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Derzeit 137.623 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen 53 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 171 Urteile neu eingestellt.

Über 43.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
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Aktuelle Urteile zum Zivilprozess & Schiedswesen

Zeige Urteile 51 bis 53 von insgesamt 53 - (171 in Alle Sachgebiete)




Online seit 28. Mai

IBRRS 2026, 1230
ProzessualesProzessuales
Keine Befangenheit wegen Rechtsfehlern!

BGH, Beschluss vom 23.04.2026 - II ZR 113/23

1. Über ein Ablehnungsgesuch gegen den zuständigen Einzelrichter entscheidet der Senat ohne die Mitwirkung des abgelehnten Richters und nicht der Vertreter des Einzelrichters als Einzelrichter.

2. Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters vermögen nur objektive Gründe zu rechtfertigen, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber.

3. Die tatsächliche oder vermeintliche Fehlerhaftigkeit der einer Entscheidung zugrunde liegenden verfahrens- oder materiell-rechtlichen Rechtsanwendung ist, von Fallgestaltungen einer offensichtlichen Unhaltbarkeit oder besonders groben Verfahrensverstößen abgesehen, nicht geeignet, eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit zu begründen.

4. Die dienstliche Stellungnahme des abgelehnten Richters dient der Tatsachenfeststellung und ist entbehrlich, wenn das beanstandete Verhalten schon nicht geeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 27. Mai

IBRRS 2026, 1224
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Verschlechterung der Erfolgsaussichten löst anwaltliche Hinweispflicht aus!

BGH, Urteil vom 30.04.2026 - IX ZR 154/24

1. Die Pflicht des rechtlichen Beraters, den Mandanten über eine Verschlechterung der Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung infolge einer veränderten rechtlichen oder tatsächlichen Ausgangslage zu belehren, besteht nicht erst dann, wenn die Rechtsverfolgung aussichtslos geworden ist.*)

2. Die Pflicht des rechtlichen Beraters, den Mandanten über eine Verschlechterung der Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung infolge einer veränderten rechtlichen oder tatsächlichen Ausgangslage zu belehren, besteht auch gegenüber dem rechtsschutzversicherten Mandanten; sie wird nicht dadurch erfüllt, dass der Berater auf ein fehlendes Kostenrisiko für den Mandanten hinweist, das der Rechtsschutzversicherung geschuldet ist.*)

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IBRRS 2026, 1219
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vorbringen verspätet? Zurückweisung erst nach gerichtlichem Hinweis!

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.04.2026 - 10 U 58/25

1. Alleine aus dem Nichterscheinen eines Zeugen darf nicht darauf geschlossen werden, er werde ungeachtet der dem Gericht für diesen Fall offenstehenden prozessualen Mittel zukünftig nicht erscheinen.

2. Die eine grobe Nachlässigkeit und damit eine Zurückweisung als verspätet begründenden Tatsachen muss das Gericht in seinem Urteil feststellen. Ebenso muss die Ermessensausübung muss aus der Entscheidung hervorgehen.

3. Eine Zurückweisung als verspätet darf erst nach einem Hinweis des Gerichts erfolgen.

4. Eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme ist jedenfalls dann notwendig, wenn ein neues oder ergänzendes Sachverständigengutachten eingeholt werden muss.

5. Die Aufhebung und Zurückverweisung wegen einer noch durchzuführenden Beweisaufnahme ist auf wenige Ausnahmefälle beschränkt, in denen die Durchführung des Verfahrens in der Berufungsinstanz zu noch größeren Nachteilen führen würde als die Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht (hier bejaht).

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