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Derzeit 136.688 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG 58 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 182 Urteile neu eingestellt.

Über 43.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

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Aktuelle Urteile zum Immobilienrecht

Zeige Urteile 51 bis 58 von insgesamt 58 - (182 in Alle Sachgebiete)




Online seit 4. Februar

IBRRS 2026, 0247
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeitsprüfung durch das Berufungsgericht?

OLG Celle, Beschluss vom 13.01.2026 - 4 W 105/25

Trifft das erstinstanzliche Gericht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren eine Sachentscheidung (Zurückweisung des Antrags mangels Verfügungsanspruchs), obwohl es seine selbst vermutete Unzuständigkeit offen gelassen hat, tritt für das Beschwerdegericht keine Beschränkung der Zuständigkeitsprüfung gemäß § 571 Abs. 2 Satz 2 ZPO ein.*)

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Online seit 3. Februar

IBRRS 2026, 0244
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Behindertengerechtem Umbau ist (fast) immer nachzukommen

LG Dortmund, Urteil vom 21.11.2025 - 17 S 54/25

1. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Privilegierungen nach § 20 Abs. 2 WEG vorliegen, hat der Einzelne einen unbedingten Anspruch auf Fassung eines zustimmenden Beschlusses.

2. Die Eigentümer haben (nur) hinsichtlich der "Durchführung", also des "Wie", einen - ebenfalls durch Beschlussfassung auszufüllenden - Entscheidungsspielraum.

3. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG ist weit zu verstehen und erstreckt sich auf alle Maßnahmen, die für eine Nutzung durch körperlich oder geistig eingeschränkte Personen auch nur förderlich sind.

4. Barrierereduzierende Maßnahmen können anlasslos verlangt werden.

5. Bei Maßnahmen der Barrierereduzierung ist die Unangemessenheit im Grundsatz kaum denkbar.

...

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IBRRS 2026, 0233
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Dritter erwirbt: Dennoch Maklerprovision fällig?

LG Hamburg, Urteil vom 20.06.2025 - 311 O 155/23

1. Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis des eindeutigen Provisionsverlangens, z.B. in einem ihm übersandten Objektnachweis oder Exposé, die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er den in dem Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines Maklervertrages annehmen will.

2. Beim Erwerb des nachgewiesenen Objekts durch einen Dritten kann die wirtschaftliche Identität bejaht werden, wenn zwischen dem Maklerkunden und dem Dritten besonders enge persönliche oder besonders ausgeprägte wirtschaftliche Beziehungen bestehen.

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Online seit 2. Februar

IBRRS 2026, 0242
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine gewinnbringende Untervermietung!

BGH, Urteil vom 28.01.2026 - VIII ZR 228/23

1. Der Wunsch des Wohnraummieters nach einer Verringerung der von ihm zu tragenden Mietaufwendungen ist - unabhängig davon, ob er auf eine solche Verringerung wirtschaftlich angewiesen ist (Bestätigung von Senatsurteil vom 27.09.2023 - VIII ZR 88/22, Rz. 33 f., IMR 2024, 6 = NZM 2024, 27) - grundsätzlich als ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung i.S.d. § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB anzuerkennen (Bestätigung der Senatsurteile vom 23.11.2005 - VIII ZR 4/05, Rz. 8, IMRRS 2006, 0387 = NJW 2006, 1200; vom 11.06.2014 - VIII ZR 349/13, Rz. 13 f., IMR 2014, 319 = NJW 2014, 2717; vom 31.01.2018 - VIII ZR 105/17, Rz. 55, IMR 2018, 141 = BGHZ 217, 263; vom 13.09.2023 - VIII ZR 109/22, Rz. 21., IMR 2023, 494 = NZM 2023, 924; vom 27.09.2023 - VIII ZR 88/22, Rz. 34, IMR 2024, 6 = NZM 2024, 27).*)

2. Eine - über die Deckung der wohnungsbezogenen Aufwendungen hinausgehende - Gewinnerzielung des Mieters durch die Untervermietung des Wohnraums ist hiervon nicht umfasst.*)




IBRRS 2026, 0223
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Einbringung in Familien-GbR ändert nichts an Sperrfrist des § 577a BGB

BGH, Urteil vom 21.01.2026 - VIII ZR 247/24

1. Bei der Einbringung vermieteten und an den Mieter überlassenen Wohnraums durch den vermietenden Alleineigentümer in eine aus ihm, seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt es sich um eine Veräußerung i.S.v. § 577a BGB.*)

2. Die Ausnahmeregelung des § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB zur Privilegierung des Erwerbs vermieteten Wohnraums durch Personengesellschaften oder Erwerbermehrheiten, die aus Angehörigen derselben Familie oder desselben Haushalts bestehen, ist im Rahmen des Sperrfristtatbestands des § 577a Abs. 1 BGB weder unmittelbar noch analog anwendbar. Der Sperrfristtatbestand des § 577a Abs. 1 BGB ist in diesen Fällen auch nicht entsprechend teleologisch zu reduzieren.*)

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IBRRS 2026, 0224
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erwerb einer Schrottteileigentumseinheit durch die WEG?

LG Bamberg, Urteil vom 13.06.2025 - 41 S 16/24 WEG

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat die Beschlusskompetenz für den Erwerb einer Teileigentumseinheit.

2. Für die Ordnungsgemäßheit des Erwerbs von Immobilieneigentum ist ein strenger Maßstab anzulegen. Der Erwerb von Immobilieneigentum - auch und gerade in der eigenen Anlage - entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn ganz gewichtige, über bloße Zweckmäßigkeitserwägungen hinausreichende Gemeinschaftsinteressen für den Erwerb sprechen.

3. Soweit eine Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Sanierungskosten in erheblicher Höhe nicht konkret droht, liegen derartige gewichtigen Gründe selbst dann nicht vor, wenn der Kaufpreis nur symbolisch 1 Euro beträgt.

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IBRRS 2026, 0200
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung der Gemeinschaftsordnung wegen "Geburtsfehlers"

AG Siegburg, Urteil vom 13.05.2025 - 150 C 1/23

1. Ein Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG setzt nicht voraus, dass sich tatsächliche oder rechtliche Umstände verändert haben; er kommt auch in Betracht, wenn Regelungen von Anfang an verfehlt oder unbillig waren ("Geburtsfehler").

2. Ein Zweiterwerber des Eigentumsanteils kann sich nicht auf einen solchen "Geburtsfehler" berufen.

3. Anspruchsgegner ist nicht die Gemeinschaft selbst, sondern die einzelnen Eigentümer, und zwar auch nur diese, die die Zustimmung zu der erstrebten Vereinbarung verweigern.

4. Die Änderung der Teilungserklärung kann nur durch die Eigentümer selbst erfolgen.

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IBRRS 2026, 0216
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtung der Jahresabrechnung: Streitwert?

LG Berlin II, Beschluss vom 04.06.2025 - 56 T 8/25

Wird ein auf der Grundlage einer Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 2 WEG gefasster Eigentümerbeschluss angefochten, ist auch nach der seit dem 01.12.2020 geltenden Rechtslage für den Streitwert der Nennbetrag der Abrechnung maßgeblich.*)

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