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Derzeit 134.599 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Sachverständigenrecht 5 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 181 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Sachverständigenrecht

5 Urteile - (181 in Alle Sachgebiete)

Online seit heute

IBRRS 2025, 1964
SachverständigeSachverständige
Befangenheit wegen Gutachtenmängeln?

BayObLG, Beschluss vom 06.03.2025 - 101 Sch 27/24

Lücken und Unzulänglichkeiten in den Ausführungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen stellen für sich genommen dessen Unparteilichkeit nicht in Frage. Sie rechtfertigen eine Ablehnung wegen Befangenheit nur, wenn Umstände hinzutreten, die darauf schließen lassen, dass die Mängel auf einer Voreingenommenheit des Sachverständigen beruhen (vorliegend in Bezug auf eine Sachverständige für das Recht der Volksrepublik China verneint).*)

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Online seit 17. Juli

IBRRS 2025, 1872
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Wie sind Fotos im Gutachtenanhang abzurechnen?

OLG München, Beschluss vom 08.07.2025 - 31 Wx 239/21

1. Fotos, die im Anhang eines schriftlichen Gutachtens enthalten sind, gelten als Teil des schriftlichen Gutachtens und unterliegen der Vergütung nach § 7 Abs. 2 JVEG.

2. Im Festsetzungsverfahren erfolgt eine Prüfung der gesamten Ansprüche, einschließlich des geltend gemachten Zeitaufwands.

3. Solange die Festsetzung des Gerichts unterhalb des geforderten Gesamtbetrags verbleibt, können einzelne festzusetzende Positionen ausgetauscht und verändert werden. An die Höhe der Einzelsätze, den Stundensatz oder die Höhe der Vergütung im Antrag ist das Gericht nicht gebunden.

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Online seit 15. Juli

IBRRS 2025, 1663
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
"Gute Zusammenarbeit" mit dem Hersteller als Befangenheitsgrund?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.06.2025 - 12 W 68/25

1. Für eine Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit kommt es darauf an, ob bei einer Gesamtbetrachtung des Einzelfalles vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend objektive Gründe vorliegen, die vernünftigerweise geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erwecken.

2. Teilt gerichtlich beauftragte Sachverständige mit, es sei "unumgänglich", dass er den am Verfahren nicht beteiligten Hersteller der streitgegenständlichen technischen Anlage, mit dem er gute Zusammenarbeit unterhalte, zur Beurteilung einschalte, ob diese "einen Mangel hat oder falsch eingebaut wurde", sowie um auszuloten, ob es Möglichkeiten gebe, diese Anlage nach technischer Veränderung zu belassen, kann dies aus der Perspektive des Bestellers berechtigte Zweifel an der unparteiischen Begutachtung auslösen.

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Online seit 11. Juli

IBRRS 2025, 1779
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Auch unfertige Gutachten sind zu vergüten!

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.05.2025 - L 10 KO 679/25

1. Ein Anspruch auf Vergütung besteht auch dann, wenn der Sachverständige das Gutachten aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht fertigstellen konnte. Vergütungsfähig sind alle erforderlichen Vorbereitungsarbeiten und erbrachten Teilleistungen.*)

2. Beim Zeitaufwand für die Aktendurchsicht sind im Rahmen der Akteneinsicht über das Akteneinsichtsportal doppelt eingestellte Akten nicht zweimal zu berücksichtigen. Erforderlich und ausreichend ist insoweit die Berücksichtigung des Zeitaufwands zum Bemerken und zur Kontrolle des Vorliegens einer tatsächlichen Doppelung.*)

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Online seit 7. Juli

IBRRS 2025, 1738
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Wann sind Ausdrucke aus einer elektronischen Gerichtsakte erstattungsfähig?

OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2023 - 25 W 215/22

1. Die Frage, ob die Herstellung von Kopien bzw. Ausdrucken zur sachgemäßen Vorbereitung oder Bearbeitung geboten war, bedarf einer gesonderten Prüfung, die sich an der konkret vorgefundenen Verfahrenssituation auszurichten hat.

2. Ein Sachverständiger, der im Rahmen seiner Vergütung die Pauschale für die Anfertigung von Kopien oder Ausdrucken geltend macht, muss dazu vortragen, warum er die Herstellung von Kopien und/oder Ausdrucken im Rahmen der Bearbeitung für angezeigt gehalten hat.

3. Auch wenn dem Sachverständigen in diesem Zusammenhang ein gewisser Ermessensspielraum zuzubilligen ist, ist die sich dann anschließende Prüfung des Kostenbeamten bzw. der sonstigen mit den Sachverständigenkosten befassten Stellen ausgehend vom Leitbild des selbstständig und hauptberuflich tätigen Sachverständigen vorzunehmen.

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