Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Aktuelle Urteile zum Immobilienrecht
Online seit 25. Juli
IBRRS 2025, 1786
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 13.06.2025 - 539 C 20/24
Wollen die Wohnungseigentümer bewusst eine dauerhafte Regelung schaffen bzw. dauerhaft die Änderung der bestehenden Rechtslage herbeiführen, muss feststehen, dass sämtliche Wohnungseigentümer eine jahrelange Praxis in dem Bewusstsein befolgten, sich für die Zukunft daran binden bzw. die bisherige Regelung ändern und auf Dauer durch eine neue ersetzen zu wollen.

IBRRS 2025, 1661

AG Waiblingen, Urteil vom 24.03.2025 - 13 C 280/25
Ein Schuldner ist im Allgemeinen vor Fälligkeit nicht verpflichtet, sich zu seiner Leistungsbereitschaft und -fähigkeit zu äußern. Vielmehr gibt der Schuldner nur und erst dann Anlass zur Klageerhebung, wenn er aktiv ein Verhalten an den Tag legt, das aus der Sicht eines objektiven vernünftigen Betrachters an der Erfüllungsbereitschaft zweifeln lässt
