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In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Sachverständigenrecht 3 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 117 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Sachverständigenrecht

3 Urteile - (117 in Alle Sachgebiete)

Online seit 5. Januar

IBRRS 2026, 0018
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Kein Honorar für KI-generiertes Gutachten!

LG Darmstadt, Beschluss vom 10.11.2025 - 19 O 527/16

Verwendet ein Sachverständiger bei der Erstellung seines Gutachtens in erheblichem Umfang KI, ohne dies dem Gericht gegenüber zu deklarieren, so kann allein deswegen seine Vergütung auf EUR 0,00 festgesetzt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2. Januar

IBRRS 2026, 0005
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger darf Parteivortrag als falsch kritisieren!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2025 - 10 W 22/25

1. Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen kann sich aus inhaltlichen Unzulänglichkeiten oder Fehlern regelmäßig erst dann ergeben, wenn der Sachverständige den Gutachterauftrag in einer Weise erledigt, dass darin der Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gesehen werden kann.

2. Die Beschaffung von Anknüpfungstatsachen durch den Sachverständigen begründet kein Misstrauen gegen seine Neutralität, wenn der Sachverständige sein Verfahren spätestens in seinem Gutachten offen legt.

3. Die Bewertung von Parteivortrag durch den Sachverständigen als unzutreffend oder falsch begründet keine Besorgnis der Befangenheit, solange sie keine unsachliche oder zu Lasten der vortragenden Partei gehende Grundhaltung erkennen lässt.

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Online seit 12. Dezember 2025

IBRRS 2025, 3151
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Befangenen Gutachter nicht abgelehnt: Richter befangen?

OLG München, Beschluss vom 04.12.2025 - 31 W 1483/25

1. Bei der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit kommt es nicht darauf an, ob der abgelehnte Richter tatsächlich befangen ist, sondern darauf, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln. Dafür genügt schon der "böse Schein", das heißt der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität.

2. Irrige Rechtsansichten, Verfahrensverstöße im Rahmen der Prozessleitung oder fehlerhafte Entscheidungen sind grundsätzlich kein Ablehnungsgrund, es sei denn, dass sich daraus eine einseitige oder gleichsam "systematische", auf Willkür beruhende Benachteiligung einer Partei ersehen lässt.

3. Für Sachverständige gelten die für die Ablehnung von Richtern aufgestellten Maßstäbe entsprechend. Allerdings ist der Sachverständige - anders als der Richter - grundsätzlich nicht verpflichtet, eine "dienstliche Äußerung" zum Befangenheitsgesuch abzugeben.

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