Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Aktuelle Urteile zum Immobilienrecht
Online seit 28. Mai
IBRRS 2024, 0314![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.10.2023 - 2-09 T 615/23
1. Abgesehen von bezifferten Klagen ist der Streitwert von Beschlussklagen in aller Regel im Wege der Schätzung nach freiem Ermessen zu bestimmen.
2. Zu der Frage, wie der Streitwert für einen Beschluss, der die Anweisung an die Verwaltung beinhaltet, für neu zu vergebende anwaltliche Mandate in Angelegenheiten der Gemeinschaft eine bestimmte Kanzlei zu beauftragen, zu bestimmen ist.
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Online seit 27. Mai
IBRRS 2024, 1633![Gewerberaummiete Gewerberaummiete](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
KG, Beschluss vom 30.01.2023 - 8 U 162/22
1. Die Kündigung per Fax genügt der gewillkürten Schriftform.
2. Ein treuwidriges Verhalten der Voreigentümer steht der Kündigungsbefugnis der Grundstückserwerber nicht entgegen.
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IBRRS 2024, 1685
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 18.01.2024 - 29 C 33/23 WEG
1. Grundsätzlich hat die Eigentümergemeinschaft keine Beschlusskompetenz, über Zahlungsrückstände aus dem Wirtschaftsplan erneut zu beschließen. Kommt der Eigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nach, so schuldet er das rückständige Hausgeld auf der Basis des Wirtschaftsplans. Die Rückstände dürfen nicht in der Jahresabrechnung erneut eingestellt und damit beschlossen werden. Entsprechende Beschlüsse wären grundsätzlich nichtig.
2. Die unterbliebene Einladung eines Wohnungseigentümers zu einer Eigentümerversammlung unter Verwendung einer nicht mehr aktuellen E-Mail-Adresse führt regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit der in einer Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber zu deren Nichtigkeit.
3. Nichtigkeitsgründe sind allenfalls bei einer vorsätzlichen Nichteinladung denkbar.
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