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Derzeit 130.487 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht 27 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 185 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht

27 Urteile - (185 in Alle Sachgebiete)

Online seit gestern

IBRRS 2024, 1471
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Denkmaleigenschaft gegeben: Eintrag in Denkmalliste zwingend!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.04.2024 - 10 B 96/24

1. Ein hinsichtlich seines Äußeren denkmalwertes Gebäude stellt im Regelfall insgesamt ein Baudenkmal dar, da das Äußere und das Innere eines Gebäudes grundsätzlich eine Einheit bilden und daher eine einheitliche Unterschutzstellung auch dann nahe legen, wenn das Innere des Gebäudes in seiner Bedeutung gegenüber dem Äußeren in gewissem Umfang zurücktritt.

2. Ein Baudenkmal ist zwingend in die Denkmalliste einzutragen, wenn die Denkmaleigenschaft gegeben ist. Daran ändert sich nichts, wenn es im Geltungsbereich einer Denkmalbereichssatzung steht.

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Online seit 2. Mai

IBRRS 2024, 1454
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist eine Wohnraumerweiterung im Außenbereich angemessen?

VGH Bayern, Beschluss vom 27.03.2024 - 1 ZB 23.1548

1. Eine Wohnhauserweiterung im Außenbereich ist nur dann angemessen, wenn sie ausgehend von den objektiven Verhältnissen des Eigentümers und seiner Familie der angemessenen Wohnraumversorgung der Familienangehörigen zu dienen bestimmt ist. Auf die selbst bestimmten Bedürfnisse der Bewohner kommt es dabei nicht an.

2. „Erweiterung“ bedeutet in diesem Zusammenhang die bloße Vergrößerung des eigengenutzten Wohngebäudes, ohne dass dadurch dessen bisheriger Charakter verloren ginge.

3. Die Verfestigung einer vorhandenen Splittersiedlung ist „zu befürchten“, wenn sich die geplante Erweiterung dem vorhandenen Bestand nicht deutlich unterordnet.

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Online seit 30. April

IBRRS 2024, 1424
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auch ein Anbau führt zur Verfestigung einer Splittersiedlung!

BVerwG, Beschluss vom 26.03.2024 - 4 B 1.24

1. Die Verfestigung einer Splittersiedlung meint die Auffüllung eines schon bisher in Anspruch genommenen räumlichen Bereichs, was bei einer Erweiterung eines Bestandsbaus gegeben ist. Sie ist dann zu befürchten, wenn sie im Sinne eines Vorgangs der Zersiedlung unerwünscht ist.

2. Davon ist unter anderem dann auszugehen, wenn das Vorhaben eine weitreichende oder doch nicht genau übersehbare Vorbildwirkung besitzt. Hierfür reicht es aus, dass bei einer Zulassung des Vorhabens weitere ähnliche Vorhaben in der Splittersiedlung nicht verhindert werden könnten und dadurch der Außenbereich weiter zersiedelt würde.

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Online seit 29. April

IBRRS 2024, 1396
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Spielhalle in besonderem Wohngebiet kerngebietstypisch?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 17.04.2024 - 1 LB 41/23

1. Eine Grundstücksgrenze kann auch ohne weitere trennende Elemente ausnahmsweise die Grenze zwischen zwei faktischen Baugebieten i.S.v. § 34 Abs. 2 BauGB bilden. Das setzt aber voraus, dass dort - auch äußerlich erkennbar - zwei in sich homogene, aber voneinander in der Nutzungsstruktur klar abgegrenzte Bebauungszusammenhänge aufeinandertreffen.*)

2. Eine Spielhalle mit einer Nutzfläche von 101 qm ist kerngebietstypisch i.S.v. § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO, wenn die in der gebotenen Gesamtschau zu betrachtenden weiteren Merkmale - hier Verbundstandort mit Gaststättenbetrieb, Ausstattung mit acht Geldspielgeräten, großzügige Öffnungszeiten, verkehrsgünstige Lage an überörtlicher Hauptverkehrsstraße - nicht ausnahmsweise ein anderes Bild ergeben.*)

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IBRRS 2024, 0955
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Windenergieanlagentyp ausgewechselt: Nur Änderungsgenehmigung erforderlich!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.11.2023 - 8 B 1049/23

1. Die Einbeziehung eines Änderungsbescheids in ein gegen die ursprünglich erteilte Genehmigung anhängiges Klageverfahren ist sachgerecht und geboten, weil die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung die Ursprungsgenehmigung nicht gegenstandslos werden lässt, sondern vielmehr mit der Ursprungsgenehmigung verschmilzt, wenn der Betreiber sie umgesetzt oder wenn dieser während eines noch gegen die Ursprungsgenehmigung anhängigen Klageverfahrens unmissverständlich erklärt hat, von der Genehmigung in der ursprünglichen Form keinen Gebrauch mehr zu machen.*)

2. Die Klagebegründungsfrist nach § 6 UmwRG wird nur durch die (erstmalige) Klageerhebung ausgelöst, nicht aber die Einbeziehung von angewachsenen Änderungen oder Ergänzungen eines Bescheides in das Klagebegehren (wie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.08.2020 - 20 A 1923/11 -, NVwZ-RR 2021, 568).*)

3. Die Auswechslung des Anlagentyps einer Windenergieanlage bedarf keiner Neugenehmigung, sondern nach § 16b Abs. 7 i. V. m. Abs. 6 Satz 1 BImSchG lediglich einer Änderungsgenehmigung.*)

4. § 16b Abs. 7 Satz 1 BImSchG, wonach im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens nur dann Anforderungen geprüft werden, soweit durch die Änderung des Anlagentyps im Verhältnis zur genehmigten Anlage nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden und diese für die Prüfung nach § 6 BImSchG erheblich sein können, ist - mangels abweichender Überleitungsvorschriften - als nachträgliche Rechtsänderung zugunsten des Vorhabenträgers zu berücksichtigen.*)

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Online seit 26. April

IBRRS 2024, 1387
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gebäude baufällig: Erbe muss Standsicherheit nachweisen!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.03.2024 - 10 S 33/23

1. Eine Gutachtenauflage ist geeignet und erforderlich, um gesicherte Aussagen über die Standsicherheit des Gebäudes und die zur Gefahrenabwehr gebotenen Maßnahmen zu erhalten.

2. Der Umstand, dass der von der Baubehörde in Anspruch genommene Eigentümer das Eigentum an dem Bauwerk kraft Erbfolge erlangt und nicht durch Rechtsgeschäft erworben hat, macht seine Inanspruchnahme als (Zustand-)Störer nicht unverhältnismäßig.

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IBRRS 2024, 1308
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bauvorlagen unbestimmt: Fiktive Entscheidungsfrist läuft nicht!

VG Hamburg, Urteil vom 15.01.2024 - 12 K 4309/19

1. Eine Fiktion des Beginns der Entscheidungsfrist des § 61 Abs. 3 Satz 1 HBauO wegen treuwidrigen Verhaltens der Bauaufsichtsbehörde kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Unvollständigkeit der Bauvorlagen mit einer Unbestimmtheit des zur Genehmigung gestellten Vorhabens einhergeht.*)

2. Wenn die Gemeinde infolge der Unwirksamerklärung eines Bebauungsplans im Normenkontrollverfahren ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchführt, nach dessen Abschluss der Bebauungsplan rückwirkend in Kraft gesetzt werden soll, kann sie eine nach § 17 Abs. 5 BauGB außer Kraft getretene Veränderungssperre unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 bis 3 BauGB erneut beschließen.*)

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Online seit 25. April

IBRRS 2024, 1373
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anbau = Gebäude oder Gebäudeteil?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.04.2024 - 1 LA 1/24

1. Für die Abgrenzung eines Gebäudes i.S.v. § 2 Abs. 2 NBauO von einem Gebäudeteil ist die funktionale und bautechnische Selbständigkeit maßgeblich; insofern bedarf es einer wertenden Gesamtbetrachtung (wie Senatsbeschluss vom 10.06.2022 - 1 ME 46/22 -, IBR 2022, 426 = NVwZ-RR 2022, 665).*)

2. Eine Verbindungstür zwischen dem Hauptgebäude und einem Anbau lässt diesen nicht zwangsläufig als Teil des Hauptgebäudes erscheinen, wenn die Verbindung die eigenständige Funktion des Anbaus unberührt lässt und ohne wesentliche Funktionsänderung hinweggedacht werden könnte. Die rechtlichen Grenzen sind indes überschritten, wenn der Anbau nicht unerheblich in die Nutzung des Hauptgebäudes eingebunden ist.*)

3. Dient ein Anbau mehreren Nutzungszwecken, darf die dem Hauptgebäude zuzuordnende Nutzung den Anbau nicht wesentlich prägen.*)

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Online seit 24. April

IBRRS 2024, 1341
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was zu hoch ist, fügt sich nicht ein!

VGH Bayern, Beschluss vom 02.04.2024 - 2 ZB 23.61

1. Ein Gebäude fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein, wenn es die bislang vorhandene Zweigeschossigkeit um ein Geschoss überragt.

2. Die Nichteinhaltung des vorhandenen Rahmens ist wesentlich und führt zu bodenrechtlichen Spannungen, wenn eine mögliche Vorbildwirkung für andere Bauvorhaben auf Nachbargrundstücken in vergleichbarer Lage nicht auszuschließen ist.

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Online seit 23. April

IBRRS 2024, 1010
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nicht jeder Belang ist in der Abwägung zu beachten!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.01.2024 - 7 D 144/22

1. Macht ein Eigentümer eines außerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücks eine Verletzung des Abwägungsgebots geltend, muss er einen eigenen Belang benennen, der nach Lage der Dinge von der planenden Gemeinde bei der Abwägung zu beachten war.

2. Nicht jeder Belang ist in der Abwägung zu beachten, sondern nur solche, die in der konkreten Planungssituation einen städtebaulich relevanten Bezug haben.

3. Im Weiteren können alle (betroffenen) Interessen unbeachtet bleiben, die entweder objektiv geringwertig oder aber - sei es überhaupt, sei es im gegebenen Zusammenhang - nicht schutzwürdig sind.

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IBRRS 2024, 1255
ProzessualesProzessuales
Sofortiges Vollzugsinteresse muss (noch) zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung vorliegen!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.01.2024 - 1 ME 104/23

Das die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigende besondere öffentliche Interesse muss im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen. Das Gericht hat daher bei der Prüfung der Vollzugs- und Aufschubinteressen auch Umstände zu berücksichtigen, die erst nach der letzten Behördenentscheidung entstanden oder bekannt geworden sind.*)

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Online seit 22. April

IBRRS 2024, 1271
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein Mischgebiet ohne Durchmischung!

VGH Bayern, Urteil vom 11.03.2024 - 15 N 23.83

Ein Plangeber, der ein Mischgebiet festsetzt, muss zumindest sicher voraussehen, dass sich in dem fraglichen Gebiet eine solche Durchmischung einstellt. Ist eine solche Entwicklung nicht zu erreichen, weil die bebaubare Fläche zu klein ist und im Eigentum eines einzigen Eigentümers mit konträren Bauabsichten steht und auch die getroffenen Festsetzungen eher dagegen sprechen, dass sich im Plangebiet Nutzungen im Sinne des § 6 Abs. 2 BauNVO in nennenswertem Umfang verwirklichen können, stellt die Festsetzung des Mischgebiets einen städtebaulich nicht gerechtfertigten "Etikettenschwindel" dar.*)

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Online seit 19. April

IBRRS 2024, 1314
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Umgebungsschutz im Außenbereich ≠ Sperre für moderne Bebauung!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.04.2024 - 1 MN 29/24

1. Der Umgebungsschutz eines im Außenbereich gelegenen Vorhabens ist nicht gleichsam eine Sperre für moderne Bebauung in dessen Sichtfeld. Von einem Erdrücken, Verdrängen oder Übertönen kann selbst bei ästhetisch mit dem Denkmal unvereinbaren Bauten erst dann die Rede sein, wenn die heranrückende Bebauung einen wesentlichen Teil des Umfeldes prägt oder aber das Denkmal in besonderem Maße auf einen bestimmten, von störender Bebauung freien Blickkontext angewiesen ist.*)

2. Eigene" Belange kann der Denkmaleigentümer erst dann i. S. des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO als verletzt bezeichnen, wenn die Planung den mit der Unterschutzstellung des Denkmals angestrebten Zweck erheblich beeinträchtigen und die vom Denkmaleigentümer in Erfüllung der ihm auferlegten Erhaltungspflicht getätigten Investitionen in die Denkmalsubstanz nachträglich entwerten kann (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 12.01.2016 - 4 BN 11.15 -, ZfBR 2016, 263 = IBR 2016, 1085 - nur online).*)

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IBRRS 2024, 1315
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ordnungsverfügung hinreichend bestimmt? Protokoll mit Lageplan und Fotos reicht!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.03.2024 - 7 B 101/24

1. Werden die von einem Grundstück zu entfernenden Gegenstände in einem Protokoll genau benannt, in einen Lageplan eingezeichnet und fotografisch erfasst, ist hinreichend erkennbar, welche Gegenstände von dem Grundstück zu entfernen sind.

2. Wendet der Grundstückeigentümer ein, ihm gehe es nicht um eine Nutzungsänderung seines Grundstücks zu einem Lagerplatz, sondern nur darum, die auf dem Grundstück gelagerten Baumaterialien für diverse - im Einzelnen bezeichnete - Bauvorhaben zu verarbeiten und die auf dem Grundstück befindlichen Baumaschinen für Bodenarbeiten, Baumbestandspflege sowie Gartenarbeiten zu verwenden, hat er die entsprechende Bauarbeiten substantiiert darzulegen.

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IBRRS 2024, 1299
ProzessualesProzessuales
Mögliche Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs: Keine einstweilige Anordnung!

VG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2024 - 12 E 1273/24

Allein aus einer möglichen Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs folgt die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Dringlichkeit in aller Regel nicht.*)

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Online seit 18. April

IBRRS 2024, 1234
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ratsmitglieder müssen Kenntnis von Vorhaben- und Erschließungsplan haben!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 12.02.2024 - 1 KN 81/21

1. Mit der Beschlussfassung über einen Vorhaben- und Erschließungsplan nehmen die Ratsmitglieder den Regelungsgehalt des Plans sowie die zu den jeweiligen Regelungen führende Abwägung in ihren Willen auf. Vor diesem Hintergrund ist es unverzichtbar, dass alle Ratsmitglieder Kenntnis von dem vollständigen Vorhaben- und Erschließungsplan haben. Das setzt bei einem komplexen Plan voraus, dass er den Ratsmitgliedern als Sitzungsunterlage zugänglich gemacht wird. *)

2. Hängt der Planvollzug von der Erteilung einer weiteren fachrechtlichen Genehmigung - beispielsweise naturschutzrechtlicher Art - ab, muss sich die planende Gemeinde im Planaufstellungsverfahren prognostisch beurteilen, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen die Genehmigung erteilt werden kann. Führt diese prognostische Beurteilung zu dem Ergebnis, dass die Genehmigung nicht erteilt werden kann, darf der Plan nicht erlassen werden; er wäre nicht erforderlich i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB. Ist hingegen auf Grundlage einer Prognose im Zeitpunkt der Beschlussfassung hinreichend sicher abschätzbar, dass die Genehmigung (wahrscheinlich) erteilt werden kann, muss die Gemeinde den voraussichtlichen Aufwand zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit in ihre Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB einstellen.*)

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Online seit 17. April

IBRRS 2024, 1291
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was geht vor: Umwelt- oder Denkmalschutz?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.03.2024 - 2 M 70/23

1. Auch unter Berücksichtigung des überragenden öffentlichen Interesses am Ausbau erneuerbarer Energien verbleibt es bei der auf den Einzelfall zu beziehenden Interessenabwägung, ob dieser Belang die Belange des Denkmalschutzes überwiegt.*)

2. Dabei ist aber in Ansehung des Abwägungsvorrangs gem. § 2 EEG davon auszugehen, dass denkmalschutzrechtliche Belange nur überwiegen, wenn entweder der Eingriff in das Denkmal besonders schwerwiegend ist oder, wenn er ein Denkmal von herausgehobener Bedeutung betrifft.*)

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Online seit 16. April

IBRRS 2024, 1270
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was ist ein „kleiner“ Betrieb des Beherbergungsgewerbes?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2024 - 14 S 1655/23

1. Zur Einordnung von sog. Boardinghäusern in die Kategorien der Art der baulichen Nutzung im Sinne der §§ 1 ff. BauNVO.*)

2. Zum Begriff des "kleinen" Betriebs des Beherbergungsgewerbes im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO.*)

3. Zum Verhältnis von § 3 Abs. 3 Nr. 1 und § 13a BauNVO.*)

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Online seit 15. April

IBRRS 2024, 1007
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zielabweichung unterfällt funktionalem Planbegriff!

BVerwG, Urteil vom 28.09.2023 - 4 C 6.21

1. Eine Umweltvereinigung kann sich nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 UmwRG gegen die Zulassung einer Abweichung von Zielen der Raumordnung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 ROG a. F. wenden, wenn an deren Stelle eine Änderung des Regionalplans (§ 8 i. V. m. § 7 Abs. 7 ROG) erforderlich gewesen wäre.*)

2. Die Zielabweichung unterfällt dem funktionalen Planbegriff des § 2 Abs. 7 UVPG.

3. Die Grundzüge der Planung sind dann berührt, wenn voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen durch die Zielabweichung nicht ausgeschlossen werden können, die auf dieser Planungsebene erkennbar sind (vgl. § 7 Abs. 2 S. 1 ROG) und bei der planerischen Entscheidung über den Raumordnungsplan nicht berücksichtigt wurden.

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IBRRS 2024, 1267
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bedarf die Lagerung von Containerelementen einer Baugenehmigung?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.04.2024 - 10 B 103/24

1. Die Lagerung von Containerelementen (hier: mit den Maßen von jeweils 6,39 m Länge, 3,00 m Breite und 2,60 m Höhe) stellt entweder die Errichtung einer baulichen Anlage (der Containerelemente selbst) oder die Errichtung einer baulichen Anlage (eines Lagerplatzes) dar.

2. Eine (unbefestigte) Freifläche kann die Qualität eines Lagerplatzes nur dann haben, wenn auf ihr Gegenstände abgestellt oder abgelegt werden, um sie dort für einen gewissen Zeitraum aufzubewahren.

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Online seit 12. April

IBRRS 2024, 1011
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Eintragung einer Baulast muss Verpflichtung eindeutig erkennen lassen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.11.2023 - 10 A 450/22

1. Eine prozessuale Verwirkung setzt voraus, dass sich die Behörde auch tatsächlich in einer Weise auf das Untätigbleiben des betroffenen Bürgers eingerichtet hat, dass für sie eine Klage, sollte sie sich als begründet erweisen, mit nicht mehr zumutbaren Nachteilen verbunden wäre. Dafür reicht eine aus einem Erfolg der Klage resultierende reguläre Verwaltungstätigkeit normalen Umfangs regelmäßig nicht aus.*)

2. Ein zur Nichtigkeit führender, besonders schwerwiegender und offenkundiger Fehler eines Verwaltungsakts kann auch vorliegen, wenn dessen Inhalt völlig unbestimmt ist.*)

3. Die Eintragung einer Baulast muss im Einzelfall Inhalt und Umfang der für das belastete Grundstück zu übernehmenden Verpflichtung eindeutig erkennen lassen.*)

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Online seit 11. April

IBRRS 2024, 1208
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbar kann „genaue“ Einhaltung der Abstandsflächen verlangen!

VGH Bayern, Beschluss vom 20.03.2024 - 15 ZB 24.47

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung im Hinblick auf die Einhaltung der Abstandsflächen kommt es nicht darauf an, ob der festgestellte Verstoß geringfügig ist und sich eine entsprechende Bauausführung innerhalb der Maßtoleranzen bei Bauwerken bewegen würde.*)

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Online seit 10. April

IBRRS 2024, 1022
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann bilden grenzständige Gebäude ein Doppelhaus?

VGH Bayern, Beschluss vom 01.02.2024 - 9 CS 23.1963

1. Für die Frage, ob grenzständige Gebäude ein Doppelhaus bilden, kommt es auf die wechselseitige Verträglichkeit dieser Gebäude an.

2. Ein Doppelhaus liegt dann vor, wenn es den Gesamteindruck einer offenen, aufgelockerten Bebauung nicht stört, eben weil es als ein Gebäude erscheint.

3. Dabei ist eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls vorzunehmen, wobei qualitative und quantitative Kriterien nicht isoliert betrachtet werden dürfen.

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Online seit 9. April

IBRRS 2024, 1015
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Fristbeginn erst mit Zugang des Fiktionszeugnisses!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.03.2024 - 2 R 19/24

1. Bei einer fiktiven Baugenehmigung beginnt die Frist des § 72 Abs. 1 BauO-SA nicht bereits im Zeitpunkt des Eintritts der Genehmigungsfiktion des § 68 Abs. 5 Satz 1 BauO-SA zu laufen, sondern erst, wenn dem Bauherrn ein Fiktionszeugnis über den Eintritt der Genehmigungsfiktion zugegangen ist.*)

2. Liegt ein sachidentisches Verwaltungsklageverfahren nicht vor, kann gleichwohl ein in zweiter Instanz bereits anhängiges Rechtsmittelverfahren Hauptsache im Sinne des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO sein, wenn zwischen dem Rechtsmittelverfahren und dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren ein enge Sachzusammenhang besteht.*)

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IBRRS 2024, 1017
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kein Sportwettenvermittlung in Spielhalle oder Spielbank!

VG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.2024 - 3 K 8182/23

1. Das Trennungsgebot des § 21 Abs. 2 GlüStV 2021, wonach in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielhalle oder eine Spielbank befindet, Sportwetten nicht vermittelt werden dürfen, ist mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar.*)

2. Das Trennungsgebot des § 21 Abs. 2 GlüStV 2021 begründet keine einseitige Privilegierung von Spielhallen bzw. Spielbanken gegenüber Wettvermittlungsstellen dahingehend, dass sich in Bezug auf die Ansiedlung der jeweiligen Spielstätte in einem Gebäude oder einem Gebäudekomplex stets der Spielhallen- bzw. Spielbankbetrieb gegenüber der Wettvermittlungsstelle durchsetzt. Vielmehr setzt sich im Falle einer Kollision der von § 21 Abs. 2 GlüStV 2021 erfassten Glücksspielangebote regelmäßig das am jeweiligen Standort bereits ansässige glücksspielrechtlich erlaubte Spielangebot gegenüber der hinzutretenden Glücksspielstätte durch, unabhängig davon, ob es sich hierbei um eine Spielhalle bzw. Spielbank oder eine Wettvermittlungsstelle handelt.*)

3. Die in § 21 Abs. 2 GlüStV 2021 verwendeten Begriffe "Gebäude" und "Gebäudekomplex" sind verfassungskonform einschränkend mit Blick auf das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, zwecks Verhinderung einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebs eine Verfügbarkeitsreduktion und die Vermeidung des unmittelbaren Kontakts mit der jeweils anderen Spielform herbeizuführen, auszulegen. Die Tatbestandsmerkmale "Gebäude" und "Gebäudekomplex" sind daher zu verneinen, wenn der Abstand zwischen den jeweiligen Glücksspielangeboten so groß ist, dass eine räumliche Nähebeziehung in Gestalt der sog. "Griffnähe" nicht vorliegt.*)

4. Die Drittanfechtungsklage eines Wettveranstalters bzw. Wettvermittlers gegen die dem im Gebäude bzw. Gebäudekomplex ansässigen Spielhallenbetreiber erteilte glücksspielrechtliche Spielhallenerlaubnis, berührt nicht die Wirksamkeit der Spielhallenerlaubnis und hat daher keine Auswirkungen auf die Rechtskonformität des Spielhallenbetriebes.*)

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Online seit 8. April

IBRRS 2024, 0940
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Eigentümer darf nicht abreißen: Muss die Gemeinde das Gebäude übernehmen?

VGH Bayern, Beschluss vom 27.02.2024 - 15 ZB 23.347

Wird die erforderliche Genehmigung zum Abbruch eines aus städtebaulichen Gründen von einer Erhaltungssatzung geschützten Gebäudes rechtmäßig verweigert, so sind wirtschaftliche Gründe, die gegen dessen Erhalt sprechen könnten, zwar im Rahmen eines möglichen Verlangens auf Übernahme des entsprechenden Grundstücks (§ 173 Abs. 2 BauGB), aber nicht zwingend schon im Genehmigungsverfahren (§ 173 Abs. 3 BauGB) zu erörtern.*)

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Online seit 5. April

IBRRS 2024, 0931
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungaufgabe einer Kaserne: Bauaufsichtliche Zustimmung entfällt auch für Wohngebäude!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.03.2024 - 1 LA 75/23

Mit der endgültigen Aufgabe der Nutzung einer Kaserne infolge des Wegfalls des militärischen Bedarfs hat sich die bauaufsichtliche Zustimmung auch hinsichtlich von Wohngebäuden für Militärangehörige erledigt.*)

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