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IBRRS 2026, 0955
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann ist eine Kündigungsabrechnung prüfbar?

OLG Köln, Urteil vom 16.07.2025 - 16 U 50/24

1. Bei einem gekündigten Architektenvertrag mit pauschaler Honorarvereinbarung und nur teilweise erbrachten Leistungen setzt die Prüfbarkeit der Schlussrechnung voraus, dass die erbrachten Leistungen je Leistungsphase dargestellt, bewertet und insgesamt im Hinblick auf das Pauschalhonorar gewichtet werden. Es genügt nicht, dass ohne weitere Begründung statt der vollen Prozentsätze nur pauschal abgesenkte Prozentsätze in Rechnung gestellt werden.

2. Beruft sich der aus wichtigem Grund Kündigende (hier: Besteller) auf Vertragspflichtverletzungen, so besteht grundsätzlich eine Pflicht zur vorherigen Abmahnung.

3. Der Kündigende muss sich an einer einmal erfolgten Abmahnung festhalten lassen und kann die abgemahnten Umstände ohne Wiederholung des abgemahnten Verhaltens nicht zum Ausspruch einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund heranziehen.

4. Eine unwirksame Kündigung aus wichtigem Grund ist jedenfalls dann in eine freie Kündigung umzudeuten, wenn der Kündigende zum Ausdruck bringt, dass das Vertragsverhältnis in jedem Fall beendet werden soll.

5. Der aus wichtigem Grund kündigende Besteller trägt im Ausgangspunkt die Darlegungs- und Beweislast für ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb des Architekten. Da aber ersparte Aufwendungen den Vergütungsanspruch von vornherein - und nicht nur bei erhobener Einwendung - reduzieren, ist der Architekt zur Darlegung der ersparten Aufwendungen verpflichtet, dies auch deshalb, weil er allein dazu in der Lage ist (sog. Erstdarlegungslast). Bei ordnungsgemäßer Darlegung hat dann der Besteller darzulegen und zu beweisen, dass die Positionen tatsächlich höher waren.

6. Ein abzugsfähiger Füllauftrag liegt nur dann vor, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Kündigung des Werkvertrages und der Erteilung des Ersatzauftrages besteht, und zwar in der Form, dass der Unternehmer ausschließlich durch die Kündigung in die Lage versetzt wurde, den anderweitigen Auftrag auszuführen.

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IBRRS 2026, 0944
VergabeVergabe
Unklares Aufklärungsverlangen ist wirkungslos!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2025 - 19 Verg 1/25

1. Das Aufklärungsverlangen eines öffentliches Auftraggebers muss klar und eindeutig formuliert sein, damit der Bieter die Seriosität seines Angebots nachweisen kann.

2. Nur ein ordnungsgemäßes Aufklärungsverlangen führt zum Übergang der Darlegungs- und Beweislast für die Auskömmlichkeit des Angebots auf den Bieter.

3. Bei der Beurteilung der Anforderungen an eine zufriedenstellende Aufklärung hat der Auftraggeber Art und Umfang der im konkreten Fall drohenden Gefahren für eine wettbewerbskonforme Auftragserledigung zu berücksichtigen

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IBRRS 2026, 0861
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Eine Gabionenwand ist keine Hecke!

VGH Bayern, Beschluss vom 27.03.2026 - 9 ZB 24.433

1. Bei einer Konstruktion aus L-Steinen als Stützmauer und Gabionenwand handelt es sich um ein einheitliches Bauvorhaben, das in seiner Gesamtheit zu beurteilen ist.

2. Stellt der Gesetzgeber pauschalierend auf Größenangaben wie Flächen, Rauminhalte oder Höhen ab, um unbedeutende Bauvorhaben, die keiner präventiven Kontrolle bedürfen, von verfahrenspflichtigen Vorhaben abzugrenzen, so müssen diese Größenangaben stets und nach jeder Betrachtungsweise eingehalten sein.

3. Unter Einfriedung ist jede Anlage zu verstehen, die ein Grundstück ganz oder teilweise nach außen abschirmt, sei es zur Sicherung gegen unbefugtes Betreten, sei es zum Zwecke der Abwehr von Witterungs- oder Immissionseinflüssen (z. B. Lärm, Wind, Straßenschmutz) oder sei es zur Verhinderung der Einsicht. Bauliche Einfriedungen sind von natürlichen Einfriedungen (z. B. Hecken) zu unterscheiden.

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IBRRS 2026, 0949
WohnraummieteWohnraummiete
Akku fackelt Haus ab: Muss Mieter zahlen?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.03.2026 - 9 U 8/26

1. Nach einem leichten Sturz mit einem E-Bike besteht keine Pflicht, den Lithium-Ionen-Akku fachmännisch auf etwaige Brandgefahren untersuchen zu lassen, wenn dieser äußerlich unbeschädigt und das Fahrrad fahrtüchtig ist.*)

2. Den Eigentümer trifft in solchen Fällen kein Verschulden, wenn der Akku des an die Hauswand angelehnten E-Bikes zwei Monate später in Brand gerät und der Brand auf das angrenzende Wohngebäude übergreift.*)

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IBRRS 2026, 0907
WohnraummieteWohnraummiete
Exhibitionistische Handlungen führen zur Kündigung!

AG Cham, Urteil vom 26.11.2025 - 6 C 318/25

Dadurch, dass ein Mieter wiederholt Selbstbefriedigungsakte auf dem Balkon vornimmt, stört er den Hausfrieden erheblich und belästigt andere Mieter massiv. Es kann anderen Mietern nicht zugemutet werden, während des Aufenthalts auf dem Balkon diese sexuellen Handlungen beobachten zu müssen.

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IBRRS 2026, 0956
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Kontroll- und Schutzobliegenheiten verletzt = 50 % weniger Geld!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.05.2025 - 5 U 57/24

1. Die im Versicherungsschein getroffene "Vereinbarung zur Gebäudeversicherung", wonach Versicherungsschutz "unter der Voraussetzung besteht", dass u.a. das Anwesen regelmäßig kontrolliert wird, unberechtigten Personen der Zugang verwehrt bleibt und anlässlich der Kontrollen festgestellte Beschädigungen an Türen und Fenstern unverzüglich beseitigt werden, enthält keine objektive Risikobegrenzung, sondern an den Versicherungsnehmer gerichtete Sicherheitsvorschriften, deren schuldhafte Missachtung zu Rechtsnachteilen führen kann.*)

2. Wurde das dergestalt versicherte Anwesen trotz erfolgter Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vor dem Versicherungsfall (Brand) regelmäßig von Jugendlichen betreten, was vor Ort und im Internet bekannt war und dem Versicherungsnehmer bei genügender Kontrolle hätte bewusst sein können, kann eine grob fahrlässige Verletzung der vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften anzunehmen und die Versicherungsleistung um 50 v.H. zu kürzen sein.*)

3. Hat sich der Versicherer über längere Zeit seiner Leistungspflicht zu Unrecht entzogen, weil eine vollständige Deckungsablehnung ersichtlich nicht gerechtfertigt war, so kann ihm die Berufung auf den Ablauf der vertraglichen Wiederherstellungsfrist nach Treu und Glauben versagt sein und der Versicherungsnehmer berechtigterweise auf Feststellung klagen, dass der Versicherer zur Zahlung des gekürzten Neuwertanteils verpflichtet ist, wenn die bedingungsgemäßen Voraussetzungen für das Entstehen dieses Anspruchs innerhalb einer gerichtlich festzusetzenden Frist hergestellt werden.*)

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IBRRS 2026, 0948
RechtsanwälteRechtsanwälte
Papierakte eingescannt: Keine Kostenerstattung!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2025 - 6 W 11/25

Dient die Digitalisierung von überlassenen Papierunterlagen nur der individuellen Arbeitserleichterung des Rechtsanwalts und ist sie für die Rechtsverfolgung nicht erforderlich, dann ist ihre Berücksichtigung im Rahmen des Kostenausgleichs nicht gerechtfertigt.

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IBRRS 2026, 0946
ProzessualesProzessuales
Grob rechtsfehlerhafter Verweisungsbeschluss bindet nicht!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2026 - 1 UH 6/26

1. Einem Verweisungsbeschluss kommt grundsätzlich eine Bindungswirkung zu. Das gilt auch im selbständigen Beweisverfahren.

2. Die Bindungswirkung entfällt jedoch bei objektiver Willkürlichkeit. Die Willkürschwelle ist hoch anzusetzen. Einfache Rechtsfehler, wie etwa das Übersehen einer die Zuständigkeit begründenden Rechtsnorm, rechtfertigen die Annahme einer objektiv willkürlichen Verweisung grundsätzlich nicht. Gleiches gilt, wenn die Rechtsauffassung des verweisenden Gerichts zumindest vertretbar ist oder von einem bloßen Rechtsirrtum auszugehen ist.

3. Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (hier bejaht).

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Online seit gestern

IBRRS 2026, 0938
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wie ist das Zusatzhonorar bei einer Bauzeitverlängerung zu ermitteln?

OLG Köln, Beschluss vom 29.01.2026 - 11 U 137/23

1. Haben die Parteien vertraglich einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung für dem Fall einer vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Bauzeitverlängerung vereinbart, kann für die Bestimmung der vereinbarten Bauzeit jedenfalls dann auf den zeitlich ersten nach Vertragsschluss erstellten Terminplan zurückgegriffen werden, wenn die Parteien vereinbart haben, dass ein solcher Terminplan nachträglich Vertragsbestandteil wird.

2. Der ein Verlängerungshonorar begehrende Auftragnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die Bauzeitverlängerung nicht zu vertreten hat.

3. Soweit der Anspruch an die "nachweislich erforderlichen Mehraufwendungen" anknüpft, bemisst sich das Honorar nach der Differenz zwischen den tatsächlich entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers und den Aufwendungen, die ihm ohne die Bauzeitverlängerung hypothetisch entstanden wären.

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IBRRS 2026, 0943
VergabeVergabe
Vorrecht auf Zuschlag als „Belohnung“ für Projektinitiative?

EuGH, Urteil vom 05.02.2026 - Rs. C-810/24

Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 2014/23/EU (…) über die Konzessionsvergabe ist (…) dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, dem Projektwerber eines Verfahrens zur Projektfinanzierung ein Vorrecht zu gewähren, das es ihm für den Fall, dass der betreffende Vertrag ursprünglich nicht an ihn vergeben wurde, ermöglicht, sein Angebot an das des ursprünglich ausgewählten Bieters anzupassen und somit den Zuschlag für diesen Vertrag zu erhalten, sofern er die Kosten erstattet, die dem ursprünglichen Zuschlagsempfänger für die Erstellung seines Angebots entstanden sind, wobei diese Erstattung 2,5 % des geschätzten Werts der erwarteten Investitionen des Zuschlagsempfängers, ausgehend von der der Ausschreibung zugrunde liegenden Machbarkeitsstudie, nicht übersteigen darf.*)

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IBRRS 2026, 0865
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
200 zusätzliche Fahrzeugbewegungen pro Tag: Zumutbare Lärmsteigerung?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.03.2026 - 10 D 42/24

1. Das Normenkontrollgericht ist nicht befugt, für die Entscheidung über die Antragsbefugnis den Sachverhalt von sich aus weiter aufzuklären. Es ist allerdings verpflichtet, den Tatsachenvortrag auf seine Schlüssigkeit und voraussichtliche Belastbarkeit hin zu prüfen.*)

2. In der Regel wird die Schwelle der Abwägungsrelevanz nicht erreicht und damit eine Antragsbefugnis eines Nachbarn nicht begründet, wenn aufgrund der Planung nicht mehr als 200 zusätzliche Fahrzeugbewegungen pro Tag zu erwarten sind.*)

3. Für die Beurteilung der Abwägungsrelevanz ist eine an den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten orientierte Prognose geboten, die unter Berücksichtigung der konkreten Planungsvorstellungen einbezieht, welche Nutzungen bei realistischer Einschätzung zu erwarten sind. Auf die rein hypothetisch mögliche maximale Ausnutzung einer Angebotsplanung kommt es dagegen nicht an.*)

4. Der bloße Umstand, dass ein Bebauungsplan eine Straßenverkehrsfläche festsetzt, vermittelt einem außerhalb des Plangebiets wohnenden Anlieger keine Antragsbefugnis.*)

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IBRRS 2026, 0716
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wertsicherungsklausel zusammen mit Staffelmiete wirksam?

OLG Dresden, Urteil vom 11.12.2025 - 12 U 748/25

1. Eine Gemeinschaft der Wohneigentümer kann gemäß § 9a Abs. 2 2. Alt. WEG die in Form von Mietforderungen bestehenden Rechte der Wohnungseigentümer selbst verfolgen, wenn die einheitliche Rechtsverfolgung erforderlich ist. Dies ist anzunehmen, wenn das Interesse an einer einheitlichen Rechtsverfolgung das Interesse des einzelnen Wohnungs- oder Teileigentümers, seine Rechte selbst oder eigenverantwortlich auszuüben, deutlich überwiegt, worüber im Rahmen einer typisierenden Betrachtung zu entscheiden ist.*)

2. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 PrKG liegt eine zu ihrer Unwirksamkeit führende, unangemessene Benachteiligung vor, wenn eine Wertsicherungsklausel zwar zu einer Anpassung der Miete nach oben, nicht aber zu einer Mietanpassung nach unten, also zu einer Mietabsenkung, führen kann. Dieser Effekt tritt aber nicht generell ein, wenn eine Wertsicherungsklausel mit einer Staffelmietvereinbarung kombiniert wird. Maßgeblich ist die konkrete Ausgestaltung der Kombination. Beinhaltet die Staffelmietvereinbarung einen erheblichen Abstand der Mietzinsstaffeln, dann ist ein "Floaten", also die Anpassung nach oben und nach unten, möglich und die Kombination damit wirksam. Von einem solchen erheblichen Abstand der Mietzinsstaffeln kann ausgegangen werden, wenn dieser mindestens fünf Jahre beträgt (Anschluss OLG Brandenburg, IMR 2010, 96; IMR 2023, 456).*)

3. Es bleibt mangels Entscheidungserheblichkeit offen, ob eine Wertsicherungsklausel in einem Gewerberaummietvertrag, die gegen § 307 Abs. 1 BGB verstößt, ungeachtet der Regelung in § 8 PrKG ex tunc unwirksam ist.*)

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IBRRS 2026, 0860
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ziergarten gehört allen?!

LG Saarbrücken, Beschluss vom 27.08.2025 - 5 S 4/24

1. Wird eine im Gemeinschaftseigentum stehende Grundstücksfläche in der Teilungserklärung als Ziergarten bezeichnet, ergibt sich nicht bereits aus dieser Bestimmung, dass diese Grundstücksfläche von sämtlichen Wohnungseigentümern betreten werden darf. Denn der Zweck des Ziergartens - die gemeinschaftlich zu verwirklichende Verschönerung des Anwesens - kann unabhängig davon erreicht werden, ob sämtliche Miteigentümer zu jeder Zeit uneingeschränkten Zutritt zu dem Ziergarten haben oder nicht.*)

2. Das Mitgebrauchsrecht des Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum nach § 16 Abs. 1 S. 3 WEG lässt sich nicht unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten beurteilen. Dieses kann im Einzelfall ausgeschlossen sein, wenn aus objektiven Umständen zu erkennen ist, dass der betreffende Grundstücksteil nach Art und Lage nicht zu dem ständigen Gebrauch der Miteigentümer bestimmt ist.*)

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IBRRS 2026, 0916
ProzessualesProzessuales
Terminverlegung abgelehnt: Richter befangen?

BSG, Beschluss vom 27.11.2025 - B 4 AS 95/24 B

1. Einen Verfahrensmangel wegen Verstoßes gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter kann es darstellen, wenn ein wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnter Richter an einer Entscheidung mitwirkt, ohne dass zuvor über ein vor Beendigung der Instanz eingegangenes Ablehnungsgesuch eine Entscheidung ergangen ist.

2. Ein die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einer solchen Entscheidung begründender Verfahrensmangel scheidet jedoch aus, wenn das Ablehnungsgesuch unbegründet war.

3. Eine Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gegeben, wenn ein objektiv vernünftiger Grund vorliegt, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus vernünftiger Weise befürchten lassen kann, der Richter werde nicht unparteiisch entscheiden.

4. Ein im Rahmen gebotener richterlicher Verfahrensweise liegendes Verhalten (hier: im Zusammenhang mit der Ablehnung von Terminverlegungsanträgen) kann kein Ablehnungsgesuch begründen.

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Online seit 20. April

IBRRS 2026, 0927
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Über dem Boden ist nicht im Boden!

OLG Köln, Urteil vom 19.02.2025 - 16 U 124/23

1. Die VOB/B enthält Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Verbraucher nur wirksam einbezogen werden können, wenn ihm in zumutbarer Weise die Möglichkeit verschafft worden ist, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen. Das setzt grundsätzlich die Übergabe des Textes der VOB/B voraus; das bloße Angebot, diesen auf Wunsch zur Verfügung zu stellen oder gar nur in den Büroräumen des Unternehmers einsehen zu können, genügt nicht.

2. Für die Beurteilung, ob das Werk mangelhaft ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Abnahme an.

3. Ist eine Verlegung der Wasserleitungen im Boden oder der Wand vertraglich vorgesehen, muss auch im Falle einer Nachbesserung die Verlegung wiederum im Boden oder der Wand erfolgen, weil eine Verlegung über dem Boden oder der Wand mit einer Verkleidung keine gleichwertige Verlegung ist.

4. Ein selbständiges Beweisverfahren hemmt die Verjährung nicht allgemein für Mängelansprüche aus dem betreffenden Werkvertrag. Eine Hemmung tritt vielmehr lediglich für Ansprüche aus denjenigen Mängeln ein, die zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden.

5. Die Erhebung einer Klage, mit der mehrere Ansprüche geltend gemacht werden, deren Summe den geltend gemachten Teil übersteigt, hemmt die Verjährung aller ausreichend bezeichneten Teilansprüche. Die Bestimmung, bis zu welcher Höhe und in welcher Reihenfolge die einzelnen Teilansprüche verfolgt werden, kann dann rückwirkend nachgeholt werden.

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IBRRS 2026, 0918
VergabeVergabe
Kosten des Nachprüfungsverfahrens sind vor dem OLG geltend zu machen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.04.2026 - 9 E 11/25

Macht eine Behörde klageweise die Kosten (Gebühren und Auslagen) für ein vor der bei ihr angesiedelten Vergabekammer durchgeführtes Vergabenachprüfungsverfahren geltend, ist für diese öffentlich-rechtliche Streitigkeit aufgrund der abdrängenden Rechtswegzuweisung des § 171 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht das Verwaltungsgericht zuständig, sondern das für den Sitz der Vergabekammer zuständige Oberlandesgericht.

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IBRRS 2026, 0895
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Teilprivilegierung mehrerer Ersatzgebäude!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2026 - 8 S 155/24

1. Die erstmalige Inanspruchnahme des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die Neuerrichtung eines Wohngebäudes schließt die Teilprivilegierung eines weiteren Ersatzgebäudes nach dieser Vorschrift für dasselbe Bestandsgebäude aus.*)

2. Zum Erfordernis der Eigennutzung i. S. des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) BauGB i. d. F. des Baulandmobilisierungsgesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802).*)

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IBRRS 2026, 0924
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Anspruch auf Erlaubnis zur Installation eines Balkonkraftwerks?

AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 02.12.2025 - 714 C 160/25

1. Der Mieter hat auch für die Installation eines Balkonkraftwerks ohne Substanzeinwirkung einen Anspruch auf Erlaubniserteilung gem. § 554 Abs. 1 BGB.

2. Der Vermieter hat aufgrund der latenten Gefahrenträchtigkeit eines solchen Balkonkraftwerkes nicht das Recht, die Erlaubnis für die Installation in jedem Fall zu verweigern; erforderlich ist stets eine Betrachtung des Einzelfalls.

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IBRRS 2026, 0906
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG muss Schadensersatzansprüche gegen früheren Verwalter prüfen!

LG München I, Urteil vom 30.07.2025 - 1 S 14732/24 WEG

1. Ein Wohnungseigentümer kann die gerichtliche Ersetzung eines Beschlusses zur Überprüfung und außergerichtlichen Verfolgung möglicher Pflichtverletzungen eines früheren Verwalters verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte für durchsetzbare Ansprüche bestehen und die Gemeinschaft eine sachliche Befassung unterlassen hat.

2. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung verpflichtet, bei substanziierter Darlegung möglicher Schadensersatzansprüche gegen einen früheren Verwalter zumindest eine rechtliche Überprüfung durch einen Rechtsanwalt zu veranlassen.

3. Das Ermessen der Gemeinschaft für eine Überprüfung von Pflichtverletzungen ist auf null reduziert, wenn objektive Anhaltspunkte für bestehende und durchsetzbare Ansprüche vorliegen und eine sachliche Abwägung nicht erfolgt ist.

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IBRRS 2026, 0913
Beitrag in Kürze
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Nicht jeder Wassereintritt ist ein Überschwemmungsschaden!

OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2025 - 20 U 75/25

Zu dem von dem Versicherungsnehmer zu fordernden Beweisantritt bei geltend gemachte Überschwemmung; Vortrag hier unzureichend.*)

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IBRRS 2025, 3034
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Auflassungsklage und mehreren Gutachten als Mittelwert zu schätzen

BGH, Beschluss vom 04.11.2025 - V ZR 229/24

Der Streitwert bei einer beantragten Auflassung bemisst sich nach dem Verkehrswert der Grundstücke ohne Abzug der darauf ruhenden Belastungen und ohne Berücksichtigung der Zug-um-Zug-Leistung. Liegen zwei Verkehrswertgutachten vor und trifft das Gericht keine Feststellungen zum tatsächlichen Wert kann im Wege der Schätzung nur vom Mittelweg der beiden Gutachten ausgegangen werden.

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IBRRS 2026, 0931
ProzessualesProzessuales
„Richtiger" Klagegegner im Konzerndschungel?

OLG Schleswig, Urteil vom 25.02.2026 - 12 U 22/24

1. Wird unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Klageschrift einschließlich der Anlagen unzweifelhaft deutlich, welche Partei wirklich gemeint ist, so steht der Auslegung nicht entgegen, dass der Kläger irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten (juristischen) Person gewählt hat.

2. Ein Prozessrechtsverhältnis mit dem "neuen" Klagegegner wird nur begründet, wenn ihm die Klage zugestellt wurde (hier verneint).

3. Die Heilung eines Zustellungsmangels kommt nicht in Betracht, wenn der Prozessbevollmächtigte die Klagschrift jedenfalls nicht mit einem auf die "neue" Beklagte gerichteten Zustellungswillen des zustellenden Gerichts erhalten hat (hier verneint).

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Online seit 17. April

IBRRS 2026, 0936
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Projektsteuerungsvertrag = Werkvertrag?

OLG Hamburg, Urteil vom 01.04.2026 - I CC 2/25

1. Ein gemischter (hier: Projektsteuerungs-)Vertrag kann im Rahmen der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht in seine Einzelteile zerlegt werden, sondern ist als einheitliches Ganzes demjenigen Vertragsrecht zu unterstellen, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Vertrags liegt.

2. Ein Projektsteuerungsvertrag, der durch erfolgsorientierte Pflichten (hier u.a. Gesamtkoordination des Bauvorhabens, Überwachung der Planungsleistungen, Kostenkontrolle und Terminmanagement) geprägt ist, ist als Werkvertrag zu qualifizieren.

3. Bei einem als Werkvertrag zu qualifizierenden Projektsteuerungsvertrag erweist sich eine Klausel, nach der die Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre beträgt und mit der Abnahme beginnt, als deklaratorisch und begegnet deshalb keinen Wirksamkeitsbedenken.

4. Von einer billigenden Entgegennahme der Projektsteuerungsleistung im Sinne einer Abnahme ist auszugehen, wenn die Leistung des Projektsteuerers vollendet ist und die prüffähige Schlussrechnung des Projektsteuerers vom Besteller ohne Vorbehalt bezahlt wird.

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IBRRS 2026, 0748
VergabeVergabe
(Zweites) Hauptangebot oder (zugelassenes) Nebenangebot?

LG Aurich, Urteil vom 12.02.2026 - 2 O 98/26

1. Hat ein Bieter mehrere Hauptangebote abgegeben, sind diese zwingend auszuschließen, wenn der Auftraggeber die Abgabe mehrerer Hauptangebote in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen nicht zugelassen hat. Ein solcher Ausschluss scheidet jedoch aus, wenn der Bieter nicht zwei Hauptangebote, sondern ein Hauptangebot und ein (zugelassenes) Nebenangebot abgegeben hat.

2. Die Abgabe nicht hinreichend differenzierter Angebote auf der Grundlage eines nicht hinreichend differenzierten Leistungsverzeichnisses geht zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers.

3. Auch bei einer Unterschwellenvergabe können die Bieter Primärrechtsschutz im Wege des Erlasses einer einstweiligen Verfügung, gerichtet auf Unterlassung der Auftragsvergabe, erlangen.

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IBRRS 2026, 0915
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wer trägt die Beweislast für die Baurechtmäßigkeit von "historischen" Gebäuden?

VG Hannover, Urteil vom 11.03.2026 - 4 A 3804/24

1. Betroffenen Nachbar*innen können sich dann nicht auf einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO berufen, wenn die Beeinträchtigung aufgrund von diesen oder ihren Rechtsvorgänger*innen baurechtswidrig errichteter Gebäudeteile im Raume steht.*)

2. Wer sich auf die Baurechtmäßigkeit errichteter Gebäudeteile beruft, trägt hierfür die Darlegungs- und materielle Beweislast, auch wenn es sich um ein Gebäude handelt, welches vor langer Zeit errichtet wurde.*)

3. Die langjährige, unbeanstandete Existenz und Nutzung einer baulichen Anlage abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann im Rahmen der Überzeugungsbildung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO indizielle Bedeutung gewinnen, etwa dann, wenn feststeht, dass die Bauaufsichtsbehörde positive Kenntnis von der Anlage hatte und Akten beispielsweise infolge von Kriegsereignissen, Bränden oder Naturkatastrophen nachweislich verloren gegangen sind oder eine Anlage mit erheblichen Dimensionen und Auswirkungen vorliegt, die materiell rechtmäßig war.*)

4. Fenster in außenliegenden Brandwänden bzw. Brandmauern, waren jedenfalls nach allen seit 1894 geltenden Bauordnungen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover baurechtlich nicht zulässig, mit Ausnahme der Regelung in § 39 Abs. 5 der Bauordnung der Stadt Hannover vom 09. Dezember 1901, wonach Fenster zur Belichtung von Korridoren eingebaut werden dürfen, soweit sie nicht niedriger als 1,75 m über dem Fußboden des betreffenden Geschosses liegen.*)

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IBRRS 2026, 0902
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vertrag bleibt gültig - trotz Unwirksamkeit des zu Grunde liegenden Beschlusses!

LG München I, Beschluss vom 30.01.2025 - 36 S 15380/23 WEG

1. Die Wohnungseigentümer können durch Mehrheitsbeschluss eine vorsorgliche Genehmigung eines bereits ausgeführten Sanierungsvertrags beschließen, um Gewährleistungsansprüche vor Verjährung zu bewahren, auch wenn der ursprüngliche Sanierungsbeschluss für ungültig erklärt wurde.

2. Die Ungültigerklärung eines Beschlusses betrifft nur die interne Willensbildung der Eigentümergemeinschaft und hat keine Auswirkungen auf das Außenverhältnis, insbesondere auf bestehende Verträge mit Dritten.

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IBRRS 2026, 0904
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruchsverfolgung ≠ Mandatierung!

AG München, Urteil vom 26.09.2024 - 1294 C 14288/24 WEG

Eine ausreichende Vorbefassung liegt nicht vor, wenn beantragt war, einen bestimmten Rechtsanwalt mit der Anspruchsverfolgung zu beauftragen, der Klageantrag aber dahin geht, "einen Rechtsanwalt" zu mandatieren. Das ist ein wesentlicher Unterschied.

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IBRRS 2026, 0917
Beitrag in Kürze
KaufrechtKaufrecht
Keine Mängelrüge, keine Mängelansprüche!

OLG München, Urteil vom 25.03.2026 - 7 U 1232/24

1. Trifft den Käufer (wie hier) eine kaufmännische Rügeobliegenheit, dann scheiden kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche aus, wenn er die Mängel der Kaufsache nicht rechtzeitig gerügt hat, wofür er darlegungs- und beweisbelastet ist.

2. Die Übernahme einer unselbständigen Garantie lässt die kaufmännische Rügeobliegenheit unberührt.

3. Die Berufung auf eine verspätete oder unterbliebene Rüge durch den Verkäufer kann treuwidrig sein, wenn der Käufer vorbehaltlos die Nachbesserung zugesagt hat (hier verneint).

4. Eine im Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarte Abtretung zu Gunsten Dritter ist ebenso unzulässig wie eine Vertragsübertragung zu Gunsten Dritter.

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IBRRS 2026, 0937
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an Berufungsbegründung dürfen nicht überspannt werden!

BGH, Beschluss vom 26.03.2026 - I ZB 71/25

1. Die Berufungsbegründung muss die Bezeichnung der Umstände enthalten, aus denen sich nach Ansicht des Rechtsmittelführers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt.

2. Sie muss konkrete Anhaltspunkte bezeichnen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten. Erforderlich ist eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt.

3. Für die Zulässigkeit der Berufung ist es ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig, hinreichend substantiiert und rechtlich haltbar sind. Es steht der Ordnungsgemäßheit der Berufung deshalb nicht entgegen, dass der Berufungsführer nicht hinreichend zwischen der Substantiierung des Vortrags der darlegungsbelasteten Partei und der Beweiswürdigung hinsichtlich streitig gebliebener Tatsachen differenziert.

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IBRRS 2026, 0845
ProzessualesProzessuales
Befangenheitsantrag zurückgewiesen: Beschwerde statthaft?

OLG München, Beschluss vom 26.03.2026 - 25 U 3787/25

1. Gegen den Beschluss eines Oberlandesgerichts, mit dem ein Ablehnungsgesuch zurückgewiesen wurde, ist weder die sofortige Beschwerde noch ein anderes Rechtsmittel statthaft.

2. Dies gilt unabhängig davon, ob der Senat über eine Ablehnung gegen einen Richter des Oberlandesgerichts oder im Rahmen des § 46 Abs. 2 ZPO als Beschwerdegericht entschieden hat.

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Online seit 16. April

IBRRS 2026, 0858
BauvertragBauvertrag
Rückzahlung der Umsatzsteuer nur bei Nettopreisabrede!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.12.2024 - 10 U 39/24

1. Eine Bruttopreisvereinbarung führt dazu, dass die festgesetzte Umsatzsteuer als Teil des Kaufpreises geschuldet wird, unabhängig von der materiell-rechtlichen Umsatzsteuerpflicht des abgeschlossenen Geschäfts. Dabei ist regelmäßig - auch wenn sich die Vertragsparteien nicht ausdrücklich darauf verständigt haben - vom Vorliegen einer Bruttopreisabrede auszugehen.

2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Vertragsparteien einen Nettopreis vereinbart haben. Eine Nettoabrede führt dazu, dass nur der ausgewiesene Preis sowie die tatsächlich geschuldete Umsatzsteuer zu entrichten sind (hier bejaht).

3. Ein einheitlicher Grundstücksumsatz kann nicht nur bei der Veräußerung eines bereits bebauten Grundstücks vorliegen, sondern auch dann, wenn derselbe Veräußerer in zwei getrennten Verträgen ein Grundstück veräußert und die Pflicht zur Erstellung eines Hauses übernimmt. Ein hinreichend enger sachlicher Zusammenhang besteht regelmäßig dann, wenn der Bauvertrag vor Abschluss des Kaufvertrags geschlossen wird.

4. Die für die Verjährung des Bereicherungsanspruch maßgebliche Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen ist bei einer falschen Rechtsanwendung nur dann anzunehmen, wenn der Bereicherungsgläubiger weiß oder grob fahrlässig nicht weiß, dass die Rechtsanwendung fehlerhaft war.

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IBRRS 2026, 0851
VergabeVergabe
Ausschluss wegen Nichteinhaltung des geforderten Datenschutzes?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2024 - Verg 25/23

1. Eine zwingend zum Angebotsausschluss führende Änderung an den Vergabeunterlagen liegt dann vor, wenn der Bieter nicht das anbietet, was der Ausschreibende bestellt hat, sondern von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht.

2. Anders liegt es, wenn das Angebot nur widersprüchlich ist und sich der Widerspruch durch Aufklärung auflösen lässt. Der öffentliche Auftraggeber ist in diesem Fall zur Aufklärung nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet.

3. Ein Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 c) GWB kommt in Betracht, wenn ein Bieter zwar ein ausschreibungskonformes Angebot abgibt, er aber schon bei Angebotsabgabe zumindest in Kauf genommen hat (Vorsatz) oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können (Fahrlässigkeit), dass er das Leistungsversprechen nicht wie angeboten wird erfüllen können.

4. Grundsätzlich darf ein öffentlicher Auftraggeber darauf vertrauen, dass die Bieter ihre vertraglichen Zusagen (hier: betreffend den Datenschutz und die Datenhaltung) auch erfüllen werden. Wenn sich allerdings konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass dies zweifelhaft ist, ist der öffentliche Auftraggeber - bevor er das Angebot ausschließt - gehalten, durch Einholung ergänzender Informationen die Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens bzw. die hinreichende Leistungsfähigkeit des Bieters zu verifizieren.

5. Die Einbindung eines Bieters in einen großen US-Konzern rechtfertigt für sich genommen nicht die Annahme, dass es aufgrund der Konzernstruktur systembedingt zu einem Datentransfer an konzernzugehörige Unternehmen kommen wird, die im außereuropäischen Ausland sitzen, und es dort zur Datenhaltung kommt.

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IBRRS 2026, 0921
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Tankstelle im Wohngebiet?

OVG Saarland, Urteil vom 10.02.2026 - 2 A 102/24

1. Zur Bestimmung und Abgrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB.*)

2. Zur Zulässigkeit einer Tankstelle und einer TÜV-Prüfstelle nebst Autogasumrüstungsbetrieb in einem (faktischen) Allgemeinen Wohngebiet.*)

3. Werden ungenehmigte Anlagen durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nicht geduldet, müssen diese Nutzungen bei der Einstufung der näheren Umgebung unberücksichtigt bleiben.*)

4. Fallkonstellation, in der die Werbeanlage (hier: Oberkante von 5,42 m, Werbefläche von beidseitig 10 m², dauerhaft beleuchtet und auf Monofuß) wegen ihrer optischen Aufdringlichkeit einem das Wohnen nicht störenden Gewerbebetrieb nicht gleichgesetzt werden kann.*)

5. Zur Wirksamkeit einer - der Errichtung von Fremdwerbeanlagen entgegenstehenden - Veränderungssperre (§ 14 BauGB).*)

6. Hier: Berufung der beigeladenen Gemeinde.*)

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IBRRS 2026, 0901
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Auslegung einer Kündigungsklausel

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.03.2026 - 14 U 128/25

1. Eine Klausel in einem Mietvertrag über Gewerberäume, wonach ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung insbesondere vorliegt, "wenn die Mieterin trotz vorangegangener schriftlicher Abmahnung der Vermieterin für zwei (2) aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei (2) Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei (2) Monate erreicht", ist dahingehend auszulegen, dass eine außerordentliche, fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs wirksam nur nach vorheriger Abmahnung ausgesprochen werden kann. Durch eine solche Klausel wird § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB inhaltlich modifiziert.*)

2. Eine unwirksame außerordentliche Kündigung kann als vertraglich vereinbarte Abmahnung anzusehen sein.*)

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IBRRS 2026, 0903
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer vertritt die verwalterlose Gemeinschaft?

LG München I, Urteil vom 27.02.2025 - 36 S 5343/24 WEG

Bei einer verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaft wird im Rahmen einer gegen einzelne Eigentümer gerichteten Klage der Verband durch die übrigen Eigentümer gemeinschaftlich vertreten. Verbleibt nur ein Wohnungseigentümer, der keinem Vertretungsverbot unterliegt, vertritt er den klagenden Verband allein.

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IBRRS 2026, 0930
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zugang trotz "verdächtigen" E-Mail-Anhangs?

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.01.2026 - 4 Sa 62/25

Die für den Zugang einer Willenserklärung erforderliche Möglichkeit zur Kenntnisnahme besteht für in E-Mail-Anhängen eingebettete Erklärungen nur dann, wenn die Virengefahr wegen der Gesamtumstände zu vernachlässigen ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Absender dem Empfänger bekannt ist und der Empfänger eine Nachricht vom Absender erwartet oder aufgrund der laufenden Geschäftsbeziehungen mit ihr rechnen muss. Ist der Absender dem Empfänger dagegen unbekannt, muss der Empfänger dem Absender seine E-Mail-Adresse zur rechtsgeschäftlichen Kommunikation aktiv zur Verfügung gestellt haben und der Absender muss ein gebräuchliches und für die Übermittlung geeignetes Dateiformat verwenden (z.B. PDF oder TXT). Anderenfalls kann vom Empfänger nicht erwartet oder verlangt werden, dass er E-Mail-Anhänge öffnet.*)

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IBRRS 2026, 0932
RechtsanwälteRechtsanwälte
Volles Anwaltshonorar trotz Falschberatung?

OLG Hamm, Beschluss vom 13.11.2025 - 28 U 13/25

1. Grundsätzlich verliert ein Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber auch dann nicht, wenn ihm eine schuldhafte Pflichtverletzung zur Last fällt.

2. Wenn aber ein Rechtsanwalt durch eine (hier verneinte) Pflichtverletzung einen Kostenerstattungsanspruch des Mandanten vereitelt, liegt in der Regel ein Schaden vor, der dem Vergütungsanspruch als dolo-agit-Einwand entgegengehalten werden kann. Einer konkret bezifferten Aufrechnungserklärung bedarf es nicht.

3. Im Rahmen von Verhandlungen zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die Interessen des Mandanten umfassend und nach allen Richtungen wahrzunehmen und ihn vor vermeidbaren Nachteilen zu bewahren. Um dem Mandanten eine eigenständige Entscheidung über den Abschluss des Vergleichs zu ermöglichen, muss er ihm dessen Vor- und Nachteile darlegen. Der Mandant muss über Inhalt und Tragweite des beabsichtigten Vergleichs unterrichtet werden.

4. Der Anwalt hat von einem Vergleich abzuraten, wenn er für die von ihm vertretene Partei eine unangemessene Benachteiligung darstellt und insbesondere begründete Aussicht besteht, im Fall einer streitigen Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen. In diesem Fall greift die Vermutung ein, dass der Mandant dem Vorschlag des Anwalts, von einem Vergleichsschluss abzusehen, gefolgt wäre.

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IBRRS 2026, 0910
ProzessualesProzessuales
Von Referendar protokollierter Prozessvergleich ist wirksam!

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.03.2026 - 4 U 116/25

1. Die Zulässigkeit einer Berufung darf nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Bezeichnungen der Parteien des Berufungsverfahrens scheitern, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen. Dabei sind an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners weniger strenge Anforderungen zu stellen als an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers.

2. Ein wirkungsloses Urteil entfaltet zwar keine materielle Rechtskraft, kann aber, wenn es nicht angefochten wird, formelle Rechtskraft erlangen und deshalb mit der Berufung angefochtenen werden.

3. Ein wirksamer Prozessvergleich beendet den Prozess und damit die Rechtshängigkeit der Ansprüche, die Gegenstand dieses Vergleichs sind. Ebenso beenden uneingeschränkte übereinstimmende Erledigungserklärungen zwingend die Rechtshängigkeit des Rechtsstreits in der Hauptsache.

4. Auch ein durch eine Referendarin protokollierter Prozessvergleich ist formell wirksam. Gleiches gilt für übereinstimmende Erledigungserklärungen.

5. Ein Willensmangel im Sinne eines Erklärungs- oder Inhaltsirrtums ändert nichts an der Wirksamkeit einer Erledigungserklärung als Prozesshandlung.

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IBRRS 2026, 0867
ProzessualesProzessuales
Keine Feststellungsklage nach beendeter Verwaltungsvollstreckung!

VG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2026 - 29 K 7756/24

1. Nach Beendigung von Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung kommt eine Feststellungsklage zur Klärung der Rechtmäßigkeit in Betracht.*)

2. Zur Rechtsnatur und Bindungswirkung einer behördlichen Stillhalteerklärung bzw. Stillhaltezusage.*)

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Online seit 15. April

IBRRS 2026, 0929
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Keine Abnahme durch vereidigten Sachverständigen!

BGH, Urteil vom 26.03.2026 - VII ZR 108/24

1. Die Verjährung eines Kostenvorschussanspruchs des Bestellers gem. § 633 Abs. 3 BGB a.F. in Verbindung mit § 242 BGB beginnt erst mit Abnahme der Werkleistung zu laufen (Bestätigung von BGH, IBR 2010, 577).*)

2. Eine von einem Bauträger gestellte Vertragsklausel, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vereidigten Sachverständigen zu erfolgen hat, ohne dass dem Erwerber das Recht vorbehalten wird, das hergestellte Werk auf seine Abnahmefähigkeit zu überprüfen und die Abnahme selbst zu erklären, ist gem. § 9 Abs. 1 AGBG wegen unangemessener Benachteiligung der Erwerber unwirksam.*)

3. Für die Durchsetzbarkeit des Kostenvorschussanspruchs gem. § 633 Abs. 3 BGB a.F. i.V.m. § 242 BGB wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums gilt in diesem Fall eine zeitliche Obergrenze von 30 Jahren ab dem Zeitpunkt der infolge der Unwirksamkeit der Abnahmeklausel fehlgeschlagenen Abnahme.*)

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IBRRS 2026, 0900
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine konkludente Abnahme bei vorheriger Mängelrüge!

OLG Koblenz, Urteil vom 20.03.2025 - 2 U 112/24

1. Das Verlangen eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung kann ausnahmsweise ein Abrechnungsverhältnis begründen, wenn der Besteller ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck bringt, unter keinen Umständen mehr mit dem Unternehmer, der ihm das Werk als fertiggestellt zur Abnahme angeboten hat, zusammenarbeiten zu wollen, also endgültig und ernsthaft eine (Nach-)Erfüllung durch ihn ablehnt.

2. Zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums sind ausschließlich die einzelnen Erwerber des Wohnungseigentums berechtigt und verpflichtet. Der Bauträger bleibt dem Anspruch auf mangelfreie Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums ausgesetzt, solange auch nur ein Erwerber einen (Erfüllungs- oder Gewährleistungs-)Anspruch hat.

3. Eine konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme des Wohnungseigentums scheidet regelmäßig aus, wenn der Besteller während einer angemessenen Prüffrist ausdrücklich wesentliche Mängel rügt. Dies gilt auch, wenn der Besteller vor Einzug zu Recht aufgrund wesentlicher Mängel die Abnahme verweigert hat und zum Zeitpunkt des Einzugs die Mängel nicht beseitigt sind.

4. Der Verlust von Mängelrechten wegen unterlassenen Mängelvorbehalts bei Abnahme kommt nur in Betracht, wenn der Besteller vom Vorhandensein des konkreten Mangels, also jedenfalls des Mangelsymptoms, weiß und dessen Bedeutung für die Auswirkungen auf Beschaffenheit und Verwendbarkeit des Werkes beurteilen kann; bloßes (auch grob fahrlässig unterlassenes) Kennenmüssen genügt nicht.

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IBRRS 2026, 0908
VergabeVergabe
Drohender Vergaberechtsverstoß begründet keine Rügeobliegenheit!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.03.2026 - 3 VK LSA 59/25

1. Voraussetzung der Rügeobliegenheit ist, dass der (vermeintliche) Vergaberechtsverstoß bereits begangen wurde. Zukünftig drohende Vergaberechtsverstöße begründen noch keine Rügeobliegenheit.

2. Eine Rüge setzt zudem die Kenntnis von einem vermeintlichen Vergabeverstoß der Auftraggeberseite sowie eine entsprechende Kritik hieran voraus.

3. Der auch im Vergaberecht geltende Grundsatz von Treu und Glauben schließt die Rügeobliegenheit auch dann nicht aus, wenn der Auftraggeber vermeintlich zu erkennen gegeben hat, unumstößlich an einer bestimmten Entscheidung festhalten zu wollen.

4. Da ein Bieter naturgemäß nur begrenzten Einblick in den Ablauf des Vergabeverfahrens hat, darf er im Nachprüfungsverfahren behaupten, was er auf der Grundlage seines - oft nur beschränkten - Informationsstandes redlicherweise für wahrscheinlich oder möglich halten darf, etwa wenn es um Vergaberechtsverstöße geht, die sich ausschließlich in der Sphäre der Vergabestelle abspielen oder das Angebot eines Mitbewerbers betreffen. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist jedoch einzuhalten (hier verneint).

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IBRRS 2026, 0796
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein Einvernehmen mit der Nachbargemeinde notwendig!

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.03.2026 - 5 KM 149/25

1. Eine Nachbargemeinde kann sich auf eine Rechtswidrigkeit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB nicht berufen. Die Notwendigkeit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens besteht nur für die Standortgemeinde. Ein Einvernehmen der Nachbargemeinde sieht das Gesetz nicht vor.*)

2. Es ist nicht rechtsfehlerhaft, dass die Entscheidung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nicht im Tenor des Genehmigungsbescheides enthalten ist, sondern sich erst aus der Begründung des Bescheides ergibt, wenn in der Zusammenschau aus Tenor und Begründung des Bescheides die Regelung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens in hinreichender Weise und klar zu erkennen ist.*)

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IBRRS 2026, 0869
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anspruch auf Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters?

BGH, Beschluss vom 07.10.2025 - VIII ZR 11/24

1. Bei einer Mehrheit von Mietern genügt es für einen Anspruch auf Erlaubnis zur teilweisen Gebrauchsüberlassung, wenn das berechtigte Interesse an der Untervermietung nur bei den in der Wohnung verbleibenden Mietern vorliegt, sofern ein Mitmieter endgültig ausgezogen ist.

2. Der Wunsch der verbleibenden Mieter, durch Untervermietung ihren Mietanteil nach dem Auszug eines Mitmieters zu reduzieren und so einen Wohnungsverlust zu vermeiden, stellt ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.

3. Die Erlaubnis zur Untervermietung kann nicht allein wegen eines möglichen erhöhten Räumungs- und Prozessaufwands für den Vermieter oder wegen der Erzielung zusätzlicher Untermieteinnahmen verweigert werden; § 553 Abs. 2 BGB ist nur bei Unzumutbarkeit unter Berücksichtigung aller Umstände anwendbar.

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IBRRS 2026, 0899
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Vorvertragliche Pflicht zur Aufklärung über Altlasten?

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.02.2026 - 2 U 1333/24

1. Im Rahmen der Privatautonomie hat jede Partei bis zum Vertragsabschluss das Recht, von dem in Aussicht genommenen Vertrag Abstand zu nehmen. Aufwendungen, die in Erwartung des Vertragsabschlusses gemacht werden, erfolgen daher grundsätzlich auf eigene Gefahr.

2. Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen kann die Vertragsparteien jedoch bereits verpflichten, Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils zu nehmen.

3. So besteht auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise erwarten darf (hier: Vorhandensein von Altlasten).

4. Dies gilt vor allem für solche Umstände, die allein dem anderen Teil bekannt sind und von denen er weiß oder wissen muss, dass sie für den Verhandlungspartner von besonderer Bedeutung für den Vertragsentschluss sind. Nicht aufzuklären ist daher in der Regel über Umstände, die der andere Teil bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann

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IBRRS 2026, 0366
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Holzwurmbefall: Aufklärungspflichtig oder erkennbar?

LG Oldenburg, Urteil vom 28.11.2025 - 5 O 2252/22

1. Holzwurmbefall stellt einen offenbarungspflichtigen Sachmangel des erworbenen Anwesens dar.

2. Eine Pflicht zur Offenbarung scheidet aus, wenn es sich um einen der Besichtigung zugänglichen und damit ohne Weiteres erkennbaren Mangel handelt.

3. Die Erheblichkeitsschwelle beim Rücktritt, die bei Kaufverträgen in der Regel erst überschritten ist, wenn der Beseitigungsaufwand mehr als 5% des Kaufpreises beträgt, kommt im Rahmen der Arglistanfechtung nicht zum Tragen.

4. Auch wenn der Holzwurmbefall infolge der zahlreich vorhandenen Auswurflöcher in den Balken und der auf dem Boden liegenden Bohrmehlresten und -häufchen wahrnehmbar ist, handelt es sich dabei nicht um einen offensichtlichen, ohne Weiteres erkennbaren Schädlingsbefall der Balken, weil die Aufmerksamkeit eines potentiellen Kaufinteressenten nicht wie selbstverständlich auf den Zustand der Holzbalken und den Boden der Dachstühle gerichtet ist. Dies gilt erst recht bei diffusem Licht im Dachstuhl.

5. Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass ein Laie die Symptome des Holzwurmbefalls bei einer Besichtigung wahrnimmt, bleibt es bei einem offenbarungspflichtigen Mangel. Denn Mängel, von denen bei einer Besichtigung Symptome hervortreten - wie hier: Fraßmehlhäufchen auf dem Boden; Auswurflöcher in den Balken -, diese aber keinen tragfähigen Rückschluss auf Art und/oder Umfang des Mangels erlauben, sind nicht ohne Weiteres erkennbar. In den Fällen muss der Verkäufer seinem Kenntnisstand gemäß aufklären und darf sein konkretes Wissen nicht zurückhalten.

6. Das Erkennen eines nicht aktiven, älteren Holzwurmbefalls im alten Eichenholz durch einen Kaufinteressenten bedeutet nicht, dass damit auch am weichen, neueren Holz aktiver Holzwurmbefall erkannt wird.

...

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IBRRS 2026, 0912
Beitrag in Kürze
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
„Unmittelbare Einwirkung" = zeitlich letzte Schadensursache!

OLG Hamm, Beschluss vom 25.09.2025 - 20 U 88/25

1. Zur Beweiswürdigung bei der Frage einer Beschädigung eines Daches durch Hagelschlag (Nachweis hier verneint).*)

2. Besteht Versicherungsschutz für Schäden "durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes", muss der Sturm die zeitlich letzte Ursache des Schadens sein; dies ist nicht der Fall, wenn der Sturm Feuchtigkeit in bereits vorhandene Öffnungen hineindrückt.*)

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IBRRS 2026, 0909
RechtsanwälteRechtsanwälte
Signatur „vergessen“ = Wiedereinsetzungsgrund?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.03.2026 - 11 U 104/25

1. Vorbereitende Schriftsätze (hier: Berufungsbegründung) sind von Rechtsanwälten als elektronische Dokumente zu übermitteln. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

2. Auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht ist das Dokument nur dann, wenn die das Dokument signierende und damit verantwortende Person mit der des tatsächlichen Versenders übereinstimmt.

3. Bei der Signierung eines eine Rechtsmittelbegründung enthaltenden fristwahrenden elektronischen Dokumentes gehört es zu den Pflichten eines Rechtsanwalts, das zu signierende Dokument zuvor selbst sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, einen rechtswirksamen Übermittlungsweg zu beschreiten und den Versandvorgang zu kontrollieren.

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IBRRS 2026, 0819
ProzessualesProzessuales
Gespaltene sachliche Zuständigkeit bei Klage und Drittwiderklage?

BayObLG, Beschluss vom 24.03.2026 - 102 AR 26/26

1. Dass in Bezug auf einzelne Streitgenossen eine ausschließliche Zuständigkeit besteht, steht weder der gerichtliche Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit als solcher entgegen noch hindert es die Bestimmung eines anderen als des ausschließlich zuständigen Gerichts.

2. Gleiches gilt für den Umstand, dass bereits eine Drittwiderklage erhoben wurde.

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IBRRS 2026, 0919
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Klage auf Vorlage eines Vermögensberichts: Streitwert ist zu erhöhen!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.04.2026 - 2-13 T 13/26

Im Hinblick auf die Erhöhung der Berufungssumme zum 01.01.2026 sind Streitwerte, die wirtschaftlich nicht exakt bezifferbare Interessen abbilden, anzupassen, um durch die Wertfestsetzung den Zugang zur Berufungsinstanz nicht zu versperren. Der Streitwert einer Klage auf Vorlage eines Vermögensberichts wird nun im Regelfall mit 1.250 Euro bemessen.*)

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