Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Aktuelle Urteile zum Sachverständigenrecht
Online seit heute
IBRRS 2025, 2672
OLG Köln, Beschluss vom 09.10.2025 - 5 W 28/25
1. Sieht eine Partei darin einen Befangenheitsgrund, dass der im selbständigen Beweisverfahren bestellte Sachverständige den Gutachtenauftrag im schriftlichen Gutachten überschreitet, muss sie den Befangenheitsantrag bereits im selbständigen Beweisverfahren unverzüglich stellen. Der erst im Hauptsacheverfahren gestellte Befangenheitsantrag ist unzulässig.*)
2. Zur Frage, ob die einmalige Antwort "Unsinn" des Sachverständigen auf eine Frage der Partei in der mündlichen Verhandlung die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt.*)
3. Ein Mangel an Sachkunde sowie Unzulänglichkeiten oder Fehler des Gutachtens begründen die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen nicht.*)

Online seit 10. Oktober
IBRRS 2025, 2626
OLG Schleswig, Beschluss vom 11.06.2025 - 15 WF 30/22
1. Der Honoraranspruch des Sachverständigen besteht unabhängig davon, ob das von ihm erstellte Gutachten objektiv richtig ist und wie die Beteiligten oder das Gericht das Gutachten bewerten.*)
2. Soweit das Gericht das Gutachten des Sachverständigen berücksichtigt, gilt die Leistung des Sachverständigen gem. § 8a Abs. 2 Satz 2 JVEG als verwertbar.*)
3. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die vom Sachverständigen angegebene Zeit richtig ist und für die Gutachtenerstellung auch erforderlich war. Dementsprechend findet grundsätzlich lediglich eine allgemeine Plausibilitätsprüfung der Kostenrechnung anhand allgemeiner Erfahrungswerte statt. Anlass zur Nachprüfung besteht nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung außergewöhnlich hoch erscheint.*)
4. Eine Hinweispflicht des Sachverständigen gem. § 30 Abs. 1 FamFG, § 8a Abs. 3 JVEG, § 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO besteht jedenfalls in den von Amts wegen zu führenden Kindschaftssachen nicht.*)
