023 - 1 KN 11/19

Eine Abweichung zwischen Auslegungszeit und Verfügbarkeit im Internet mag mit einem Tag zwar marginal sein. Vor dem Hintergrund eines einfachen und effektiven Zugangs der Öffentlichkeit sind indes strenge Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Online-Beteiligungsverfahren zu stellen.

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IBRRS 2024, 1620
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Erlaubnis zur Untervermietung - wann liegt eine Überbelegung vor?

AG Paderborn, Urteil vom 19.10.2023 - 50c C 156/23

Bei der Frage der Überbelegung ist auf das Verhältnis der Anzahl an Mietern und Untermietern zur Gesamtwohnfläche der Wohnung und zur Anzahl der Wohnräume abzustellen. Dabei werden die Wohnungsaufsichtsgesetze der Länder als Maßstab genommen, wonach pro Person ein Raum und eine Nutzfläche von 6 bis 9 qm bzw. pro Erwachsenem oder zwei Kindern bis zum 13. Lebensjahr ein Raum von jeweils ca. 12 qm zur Verfügung stehen müssen. Nach Außerkrafttreten des Wohnungsaufsichtsgesetzes heißt es nunmehr in § 10 Abs. 2 WohnStG, dass einzelne Wohnräume nur überlassen oder benutzt werden dürfen, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 8 qm vorhanden ist und Nebenräume zur Mitbenutzung zur Verfügung stehen.

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IBRRS 2024, 1486
WohnungseigentumWohnungseigentum
Pflicht zur Mitwirkung bei der Schaffung von Ladeinfrastruktur?

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 03.05.2024 - 980a C 21/22 WEG

Überschreitet die von einem Wohnungseigentümer beabsichtigte Gebrauchmachung von einer Genehmigung i.S.v. § 20 Abs. 2 WEG den durch den entsprechenden Beschluss vorgegebenen Rahmen oder sind die in ihm normierten Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht keine Pflicht der Gemeinschaft, den Eigentümer bei seinem Unterfangen zu unterstützen.

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IBRRS 2024, 1644
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Terminsverlegung wegen eines Kurzurlaubs "ins Blaue"

BFH, Beschluss vom 22.04.2024 - III B 82/23

1. Die Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung wegen eines in der Privatsphäre liegenden Vorhabens setzt die Darlegung und (gegebenenfalls) die Glaubhaftmachung von Umständen voraus, wonach das Vorhaben in seiner Planung bereits vor Zugang der Ladung so ausgestaltet war, dass die Wahrnehmung des gerichtlichen Termins während dieser Zeit unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist.*)

2. Ein vor Zugang der Ladung gefasster Entschluss zu einem Kurzurlaub "ins Blaue" ist kein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten.*)

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IBRRS 2024, 1643
ProzessualesProzessuales
Finanzamts-Briefkasten ist kein beSt-Ersatz

FG Niedersachsen, Urteil vom 24.04.2024 - 13 K 115/23

1. § 47 Abs. 2 FGO dispensiert nicht von der Einhaltung der Formvorschriften der §§ 52a, 52d FGO (Fortsetzung von FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 22.01.2019 - 2 K 212/18; FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 02.05.2019 - 7 K 7019/19; FG Münster, Urteil vom 26.04.2017 - 7 K 2792/14 E). Dies gilt nicht nur für in elektronischer Form angebrachte Klageschriften, sondern schließt für den zur elektronischen Einreichung verpflichteten Steuerberater auch die Anbringung in Schriftform gemäß § 64 Abs. 1 FGO aus.*)

2. Der Regelungsgehalt des § 47 Abs. 2 FGO beschränkt sich für Steuerberater damit auf die Einreichung über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an das für diese Zwecke jedenfalls konkludent eröffnete besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) des Finanzamtes.*)

3. Eine Wiedereinsetzung in die Klagefrist wegen eines Irrtums über die Möglichkeit der schriftlichen Einreichung beim beklagten Finanzamt kommt nicht in Betracht. Es handelt sich nicht um eine nicht vorhersehbare Vorschärfung der Auslegung verfahrensrechtlicher Vorschriften.*)

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IBRRS 2024, 0870
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kläger sagt: "Gewerberaummietvertrag" - dann ist es so!

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.02.2024 - 3 U 96/23

1. Ob für die Zuständigkeit ein Wohnraum- oder ein Geschäftsraummietverhältnis zu Grunde zu legen ist, ist allein nach dem Antrag und dem schlüssigen Sachvortrag des Klägers - nicht hingegen nach dessen bloßer Rechtsauffassung - zu entscheiden, da sich hiernach der Streitgegenstand bestimmt.

2. Sofern die zuständigkeitsbegründende Tatsache eine doppelrelevante Tatsache - also die zuständigkeitsbegründende Tatsache zugleich Voraussetzung für die Begründetheit der Klage - ist, wird über das Vorliegen dieser Tatsache kein Beweis erhoben, sondern ist das Vorbringen des Klägers für die Entscheidung über die Zulässigkeit als wahr zu unterstellen.

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Online seit 21. Mai

IBRRS 2024, 1641
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verstoß gegen öffentliches Baurecht bei Ausbau: Nur bei drittschützender Norm Beseitigungsanspruch

BGH, Urteil vom 08.03.2024 - V ZR 119/23

1. Ist in der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage vereinbart, dass die Wohnungseigentümer weitgehend so gestellt werden sollen, als handelte es sich um real geteilte Grundstücke bzw. als wären sie Alleineigentümer, und ist den Wohnungseigentümern eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums gestattet, begründet im Zweifel nicht jeder Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Norm einen Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB; vielmehr muss der Norm Drittschutz zukommen.*)

2. Die Festsetzung in einem Bebauungsplan über die Grundfläche der Wochenendhäuser in einem Wochenendhausgebiet ist Teil der Gebietsfestsetzung und hat drittschützenden Charakter.*)

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IBRRS 2024, 1589
BausicherheitenBausicherheiten
Unternehmen überschuldet: Forderungen wertlos?

OLG Schleswig, Urteil vom 30.04.2024 - 9 U 86/23

1. Maßgeblich Beurteilungszeitpunkt für die Unentgeltlichkeit einer Leistung ist der Zeitpunkt des Rechtserwerbs des Zuwendungsempfängers in Folge der Zahlung (hier: Erhalt der Zahlungen).

2. Bei der Beurteilung, ob eine Leistung des Schuldners unentgeltlich erfolgte, ist zwischen Zwei-Personen-Verhältnissen und Drei-Personen-Verhältnissen zu unterscheiden.

3. Im Zwei-Personen-Verhältnis ist eine Verfügung als unentgeltlich anzusehen, wenn ihr nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts keine Leistung gegenübersteht, dem Leistenden also keine dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert entsprechende Gegenleistung zufließen soll.

4. Wird eine dritte Person in den Zuwendungsvorgang eingeschaltet, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der Leistende selbst einen Ausgleich für seine Leistung erhalten hat. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Zuwendungsempfänger seinerseits eine Gegenleistung zu erbringen hat.

5. Von der Wertlosigkeit der Forderung des Zuwendungsempfängers ist regelmäßig nicht erst dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Forderungsschuldners wegen Zahlungsunfähigkeit bereits das Insolvenzverfahren eröffnet war, sondern schon dann, wenn er materiell zahlungsunfähig, mithin insolvenzreif war, es sei denn, für die von dem Schuldner beglichene Verbindlichkeit bestand eine werthaltige Sicherung.

6. Auch die Überschuldung eines Unternehmens kann die Wertlosigkeit von Forderungen gegen dieses begründen.

7. Die Werthaltigkeit der erloschenen Forderung des Zuwendungsempfängers kann auch aus einer dem Forderungsschuldner gegen den Leistenden zustehenden anderweitigen Forderung ergeben.

8. Darlegungs- und beweisbelastet für die wirtschaftliche Wertlosigkeit der Forderung ist der Insolvenzverwalter.

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IBRRS 2024, 1519
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Nur Anspruch auf Belegeinsicht, nicht auf Belegübersendung

AG Recklinghausen, Urteil vom 10.07.2023 - 17 C 24/23

1. Die Belegeinsicht erfolgt in der Geschäftsstelle des Vermieters. Der Mieter hat regelmäßig keinen Anspruch auf Übersendung der Belege.

2. Ausnahmsweise gilt etwas anderes, wenn die Einsichtnahme in der Geschäftsstelle für den Mieter unzumutbar ist.

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IBRRS 2024, 1623
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ist das Aufstellen eines Gedenksteins eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage?

LG Dresden, Urteil vom 19.01.2024 - 2 S 177/23

Mit der Aufstellung eines Gedenksteins - auch wenn dieser optisch einem Grabstein ähnelt - wird die Wohnanlage nicht grundlegend umgestaltet. Auch die Tatsache, dass man von der Wohnung der anfechtenden Eigentümerin auf diesen Stein und eine Kirche blickt und sich dadurch der Eindruck einer Grabstätte verstärkt, spricht nicht für ein Sonderopfer. Eine GdWE ist nicht verpflichtet, nur Kunstwerke aufzustellen, die keine Reaktionen oder Diskussionen hervorrufen.*)

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