Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Historie aktueller Urteile
Hiermit können Sie auch ältere Urteile, die Sie vielleicht verpasst haben, anzeigen lassen.

Woche vom:
Datenbestand

Derzeit 134.467 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir 334 Urteile neu eingestellt, davon 176 aktuelle.

Über 42.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.

Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten

Zeige Urteile 1 bis 50 von insgesamt 176

Online seit heute

IBRRS 2025, 1782
Beitrag in Kürze
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
"Kostenschätzung" = die vom Architekten zu erstellende Kostenschätzung!

OLG Köln, Urteil vom 09.07.2025 - 11 U 59/24

1. Die Angabe einer Honorarsumme in einem Zuschlagsschreiben genügt für sich genommen nicht zur Begründung einer Pauschalhonorarvereinbarung.

2. Sieht der geschlossene Vertrag eine Honorarermittlung nach der HOAI vor und darüber hinaus, dass die vereinbarten Leistungen nach der "Kostenschätzung" abzurechnen sind, ergibt die Auslegung (hier), dass damit nicht die im Vergabeverfahren vom Auftraggeber vorgelegte "Kostenschätzung", sondern die von Architekten im Zuge der Leistungsphase 2 zu erstellende Kostenschätzung gemeint ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1714
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Längenbegrenzung für (Gesamt-)Grenzbebauung ist nicht nachbarschützend!

VG Regensburg, Beschluss vom 11.06.2025 - 7 S 25.1158

1. Ob eine Anlage oder Einrichtung eine gebäudeähnliche Wirkung hat, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung des Zwecks des Abstandsflächenrechts, vor allem eine ausreichende Belichtung und Belüftung des Baugrundstücks und der Nachbargrundstücke zu gewährleisten, zu entscheiden (hier verneint für Gerätehaus aus Metall mit einer Firsthöhe von 1,45 m).

2. Vorschriften der landesrechtlichen Garagen- und Stellplatzverordnungen, die eine Mindestlänge von Zu- und Abfahrten zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächenfestlegen, sind nicht nachbarschützend.

3. Gleiches gilt für bauordnungsrechtliche Regelungen, nach denen die (Gesamt-)Grenzbebauung entlang aller Nachbargrenzen 15 Meter nicht überschreiten darf ("Längenbegrenzung").

4. Grundstückseigentümer haben keinen Rechtsanspruch darauf, dass Nachbarn ihre baulichen Anlagen so situieren, dass eine Ausfahrt aus dem eigenen Grundstück mit möglichst freier Sicht gegeben ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1541
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wann können die Vorauszahlungen erhöht werden?

AG Brandenburg, Urteil vom 05.06.2025 - 30 C 17/24

1. Nach Zugang einer Erklärung über die Erhöhung der Vorauszahlungen kann auch ein gewerblicher Mieter Klage auf Feststellung erheben, dass er den erhöhten Betrag nicht schuldet.

2. Ein gesetzliches Recht zur einseitigen Änderung von Vorauszahlungen der Betriebskosten besteht bei einen Gewerberaum-Mietvertragsverhältnis zwar nicht; ein solches kann aber vereinbart werden - und zwar auch in Vermieter-AGB.

3. Betriebskosten-Vorauszahlungen dürfen auch bei Geschäftsraummietverträgen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.

4. Eine Klausel in gewerblichen Mietverträgen hinsichtlich der Erhöhung der Betriebskosten ist grundsätzlich nur insoweit wirksam, als dass der Vermieter auf der Grundlage einer Betriebskostenabrechnung über den letzten Abrechnungszeitraum eine Erhöhung der vereinbarten Betriebskostenvorauszahlung auch tatsächlich verlangen kann.

5. Eine Vereinbarung über eine Erhöhung der Betriebskosten in AGB kann nicht rückwirkend, sondern nur für künftige Vorauszahlungen gelten gemacht werden.

6. Ein Vermieter hat grundsätzlich die Möglichkeit der Aufrechnung von Betriebskostenguthaben des Mieters mit rückständigen Mieten.

7. Vorprozessuale Rechtsanwaltskosten sind als Verzögerungsschaden nur ersatzfähig, wenn der Schuldner vor der anwaltlichen Tätigkeit gemahnt und damit erfolgreich in Verzug gesetzt wurde.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1815
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anwesenheit Dritter in der Wohnungseigentümerversammlung?

AG Bielefeld, Urteil vom 25.01.2024 - 5 C 24/23

Die Anwesenheit Dritter in der Wohnungseigentümerversammlung ist ausnahmsweise im Individualinteresse zulässig, dann nämlich, wenn der einzelne Wohnungseigentümer im Einzelfall ein berechtigtes Interesse an der Hinzuziehung eines Beraters oder eines Beistands hat, das gewichtiger ist als das Interesse der anderen Wohnungseigentümer, die Wohnungseigentümerversammlung auf den Kreis der Wohnungseigentümer zu beschränken. Ein überwiegendes Interesse eines Eigentümers an Begleitung kann sich etwa aus einem in seiner Person liegenden beachtlichen Grund (z.B. hohes Lebensalter oder Krankheit) ergeben.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1663
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
"Gute Zusammenarbeit" mit dem Hersteller als Befangenheitsgrund?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.06.2025 - 12 W 68/25

1. Für eine Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit kommt es darauf an, ob bei einer Gesamtbetrachtung des Einzelfalles vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend objektive Gründe vorliegen, die vernünftigerweise geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erwecken.

2. Teilt gerichtlich beauftragte Sachverständige mit, es sei "unumgänglich", dass er den am Verfahren nicht beteiligten Hersteller der streitgegenständlichen technischen Anlage, mit dem er gute Zusammenarbeit unterhalte, zur Beurteilung einschalte, ob diese "einen Mangel hat oder falsch eingebaut wurde", sowie um auszuloten, ob es Möglichkeiten gebe, diese Anlage nach technischer Veränderung zu belassen, kann dies aus der Perspektive des Bestellers berechtigte Zweifel an der unparteiischen Begutachtung auslösen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1820
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwalt muss korrekte Notierung der Berufungsbegründungsfrist prüfen!

BGH, Beschluss vom 24.06.2025 - VI ZB 19/23

Die Überwachungspflicht des Rechtsanwalts, dem die Handakten zwecks Fertigung der Berufungsschrift vorgelegt werden, beschränkt sich nicht nur auf die Prüfung, ob die Berufungsfrist zutreffend notiert ist, sondern erstreckt sich auch auf die ordnungsgemäße Notierung der Berufungsbegründungsfrist (st. Rspr. vgl. nur BGH, IBR 2017, 712).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1802
ProzessualesProzessuales
Gericht muss nicht jeden Vortrag bescheiden!

BGH, Beschluss vom 03.06.2025 - VIII ZA 17/24

Der mit der Anhörungsrüge geltend gemachte Umstand, dass das Gericht sich in der angegriffenen Entscheidung nicht zu sämtlichen von einer Partei vorgebrachten Punkten ausdrücklich geäußert hat, rechtfertigt nicht den Vorwurf der Gehörsverletzung. Die Gerichte sind zwar verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden.

Dokument öffnen Volltext


Online seit gestern

IBRRS 2025, 1764
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Kein Fertigstellungstermin vereinbart: "Angemessene Herstellungsfrist" gilt!

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.06.2025 - 12 U 110/24

1. Knüpft bei einem Vertrag über die Lieferung und Montage von Bausatzteilen die vereinbarte Vertragsstrafe an einen "Liefertermin" an, ist dies dahingehend auszulegen, dass nicht allein die Lieferung, sondern auch die Montage der einzelnen Bausatzteile zum "Liefertermin" geschuldet wird.

2. Bei einer vereinbarten Frist von "ca. drei bis vier Monaten ab der ersten Anzahlung" handelt es sich nicht um eine nach dem Kalender bestimmte oder bestimmbare Frist, deren Überschreitung verzugsbegründend ist.

3. Enthält ein Verbrauchervertrag entgegen § 650k Abs. 3 BGB keine verbindlichen Angaben zum Fertigstellungszeitpunkt, muss der Unternehmer so schnell leisten, wie ihm das nach objektiven Maßstäben und unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorbereitungsarbeiten und Ausführungszeiten möglich ist. Er muss also alsbald nach Vertragsschluss mit den geschuldeten Leistungen beginnen und diese in angemessener Zeit ohne schuldhaftes Zögern beenden.

4. Der Unternehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er den Fertigstellungsverzug nicht zu vertreten hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1787
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
10,9 Mio. EUR ≠ 10.900.000,00 EUR!

VK Bund, Beschluss vom 16.05.2025 - VK 1-32/25

1. Die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots in einem Verhandlungsverfahren ist unter Berücksichtigung der Bewerbungsbedingungen sowie unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der VgV auszulegen.

2. Der öffentliche Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle Bieter bei den Verhandlungen gleichbehandelt werden. Der Gleichbehandlungsgrundsatz schließt auch eine Verpflichtung zur Transparenz ein.

3. Der Grundsatz der Transparenz bedeutet, dass alle für das richtige Verständnis der Ausschreibung oder der Vergabeunterlagen maßgeblichen Informationen allen an der Ausschreibung beteiligten Bieter zur Verfügung gestellt werden, so dass zum einen alle gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Bieter die genaue Bedeutung dieser Informationen verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können.

4. Die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots mit einem Zielpreis "von 10,9 Mio. EUR" ist intransparent, weil aus Sicht eines objektiven Bieters die Angabe 10,9 Mio. EUR nicht mit exakt 10.900.000,00 EUR gleichzusetzen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1716
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbar muss Verschattung seiner PV-Anlage hinnehmen!

VG Schleswig, Beschluss vom 15.05.2025 - 8 B 7/25

1. Das Gebot der Rücksichtnahme ist auch nicht hinsichtlich des Baukörpers und seiner Wirkung auf das Grundstück des Antragstellers rücksichtslos. Soweit ein Bauvorhaben die landesrechtlichen Abstandvorschriften einhält, scheidet die Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebotes der Rücksichtnahme hinsichtlich der Wirkungen des Baukörpers im Regelfall aus.*)

2. Auch soweit tatsächlich eine Photovoltaikanlage auf der westlichen Dachseite geplant war oder ist und diese nun nicht mehr so rentabel sein sollte, liegen keine Umstände vor, welche die Regelvermutung der ausreichenden Besonnung bei Einhaltung der Abstandsflächen rechtfertigen. Insbesondere besteht regelmäßig kein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass ein bestehender Lagevorteil für Photovoltaikanlage fortbestehen wird. Selbst wenn man von einer gewissen finanziellen Einbuße bei der Stromerzeugung ausgeht, führt dies nicht zur Rücksichtslosigkeit des Vorhabens. Solche mit der Situationsänderung verbundenen Einbußen können eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots nicht begründen, da ein Anspruch des Einzelnen darauf, vor jeglicher Wertminderung bewahrt zu bleiben, nicht besteht. Der Nachbar, der sich seine Bauwünsche erfüllt hat, hat es nicht in der Hand, durch die Art und Weise seiner Bauausführung unmittelbaren Einfluss auf die Bebaubarkeit anderer Grundstücke zu nehmen. Die Baugenehmigung schafft keine Grundlage dafür, weitere Vorhaben mit dem Argument abzuwehren, für das behördlich gebilligte eigene Baukonzept sei von ausschlaggebender Bedeutung gewesen, dass der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks die Nutzungsmöglichkeiten, die das Baurecht an sich eröffnet, nicht voll ausschöpft. Eine optimale Ausnutzung einer Photovoltaikanlage ist mit Blick auf die Bebauung der Nachbargrundstücke lediglich eine Chance und steht von vornherein unter dem Vorbehalt einer rechtmäßigen Bebauung des Nachbargrundstücks.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1564
GewerberaummieteGewerberaummiete
Futter oder nicht - das ist hier die (Kündigungs-)Frage!

OLG München, Beschluss vom 13.01.2025 - 32 U 3042/24

1. übernimmt der Vermieter von Büroflächen auch noch die Betriebspflicht für eine Kantine, so hat diese Pflicht einen überwiegend dienstvertraglichen Charakter. Es liegt somit aufgrund der zusätzlich übernommenen Betriebspflicht zum Betreiben einer Kantine ein gemischt-typischer Vertrag vor.

2. Bei einem gemischt-typischen Vertrag, der Elemente verschiedener Vertragstypen vereint, richtet sich das Kündigungsrecht nach dem Recht des Vertragstyps, der den Schwerpunkt des Vertrags bildet. Dies bedeutet, dass der Vertrag als einheitliches Ganzes betrachtet wird und nicht in seine Bestandteile zerlegt wird, um unterschiedliche Rechtsnormen anzuwenden.

3. Wird vereinbart, dass der Vermieter für die Dauer des Mietverhältnisses den Kantinenbetrieb im Gebäude aufrechterhält, und sichert er dem Mieter eine Nutzungsmöglichkeit der Kantine zur täglichen und abwechslungsreichen gastronomischen Versorgung zu, so übernimmt der Vermieter eine Betriebspflicht für die Kantine.

4. Wird weiter darauf abgestellt, dass die Betreiberpflicht des Vermieters eingeschränkt oder vorübergehend ausgesetzt werden kann, wenn der Kantinenbetrieb aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht möglich, nicht zumutbar bzw. nicht zulässig ist, sind die dort gefundenen Regelungen ersichtlich darauf zugeschnitten, (nur) Einschränkungen des Kantinenbetriebs aufgrund von höherer Gewalt, insbesondere behördlicher Schließungen oder sonstiger behördlich angeordneter Einschränkungen des Gastronomiebetriebs abzufedern.

5. Ein Food-Truck stellt keine angemessene und gleichwertige Ersatzversorgung gegenüber dem Betrieb einer Kantine dar.

6. Auch die Verletzung von Nebenpflichten kann unter bestimmten Umständen einen wichtigen Grund für die Kündigung darstellen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Kündigenden im konkreten Fall unzumutbar ist.

7. Dies ist zu bejahen, wenn der Vermieter die Betriebspflicht für eine Kantine übernimmt und diese nicht einhält und die Kantine für den Mieter erkennbar von besonderer Wichtigkeit war.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1565
WohnungseigentumWohnungseigentum
Leistung nicht erbracht: Wann muss Verwalter Vergütung zurückzahlen?

LG Dortmund, Urteil vom 13.12.2024 - 17 S 147/23

1. Der Verwaltervertrag hat durchaus auch werkvertragliche Elemente. Diese prägen das Vertragsverhältnis aber nicht in einem Maße, das es gerechtfertigt erscheinen ließe, den Vertrag als Werkvertrag einzuordnen. Vielmehr bilden die dienstvertraglichen Elemente den Schwerpunkt des Vertrags, so dass er insgesamt den dienstvertraglichen Regelungen zu unterstellen ist.

2. Der Dienstvertrag sieht einen Entfall oder eine Minderung der vereinbarten Grundvergütung für den Fall der Nicht- oder Schlechtleistung nicht vor.

3. Sieht der Verwaltervertrag vor, dass eine Sondervergütung für Zusatzleistungen nur anfällt, wenn diese auch tatsächlich erbracht werden, so sind unberechtigte Zahlungen nach Bereicherungsrecht zurückzugewähren.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1777
SachverständigeSachverständige
Wie sind Fotos im Gutachtenanhang abzurechnen?

OLG München, Beschluss vom 08.07.2025 - 31 W 239/21

1. Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG werden für den zweiten und jeden weiteren Abzug oder Ausdruck eines Fotos, das nicht Teil des schriftlichen Gutachtens ist, 0,50 EUR erstattet. In Abgrenzung hierzu werden Fotografien, die Teil des schriftlichen Gutachtens sind, mit 2,00 EUR pro Stück abgegolten. Zusätzliche Kosten für den Ausdruck werden nicht nach § 12 JVEG ersetzt, sondern lediglich im Rahmen der Erstattung der Kopiekosten nach § 7 Abs. 2 JVEG.

2. Das "schriftliche Gutachten" gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG ist ein einheitliches Gesamtdokument, das aus dem Gutachtentext und seinen Anlagen besteht. Aus diesem Grund sind Fotos auch dann "Teil des schriftlichen Gutachtens", wenn sie im Anhang zu diesem abgedruckt sind.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1775
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Unrichtigkeit einer Postzustellungsurkunde muss (voll) bewiesen werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.2025 - 9 U 73/24

1. Die Postzustellungsurkunde begründet als öffentliche Urkunde nach den §§ 418, 415 ZPO den vollen Beweis für die darin beurkundeten Tatsachen der ordnungsgemäßen Ersatzzustellung.*)

2. Beginnt durch die Zustellung die Frist gemäß §§ 700 Abs. 1, 339 Abs. 1 ZPO, ist zur Führung des Gegenbeweises nach § 418 Abs. 2 ZPO der volle Beweis der Urkundenunrichtigkeit erforderlich. Eine Glaubhaftmachung genügt nicht.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 11. Juli

IBRRS 2025, 0008
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Verzicht auf Vertragsstrafe will präzise formuliert sein!

OLG München, Beschluss vom 20.11.2023 - 28 U 2254/23 Bau

1. Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass der Auftraggeber auf die "mögliche Inanspruchnahme der Vertragsstrafe" verzichtet, wenn festgestellte Mängel "vollständig beseitigt sind, und auch die Mieterin die Übernahme des Objekts nicht wegen Mängeln verweigert", handelt es sich um einen bedingten Erlassvertrag.

2. Die Auslegung dieser Vereinbarung ergibt, dass der Erlass (nur) durch die Abnahme der Leistungen und die Mieterübernahme bedingt ist. Auf die Abnahmereife im Sinne einer vollständigen Mängelbeseitigung kommt es indessen nicht an.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1772
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Preisaufklärung ist elektronisch durchzuführen!

VK Bund, Beschluss vom 22.04.2025 - VK 1-24/25

1. Der öffentliche Auftraggeber darf den Zuschlag auf ein Angebot ablehnen, wenn er nach der Prüfung die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären kann.

2. Die Feststellung, dass ein Preis ungewöhnlich niedrig ist, kann sich aus dem Preis- und Kostenabstand zu den Konkurrenzangeboten ergeben, aus Erfahrungswerten des Auftraggebers oder aus dem Abstand zur Auftragswertschätzung.

3. Bei einem Preisabstand von 20 % zum nächsthöheren Angebot erreicht ist der Auftraggeber in der Regel dazu verpflichtet, in eine nähere Prüfung der Preisbildung des fraglichen Angebots einzutreten. Im Bereich zwischen 10 % und 20 % kann eine Nachforschung im Ermessen des Auftraggebers.

4. Die Aufklärung der Angemessenheit der Preise ist im Wege elektronischer Kommunikation durchzuführen. Eine mündliche Kommunikation ist nicht zulässig, soweit sie die Preisaufklärung betrifft.

5. Dem Bieter kann zur Aufklärung der Angemessenheit seiner Preise eine zumutbare Frist zur Beantwortung gesetzt werden. Die Zumutbarkeit der Frist richtet sich im Einzelfall einerseits nach dem Beschleunigungsgebot für das Vergabeverfahren, andererseits nach der Zeit, die der Bieter zur ordnungsgemäßen Beantwortung der Fragen benötigt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1711
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauschuttablagerung ist bauliche Anlage!

VGH Bayern, Beschluss vom 18.06.2025 - 9 CS 25.763

1. Die Bauaufsichtsbehörde kann die teilweise oder vollständige Beseitigung von Anlagen anordnen, wenn diese im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet oder geändert werden und wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können.

2. Ablagerungen in Gestalt von Abfällen, insbesondere Bauschutt, Altholz, Dachpappen, asbesthaltigen Bauabfällen, Altmetall und Bodenaushub stellen unabhängig von einer Befestigung eine bauliche Anlage im Sinne des Bauordnungsrechts dar.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1495
WohnraummieteWohnraummiete
Zurückbehaltungsrecht an der Kaution wegen Betriebskosten?

AG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2024 - 46 C 279/24

Dem Vermieter steht ein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution bis zum Eingang der Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung bei ihm zu. Die Höhe richtet sich nach einer Prognose auf Grundlage der vergangenen Abrechnungen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1779
SachverständigeSachverständige
Auch unfertige Gutachten sind zu vergüten!

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.05.2025 - L 10 KO 679/25

1. Ein Anspruch auf Vergütung besteht auch dann, wenn der Sachverständige das Gutachten aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht fertigstellen konnte. Vergütungsfähig sind alle erforderlichen Vorbereitungsarbeiten und erbrachten Teilleistungen.*)

2. Beim Zeitaufwand für die Aktendurchsicht sind im Rahmen der Akteneinsicht über das Akteneinsichtsportal doppelt eingestellte Akten nicht zweimal zu berücksichtigen. Erforderlich und ausreichend ist insoweit die Berücksichtigung des Zeitaufwands zum Bemerken und zur Kontrolle des Vorliegens einer tatsächlichen Doppelung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1785
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unleserliche Unterschrift (ohne Namenszusatz) reicht nicht!

BGH, Beschluss vom 24.06.2025 - VI ZB 91/23

Bei einfacher Signatur gem. § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 ZPO muss die Namenswiedergabe so entzifferbar sein, dass sie von den Empfängern des Dokuments ohne Sonderwissen oder Beweisaufnahme einer bestimmten Person als Verantwortlicher zugeordnet werden kann (Anschluss an BGH, IBR 2023, 106).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1770
ProzessualesProzessuales
Zeugen sind das schlechteste Beweismittel ...

LAG Niedersachsen, Urteil vom 26.05.2025 - 2 SLa 442/24

1. Nach § 286 Abs. 1 ZPO hat das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten ist.*)

2. Die richterliche Überzeugung muss mit den Denk-, Natur- und Erfahrungssätzen in Einklang stehen. Zu den wissenschaftlichen Erfahrungssätzen zählen die Erkenntnisse der Aussagenpsychologie.*)

3. Die Erkenntnisse der Aussagenpsychologie sind nicht auf strafrechtliche Verfahren beschränkt, sondern auch im Arbeitsgerichtsverfahren zu beachten.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 10. Juli

IBRRS 2025, 1780
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Heilung einer mangelhaften Streitverkündung durch rügelose Einlassung?

BGH, Urteil vom 12.06.2025 - VII ZR 14/24

Die Heilung inhaltlicher Mängel einer Streitverkündungsschrift nach § 73 Satz 1 ZPO durch "rügelose Einlassung" des auf Seiten des Streitverkünders beigetretenen Streitverkündungsempfängers gem. § 295 Abs. 1 ZPO mit Wirkung für die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB in der auf diesen Beitritt folgenden mündlichen Verhandlung scheidet aus.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1763
Beitrag in Kürze
VerbraucherbauvertragVerbraucherbauvertrag
Widerrufsbelehrung muss Telefonnummer enthalten!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2025 - 12 U 130/24

1. Der Auftraggeber eines Verbraucherbauvertrags wird nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, wenn die Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer, sondern nur eine Faxnummer des Auftragnehmers enthält. Gleiches gilt, wenn die Widerrufsbelehrung den Eindruck erweckt, dass eine Widerrufserklärung lediglich in Textform zulässig ist.

2. Mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das Widerrufsrecht erlischt in diesem Fall 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, wobei für den Vertragsschluss (hier) auf den Zeitpunkt des Zugangs des beidseitig unterzeichneten Vertrags beim Auftraggeber abzustellen ist.

3. Die Verwirkung eines Widerrufsrechts kommt nur in Betracht, wenn sich der Auftragnehmer wegen der Untätigkeit des Auftraggebers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, sodass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (hier verneint).

4. Der Auftragnehmer kann im Falle eines wirksamen Widerrufs Wertersatz verlangen, wenn die Rückgewähr der bis zum Widerrufs erbrachten Leistungen ihrer Natur nach ausgeschlossen ist (hier bejaht für verwertete Planungsleistungen).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1769
VergabeVergabe
Der Auftraggeber bestimmt die Zuschlagskriterien!

VK Bund, Beschluss vom 22.05.2025 - VK 1-34/25

1. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Festlegung der Kriterien für die Zuschlagserteilung ein Entscheidungsspielraum zu. Er kann festlegen, worauf es ihm bei dem zu vergebenden Auftrag ankommt und was er als wirtschaftlich ansieht.

2. Dem Bestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers unterliegen sowohl die Kriterien, anhand derer die Angebote bewertet werden, als auch die Methode, wie ein Wertungsergebnis ermittelt wird. Dabei steht dem Auftraggeber ein großer Ermessensspielraum zu. Dieser kann nur auf die Einhaltung vergaberechtlicher Grenzen kontrolliert werden.

3. Soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot ergehen, unterliegt der Kontrolle nicht nur die Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes durch den Auftraggeber, sondern auch, ob die Kriterien dem mit ihrer Bestimmung verfolgten Zweck, das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln, zuwiderlaufen, sachfremde Erwägungen angestellt werden oder der Auftraggeber bei der Festlegung von unzutreffenden tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1766
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Naturschutz sticht Ökostromgewinnung!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.05.2025 - 4 LA 57/23

1. Ob an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts ernstliche Zweifel bestehen, wird allein anhand der Ausführungen in der angefochtenen Entscheidung sowie der vom Rechtsmittelführer zur Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes vorgetragenen Gesichtspunkte beurteilt; vom Rechtsmittelführer nicht genannte Umstände können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Unrichtigkeit des angefochtenen Urteils offensichtlich ist.*)

2. Dem Darlegungserfordernis ist nicht Genüge getan, wenn der Zulassungsantragsteller sich darauf beschränkt, die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung allgemein oder unter Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens anzuzweifeln.*)

3. Eine durch die Verschattungswirkung eines unter den Schutz einer Baumsschutzsatzung fallenden Baumes befürchtete Ertragsminderung einer auf einem Dach eines Wohngebäudes zu errichtenden Photovoltaikanlage stellt keine "wesentliche Beschränkung" der nach baurechtlichen Vorschriften zulässigen Nutzung des Grundstücks dar. Art. 14 GG verleiht kein Recht auf die optimale und erträglichste Grundstücksnutzung.*)

4. Den in § 2 Satz 2 EEG 2023 festgelegten Belangen der erneuerbaren Energien könne andere öffentliche Interessen entgegenstehen, wenn sie mit einem dem Art. 20a GG vergleichbaren verfassungsrechtlichen Rang gesetzlich verankert bzw. gesetzlich geschützt sind. Ein öffentliches Interesse besteht auch für den Baumschutz, der als Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen selbst in Art. 20a GG verankert ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1718
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Sind Paternoster-Parksysteme zu laut?

VG Karlsruhe, Beschluss vom 12.02.2025 - 2 K 6818/24

1. Ein sog. Paternoster-Parksystem fällt in den Anwendungsbereich des § 12 Abs. 1 BauNVO.*)

2. Die in der Rechtsprechung entwickelte Einschränkung vom Anwendungsbereich der TA-Lärm für notwendige Stellplätze und Garagen in Wohngebieten ist auch auf Misch- und Kerngebiete anwendbar, sofern es sich um für die dortige Wohnnutzung notwendige Stellplätze handelt.*)

3. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärmimmissionen eines Parksystems ist zwischen nicht-vorhabenspezifischen, mit jedem Parkvorgang verbundenen Geräuscheinwirkungen einerseits und vorhabenspezifischen Geräuscheinwirkungen, die auf die konkrete Ausführung des Parksystems zurückzuführen sind, andererseits zu unterscheiden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1747
WohnraummieteWohnraummiete
Tätlicher Angriff auf Vermieter: Fristlose Kündigung ohne Abmahnung!

AG Paderborn, Urteil vom 24.10.2024 - 50b C 91/24

Körperverletzungen und Tätlichkeiten gegenüber dem Vermieter sind i.d.R. geeignet, eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB ohne vorherige Abmahnung zu rechtfertigen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1745
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaftsordnung kann Aufopferungsanspruch ausschließen

AG München, Urteil vom 30.01.2025 - 1293 C 19323/24 WEG

1. Fundamentale Baumaßnahmen wie solche zur statischen Ertüchtigung von Gebäuden können im Rahmen einer Gemeinschaftsordnung als Instandsetzungsmaßnahmen zu qualifizieren sein, sofern die Gemeinschaftsordnung den quantitativen Umfang der Maßnahmen nicht beschränkt.

2. Eine Klausel in einer Gemeinschaftsordnung, die einen Schadensersatz für Maßnahmen ausschließt, die zur Instandhaltung, Instandsetzung und zur Werterhaltung des Gemeinschaftseigentums erforderlich sind oder zweckmäßig erscheinen, kann auch den sog. Aufopferungsanspruch i.S.v. § 14 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 WEG a.F. umfassen (ebenso LG München I, Urteil vom 16.09.2013 - 1 S 21191/12 WEG).

3. Der bis zum 30.11.2020 geltende § 14 Nr. 4 Halbs. 2 WEG a.F. ist von dem seit dem 01.12.2020 geltenden § 14 Abs. 3 WEG n.F. mitumfasst. Dies führt dazu, dass ein in einer Gemeinschaftsordnung vereinbarter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen i.S.v. § 14 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 WEG a.F. auch für den seit dem 01.12.2020 geltenden § 14 Abs. 3 WEG n.F. gelten kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1730
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Gericht muss sich mit Privatgutachten auseinandersetzen!

BGH, Beschluss vom 28.05.2025 - XII ZB 65/25

Das Gericht muss sich mit einem vorgelegten Privatgutachten kritisch auseinandersetzen und begründen, warum es dem Sachverständigengutachten den Vorzug gibt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1677
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Weitere Beweiserhebung im sBV abgelehnt: Beschluss nicht anfechtbar!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.06.2025 - 11 W 12/25

Die sofortige Beschwerde gegen einen die weitere Beweiserhebung ablehnenden Beschluss ist unzulässig. Das gilt auch im selbständigen Beweisverfahren.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 9. Juli

IBRRS 2025, 1439
BauträgerBauträger
„Flexibler Zahlungsplan ohne Ratenbündelung" ist wirksam!

KG, Urteil vom 20.05.2025 - 21 U 73/24

1. Lässt ein Bauträgervertrag offen, aus welchen Teilbeträgen gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 MaBV sich die sieben Raten zusammensetzen, die der Bauträger dem Erwerber im Verlauf der Vertragsdurchführung höchstens in Rechnung stellen darf, ist dies unbedenklich und führt insbesondere nicht zur Nichtigkeit der Ratenzahlungsvereinbarung des Vertrags.*)

2. Die folgenden Regelungen in einem Bauträgervertrag stellen keine Abweichung von § 3 Abs. 2 MaBV zu Lasten des Erwerbers dar und führen deshalb ebenfalls nicht zur Nichtigkeit der Ratenzahlungsvereinbarung:

a) Eine Regelung die regelt bzw. "klarstellt", dass Mängel unbeschadet gesetzlicher Zurückbehaltungsrechte grundsätzlich nichts am Erreichen eines bestimmten Bautenstandes und der dadurch eintretenden Fälligkeit einer Rate ändern.

b) Eine Regelung, nach der der Erwerber verpflichtet ist, das ihm zur Übergabe angebotene bezugsfertige Sondereigentum und das Gemeinschaftseigentum, soweit es ausschließlich im Bereich seines Sondereigentums liegt, im Gegenzug abzunehmen.*)

3. Die Pflicht des Bauträgers aus einem Bauträgervertrag, dem Erwerber das Sondereigentum zu übergeben oder im Fall der Vermietung die Ansprüche aus dem Mietvertrag an ihn abzutreten, ist keine Geldschuld im Sinne von § 288 Abs. 1 BGB. Der Verzug des Bauträgers mit Übergabe oder Abtretung führt daher für sich genommen nicht dazu, das Verzugszinsen anfallen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1741
BausicherheitenBausicherheiten
Bauhandwerkersicherheit auch für (erhöhten) Stundenlohnaufwand!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 31.10.2024 - 2-32 O 13/24

1. Zur schlüssigen Darlegung eines nach Zeitaufwand abzurechnenden Vergütungsanspruchs bedarf es - auch bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistung einer Bauhandwerkersicherheit - grundsätzlich nur der Angabe der für die Vertragsleistung aufgewendeten Stunden. Es kommt nicht auf die im Vertrag angegebene voraussichtliche Gesamthöhe an.

2. Das Sicherheitsverlangen ist nicht schon schon deshalb unwirksam, dass die tatsächlich abgerechneten Stunden etwa doppelt so hoch sind wie die zunächst geschätzten.

3. Die Zulässigkeit eines Teilurteils über den (entscheidungsreifen) Anspruch auf Leistung einer Bauhandwerkersicherheit lässt sich daher mit einem möglichen Widerspruch zur noch ausstehenden Klärung der Höhe des Vergütungsanspruchs verneinen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1757
VergabeVergabe
Nur „Marktkenntnis“ zu haben, reicht für eine Rüge nicht!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.08.2024 - 1 VK 38/24

1. Bei der Prüfung der Unangemessenheit des Preises wird Bezug genommen auf das nächsthöhere Angebot. Der Auftraggeber hat nur dann eine Preisprüfung durchzuführen hat, wenn die sog. Aufgreifschwelle von 20 % erreicht ist.

2. Der Auftraggeber darf das wertungsrelevante Leistungsversprechen eines Bieters ungeprüft akzeptieren, soweit keine konkreten Tatsachen vorliegen, die den Rückschluss auf die beabsichtigte zukünftige Nichteinhaltung der mit Angebotsabgabe eingegangenen Verpflichtungen zulassen.

3. Auch wenn an Rügen ein großzügiger Maßstab anzulegen ist, sind ins Blaue hinein gestellte Rügen unzulässig und unbeachtlich. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten, reine Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstoßen reichen nicht aus.

4. Formulierungen wie "nach unserer Kenntnis" oder "nach unserer Informationslage" genügen für eine ordnungsgemäße Rüge in der Regel nicht. Gleiches gilt für das Vorbringen von "Marktkenntnis" ohne weitere Anknüpfungspunkte.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1740
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Genehmigung zum Fällen von Bäumen vor der PV-Anlage nicht ohne Solarpflicht!

VG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2024 - 4 K 1421/23

1. Der Schattenwurf von Bäumen auf Photovoltaikanlagen ist im Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung als typische Belastung hinzunehmen.

2. Ohne gesetzliche Solarpflicht ergibt sich allein aus § 2 EEG kein öffentliches Interesse an der Beseitigung von Bäumen zu Gunsten einer Photovoltaikanlage.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1754
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abwägungsgebot gilt auch für den Bau von Erschließungsanlagen!

BVerwG, Beschluss vom 15.05.2025 - 9 B 52.24

1. Auch für planersetzende Abwägungsentscheidung bei Erschließungsanlagen sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

2. Die Vorschrift des § 125 Abs. 2 BauGB enthält lediglich materiell-rechtliche, aber keine formalen Vorgaben, sodass besondere Anforderungen an eine Dokumentation des Abwägungsvorgangs fehlen.

3. Ein etwaiger Mangel im Abwägungsvorgang ist nur erheblich, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung ohne den Mangel im Ergebnis anders ausgefallen wäre.

4. Eine planersetzende Abwägungsentscheidung kann auch der Begründung eines (vollständig) unwirksamen Bebauungsplans entnommen werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1708
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Muss Eigentümer die Spülgeräusche des Nachbarn ertragen?

AG Hamburg, Urteil vom 19.03.2025 - 9 C 184/24

1. Der Störer muss zwar grundsätzlich die Quelle fortdauernder Störungen beseitigen. Wie er dies bewerkstelligt, steht ihm allerdings frei.

2. Eine sog. Wohnküche stellt einen schützenswerten Aufenthaltsraum im Sinne der DIN 4109 dar.

3. Regelmäßig ist ein Wohnungseigentümer nicht verpflichtet, durch nachträgliche Maßnahmen den bestehenden Schallschutz zu verbessern.

4. Dies gilt auch dann, wenn er Veränderungen innerhalb seines Sondereigentums vornimmt, durch die er das Gemeinschaftseigentum auf eine andere und gegebenenfalls intensivere Weise als bisher - allerdings in einem weiterhin zulässigen Rahmen - nutzt.

5. Ein Eigentümer, der sich nach einem Bad-Umbau eines Nachbarn durch Abflussgeräusche gestört fühlt, hat keinen Anspruch auf deren Unterlassung oder Beseitigung, obwohl diese Geräusche die Grenzwerte überschreiten, wenn sie von mangelhaft gedämmten Abflussrohren herrühren, die bereits bei der Erstellung der Eigentumsanlage vorhanden waren.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1703
Beitrag in Kürze
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Lügen haben kurze Beine

LG Oldenburg, Urteil vom 23.05.2025 - 13 O 2561/24

1. Der Tatbestand der Verwirkung des Maklerlohns kann erfüllt sein, wenn der Makler über seine eigenen Kenntnisse täuscht oder etwas vorgibt, was er nicht überprüft hat oder den Kunden wissentlich wahrheitswidrig informiert. Dasselbe gilt auch bei dem Verschweigen von wesentlichen Informationen über den Zustand des Objekts.

2. Die Verwirkung des Anspruchs auf Maklerlohn hat Strafcharakter. Sie soll den Makler im Interesse der Wahrung seines Vergütungsanspruchs gerade dazu bewegen, die ihm gegenüber seinem Auftraggeber obliegende Treuepflicht einzuhalten.

3. Auch eine vorvertragliche Pflichtverletzung führt zur Verwirkung.

4. Beantwortet der Makler in einem Besichtigungstermin mit dem Käufer dessen Frage nach Schimmel oder Feuchtigkeit in dem Haus dahin, es sei nichts bekannt, obwohl die Bewohner des Hauses ihm zuvor von solchen Problemen berichtet haben, so hat er seinen Lohnanspruch verwirkt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1737
SteuerrechtSteuerrecht
Wann ist eine Bauleistung steuerlich "erbracht"?

FG Nürnberg, Urteil vom 18.03.2025 - 2 K 1246/22

Eine Leistung ist vor dem 15.02.2014 erbracht i.S.v. § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG, soweit die Steuer dafür entstanden ist. Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder Teilleistung ausgeführt worden ist, entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist. Dies umfasst auch vereinnahmte Abschlagszahlungen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1752
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zahlung unter Vollstreckungsdruck ist inkongruent!

BGH, Urteil vom 22.05.2025 - IX ZR 80/24

Eine Zahlung des Schuldners an einen Sozialversicherungsträger in dem Zeitraum von drei Monaten vor Insolvenzantragstellung erfolgt nach seiner objektivierten Sicht unter dem Druck einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung und ist damit inkongruent, wenn der Gläubiger zuvor eine Frist zur Zahlung des fälligen Beitrags gesetzt und für den Fall nicht fristgemäßer Zahlung die ohne weiteres mögliche Zwangsvollstreckung angekündigt hat, auch wenn die Zahlungsaufforderung insgesamt in einem "freundlichen" Tonfall abgefasst ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1749
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kein Annahmewille, keine Zustellung!

BGH, Beschluss vom 09.05.2025 - AnwZ (Brfg) 8/25

1. Eine nach dem Verwaltungszustellungsgesetz erfolgte Zustellung per beA ist ohne Empfangsbekenntnis nicht wirksam und kann nicht durch den Nachweis des tatsächlichen Zugangs geheilt werden.

2. Die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis setzt voraus, dass der Adressat empfangsbereit ist, also den Willen hat, das Schriftstück als zugestellt entgegenzunehmen. Ein derartiger Annahmewille ist auch im Fall der elektronischen Zustellung gegen Empfangsbekenntnis erforderlich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1751
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Darlegungsanforderungen dürfen nicht überspannt werden!

BGH, Beschluss vom 26.06.2025 - III ZR 81/24

1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots ist ein Gehörsverstoß, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots darauf beruht, dass das Gericht verfahrensfehlerhaft überspannte Anforderungen an den Vortrag einer Partei gestellt hat oder der Tatrichter Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift zu Unrecht für ausgeschlossen erachtet.

2. Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs ist schlüssig und damit als Prozessstoff erheblich, wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen. Gleiches gilt für den zur Rechtsverteidigung gehaltenen Sachvortrag.

3. Wird ein sehr allgemeiner Vortrag aus erster Instanz konkretisiert und erstmals substantiiert, ist er neu, nicht aber dann, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 8. Juli

IBRRS 2025, 1755
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Teilender Bauträger ist kein Eigentümer!

BGH, Urteil vom 16.05.2025 - V ZR 270/23

1. Auch sog. werdenden Wohnungseigentümern kann im Innenverhältnis ein Anspruch auf Beseitigung rechtswidriger baulicher Veränderungen zustehen, dessen Ausübung seit dem 01.12.2020 durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erfolgt.*)

2. Der teilende Bauträger handelt bei der Errichtung der Anlage nicht als Wohnungseigentümer, sondern in Erfüllung seiner im Verhältnis zu den Erwerbern bestehenden vertraglichen Verpflichtungen. Errichtet der teilende Bauträger die Anlage nicht plangerecht, stehen den Erwerbern nur vertragliche Ansprüche zu, nicht aber Ansprüche wegen einer rechtswidrigen Beeinträchtigung des (werdenden) Wohnungseigentums i.S.d. § 1004 Abs. 1 BGB; das gilt auch dann, wenn der teilende Bauträger weiterhin eingetragener Eigentümer einer oder mehrerer Einheiten ist und er das gemeinschaftliche Eigentum im räumlichen Bereich dieser Einheiten abredewidrig errichtet.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1654
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Wer haftet für Fehler eines Dritten beim Anschlagen der Last?

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.06.2025 - 3 U 91/24

1. Verfügt ein Kranfahrzeug über getrennte Antriebe für die Fortbewegung und die Kranfunktion und ereignet sich beim Bewegen der Last mit dem Kranarm ein Unfall, währenddessen das Fahrzeug abgestellt ist und der Kranführer keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die Fortbewegungsfunktion hat, so ist der dabei entstehende Schaden nicht beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG eingetreten.*)

2. Wird nur die Überlassung des Krans mitsamt geeignetem Personal geschuldet, wird nur für Bedienfehler des Krans gehaftet, nicht jedoch für Fehler eines Dritten beim Anschlagen der Last.*)

3. Wer einen Verrichtungsgehilfen zum Anschlagen der Last abstellt, haftet im Fall eines Schadenseintritts aufgrund dessen Fehlers wegen eines Auswahlverschuldens, wenn er weder darlegt noch nachweisen kann, dass der Verrichtungsgehilfe entweder aufgrund seiner beruflichen Qualifikation oder aufgrund von Schulungen ausreichende Kenntnisse für die Durchführung derartiger gefahrgeneigter Tätigkeiten hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1735
VergabeVergabe
Vertraulichkeitspflicht vor Informationsanspruch!

VG Berlin, Urteil vom 13.03.2025 - 2 K 100/23

1. Der Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetzes wird u. a. durch die vergaberechtliche Vertraulichkeitsregelung des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV eingeschränkt.

2. Der Schutz des § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV ist nicht auf die in dieser Vorschrift genannten Unterlagen beschränkt, sondern umfasst sämtliche Unterlagen, die schutzwürdige Inhalte wiedergeben.

3. Bei der Preisgestaltung handelt es sich um den Kernbereich der Geschäftsgeheimnisse, so dass sich die Vertraulichkeitspflicht auch auf die im Vertrag enthaltenen Preisangaben erstreckt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1727
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ökostromgewinnung ist vorrangiger Gemeinwohlbelang!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.08.2024 - 1 A 10604/23

Das gem. § 2 EEG überragende öffentliche Interesse an der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ist als vorrangiger Belang des Gemeinwohls in die nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 DSchG-RP durchzuführende Abwägung einzustellen mit der Folge, dass er durch den öffentlichen Belang des Denkmalschutzes nur ausnahmsweise aufgrund atypischer Umstände überwunden werden kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 0928
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Was ist eine Hecke?

BGH, Urteil vom 28.03.2025 - V ZR 185/23

1. Dem Begriff der Hecke im Sinne der Landesnachbargesetze (hier: § 39 Abs. 1 NachbG-HE) ist eine Höhenbegrenzung nicht immanent. Entscheidend für die Einordnung als Hecke ist vielmehr, ob die Anpflanzungen im Einzelfall nach dem äußeren Erscheinungsbild bei einer natürlichen Betrachtungsweise einen geschlossenen Eindruck als Einheit mit einem Dichtschluss sowie einer Höhen- und Seitenbegrenzung vermitteln.*)

2. Wird eine Hecke auf einem Grundstück gepflanzt, das höher liegt als das Nachbargrundstück, ist die nach den Landesnachbargesetzen zulässige Heckenhöhe grundsätzlich von der Stelle aus zu messen, an der die Anpflanzungen aus dem Boden austreten. Erfolgt hingegen im zeitlichen Zusammenhang mit der Anpflanzung eine (künstliche) Erhöhung des Grundstücksniveaus im Bereich der Grundstücksgrenze, ist davon abweichend das ursprüngliche Geländeniveau maßgeblich (Abgrenzung von Senat, Urteil vom 02.06.2017 - V ZR 230/16, IMR 2017, 373 = NJW-RR 2017, 1427).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1744
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Hecke auf erhöhtem Grundstück: Wie wird ihre Höhe gemessen?

BGH, Urteil vom 27.06.2025 - V ZR 180/24

Der für Hecken aufgestellte Grundsatz, dass bei einer Anpflanzung auf einem Grundstück, das höher liegt als das Nachbargrundstück, die nach den Landesnachbargesetzen zulässige Wuchshöhe von der Stelle aus zu messen ist, an der die Anpflanzungen aus dem Boden austreten, gilt auch für Bäume, Sträucher und andere Gehölze. Auch insoweit ist, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit der Anpflanzung eine (künstliche) Erhöhung des Grundstücksniveaus im Bereich der Grundstücksgrenze erfolgt, davon abweichend das ursprüngliche Geländeniveau maßgeblich (Fortführung von Senat, Urteil vom 28.03.2025 - V ZR 185/23, IMRRS 2025, 0855 = NZM 2025, 356).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1739
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sind Geldschulden durch Barzahlung oder Überweisung zu erfüllen?

LG Baden-Baden, Urteil vom 27.06.2025 - 2 S 24/24

1. Ein allgemeiner Grundsatz, wonach Geldschulden gleich welcher Höhe bei Fehlen einer anderslautenden Vereinbarung durch Barzahlung zu erfüllen sind, existiert nicht. Jedenfalls Geldschulden, die eine Höhe von 10.000 Euro oder mehr erreichen, sind grundsätzlich auch durch Buchgeldzahlung erfüllbar.*)

2. Ein einklagbarer Anspruch auf Mitteilung einer Bankverbindung des Gläubigers steht dem Schuldner einer durch Buchgeldzahlung erfüllbaren Geldschuld dennoch nicht zu. Unterlässt der Gläubiger die Mitteilung einer Bankverbindung, kann sich der Schuldner durch Hinterlegung von der Schuld befreien.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2025, 1678
ProzessualesProzessuales
Verletzung richterlicher Hinweispflicht: Befangenheit nur in Ausnahmefällen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.06.2025 - 1 W 30/25

Überschreitet der Richter die Grenzen der Hinweispflicht, begründet dies nicht per se die Besorgnis der Befangenheit, sondern erst dann, wenn sich der Richter von dem üblichen Verfahren so sehr entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (hier verneint).

Dokument öffnen Volltext


Online seit 7. Juli

IBRRS 2025, 1535
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Vergütung soll in Raten bezahlt werden: Wann tritt Verjährung ein?

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.04.2025 - 12 U 98/24

1. Treffen die Parteien hinsichtlich einer Werklohnforderung eine Ratenzahlungsvereinbarung, beginnt für jede Rate mit ihrer Fälligkeit eine eigenständige Verjährungsfrist zu laufen.

2. Erfüllt der Auftraggeber einen Einzelanspruch, indem er - wie hier - eine monatliche Rate zahlt, erbringt er damit zugleich eine Leistung auf den Gesamtanspruch und erkennt diesen in vollem Umfang an. Bei einem solchen Anerkenntnis beginnt die maßgebliche Verjährungsfrist bereits am nachfolgenden Tag im Ganzen neu zu laufen.

3. Ein Ende von (verjährungshemmenden) Verhandlungen ist immer dann anzunehmen, wenn nach Treu und Glauben der nächste Schritt zu erwarten gewesen wäre.

Dokument öffnen Volltext