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Online seit 28. Mai

IBRRS 2024, 1654
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann endet Amt eines Sondersachwalters?

BGH, Beschluss vom 25.04.2024 - IX ZB 23/23

1. Zur Berichtigung eines Beschlusses des Insolvenzgerichts über die Bestellung eines Sondersachwalters.*)

2. Das Amt eines Sondersachwalters endet mit der Aufhebung der Eigenverwaltung. Eine Bestellung des bisherigen Sondersachwalters zum Sonderinsolvenzverwalter erfordert auch dann eine ausdrückliche Bestellung durch das Insolvenzgericht, wenn das Insolvenzgericht den bisherigen Sachwalter zum Insolvenzverwalter bestellt.*)

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IBRRS 2024, 1660
ProzessualesProzessuales
Gehörsverletzung bei fehlender Berücksichtigung von Parteivortrag

BGH, Beschluss vom 23.04.2024 - VIII ZR 35/23

Zu einer Gehörsverletzung bei fehlender Berücksichtigung des Vortrags zum Verständnis des Verkäufers vom Inhalt einer Mängelrüge i.S.d. § 377 HGB (im Anschluss an BGH, Urteile vom 18.07.1986 - VIII ZR 195/85, IBRRS 1986, 0314 = NJW 1986, 3136 unter II 1; vom 21.10. 1987 - VIII ZR 324/86, IBRRS 1987, 0096; vom 14.05.1996 - X ZR 75/94, IBR 1997, 56 = NJW 1996, 2228 unter II 2).*)

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IBRRS 2024, 0314
ProzessualesProzessuales
Beschluss nur noch bestimmte Kanzlei zu mandatieren: Streitwert?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.10.2023 - 2-09 T 615/23

1. Abgesehen von bezifferten Klagen ist der Streitwert von Beschlussklagen in aller Regel im Wege der Schätzung nach freiem Ermessen zu bestimmen.

2. Zu der Frage, wie der Streitwert für einen Beschluss, der die Anweisung an die Verwaltung beinhaltet, für neu zu vergebende anwaltliche Mandate in Angelegenheiten der Gemeinschaft eine bestimmte Kanzlei zu beauftragen, zu bestimmen ist.

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Online seit 27. Mai

IBRRS 2024, 1639
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Kündigung begründet (noch) kein Abrechnungsverhältnis!

OLG München, Beschluss vom 22.05.2023 - 28 U 6295/22 Bau

1. Bei einem Vertrag über einen Spundwandverbau, der das Setzen, Bereitstellen und Ziehen der Spundwand beinhaltet, handelt es sich um einen typengemischten Vertrag, dessen Schwerpunkt auf dem Werkvertragsrecht liegt.

2. Für die Fälligkeit des Werklohns ist neben dem Vorliegen einer prüffähigen Schlussrechnung erforderlich, dass der Auftraggeber das Werk abgenommen hat oder die Abnahme entbehrlich ist. Das gilt sowohl für den VOB- als auch BGB-Bauvertrag.

3. Weder eine Kündigung noch die Erklärung einer Minderung "auf null" bei vollständiger Wertlosigkeit des Werks führen per se zur Umwandlung in ein Abrechnungsverhältnis, das eine Abnahme entbehrlich machen würde.

4. Eine Abnahme ist nicht wegen unberechtigter endgültiger Abnahmeverweigerung entbehrlich, wenn sie bei Vorliegen wesentlicher Mängel verweigert werden kann.

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IBRRS 2024, 1633
GewerberaummieteGewerberaummiete
Ist eine Kündigung per Fax ausreichend?

KG, Beschluss vom 30.01.2023 - 8 U 162/22

1. Die Kündigung per Fax genügt der gewillkürten Schriftform.

2. Ein treuwidriges Verhalten der Voreigentümer steht der Kündigungsbefugnis der Grundstückserwerber nicht entgegen.

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IBRRS 2024, 1685
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unterbliebene Einladung eines Wohnungseigentümers macht Beschlüsse nicht nichtig!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 18.01.2024 - 29 C 33/23 WEG

1. Grundsätzlich hat die Eigentümergemeinschaft keine Beschlusskompetenz, über Zahlungsrückstände aus dem Wirtschaftsplan erneut zu beschließen. Kommt der Eigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nach, so schuldet er das rückständige Hausgeld auf der Basis des Wirtschaftsplans. Die Rückstände dürfen nicht in der Jahresabrechnung erneut eingestellt und damit beschlossen werden. Entsprechende Beschlüsse wären grundsätzlich nichtig.

2. Die unterbliebene Einladung eines Wohnungseigentümers zu einer Eigentümerversammlung unter Verwendung einer nicht mehr aktuellen E-Mail-Adresse führt regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit der in einer Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber zu deren Nichtigkeit.

3. Nichtigkeitsgründe sind allenfalls bei einer vorsätzlichen Nichteinladung denkbar.

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IBRRS 2024, 1677
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Inflationsausgleichsprämie ist pfändbar!

BGH, Beschluss vom 25.04.2024 - IX ZB 55/23

1. Die vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie ist Arbeitseinkommen und als solches pfändbar.*)

2. Die Prämie ist Teil des wiederkehrend zahlbaren Arbeitseinkommens.*)

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IBRRS 2024, 1680
ProzessualesProzessuales
Isolierter Aussetzungsbeschluss ist anfechtbar!

KG, Beschluss vom 17.05.2024 - 21 W 5/24

1. Gegen die Entscheidung, den Rechtsstreit auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über das Vorabentscheidungsersuchen in einem fremden Verfahren entschieden hat, ist die sofortige Beschwerde gemäß § 252 ZPO statthaft.*)

2. Der in § 252 ZPO verankerte Justizgewährungsanspruch gebietet es in einer solchen Konstellation zum Schutz der Parteien, zumindest überprüfen lassen zu können, ob die Voraussetzungen für eine Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit der Parallelsache gegeben sind.*)

3. Mit Blick auf die Entscheidungsprärogative der Vorinstanz beschränkt sich der Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts darauf, ob ein Aussetzungsgrund gemäß § 148 ZPO vorliegt und ob die Vorinstanz die Grenzen des eingeräumten Ermessens eingehalten und dieses fehlerfrei ausgeübt hat.*)

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Online seit 24. Mai

IBRRS 2024, 1637
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Kein Anordnungsrecht des Auftraggebers bei "Altverträgen"!

OLG Zweibrücken, Urteil vom 03.05.2022 - 5 U 112/21

1. Bei Werkverträgen, die vor dem 01.01.2018 geschlossen wurden, steht dem Besteller kein einseitiges Anordnungsrecht zu.

2. Ein Anordnungsrecht kann lediglich im Einzelfall angenommen werden, wenn ohne die angeordnete Änderung eine funktionsgerechte und zweckentsprechende Leistung nicht erreicht werden kann, der Vertrag notwendig angepasst werden muss und der Auftragnehmer die Anpassung auch ausführen kann (hier verneint).

3. Den Besteller trifft keine Mitwirkungsobliegenheit dahingehend, sich rechtlich verbindlich zum geschuldeten Leistungsumfang zu erklären.

4. Die Erhebung der Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz ist zulässig, wenn die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Voraussetzungen zwischen den Parteien unstreitig sind.

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IBRRS 2024, 1625
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Keine Rechtsverletzung bei Dokumentationsmängeln?

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.11.2021 - Verg 5/21

1. Dokumentationsmängel im Vergabevermerk beinhalten in der Regel per se noch keine Rechtsverletzung.

2. Dokumentationspflichten sind kein Selbstzweck. Ein Bieter kann sich auf ihre Verletzung nur dann berufen, wenn sich der Dokumentationsmangel konkret auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren negativ ausgewirkt hat.

3. Darauf, dass eine Überprüfung der Bieter auf das Vorliegen etwaiger Ausschlussgründe nicht erfolgt ist, können sich Bieter und Bewerber nur dann berufen, wenn bei einem - vorrangig platzierten - Mitbewerber eine Ausschlussvoraussetzung vorliegt.

4. Ein Vergabeverstoß ist in rechtlicher Hinsicht erkennbar, wenn ein durchschnittlich fachkundiger Bieter des angesprochenen Bieterkreises im Sinne eines sorgfältig handelnden Unternehmens, das mit den wichtigsten Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe vertraut ist, bei üblicher Sorgfalt und üblichen Kenntnissen den Sachverhalt zumindest als rechtlich problematisch eingestuft und damit erkannt hätte.

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IBRRS 2024, 1432
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Aufstellung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe in kritischer Nähe zu Immissionsorten?

VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2024 - 2 K 4388/23

1. Bei der Formulierung in einer Angrenzerbenachrichtigung, Einwendungen könnten "schriftlich oder zur Niederschrift" bei der Behörde eingereicht werden, handelt es sich im Rahmen des § 55 Abs. 2 Satz 1 LBO (BauO BW 2010) in der vom 01.08.2019 bis zum 24.11.2023 geltenden Fassung um einen fehlerhaften und irreführenden Zusatz, der eine Präklusion ausschließt.*)

2. Fehlen in den Bauvorlagen Angaben zum Standort einer nach den sonstigen Aussagen der Bauantragsunterlagen geplanten Luft-Wasser-Wärmepumpe, so begründet dies für sich genommen in der Regel einen nachbarrechtsrelevanten Bestimmtheitsmangel der Baugenehmigung, wenn es möglich erscheint, dass die Wärmepumpe oder ein immissionsrelevanter Teil hiervon in kritischer Nähe zu Immissionsorten auf einem Nachbargrundstück aufgestellt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415).*)

3. Die Frage, ob die Aufstellung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe in kritischer Nähe zu Immissionsorten möglich erscheint, ist unter Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu treffen, die die Eigenart der Nutzung der Grundstücke, die Immissionstoleranz der Umgebung und die bekannten immissionsrelevanten Parameter der Luft-Wasser-Wärmepumpe einbeziehen; es ist hierbei eine "Worst-Case-Betrachtung" anzustellen.*)

4. Zu der Frage, unter welchen Umständen hintere bzw. seitliche Baugrenzen mit Blick auf die ihnen gegenüberstehenden Grundstücke nachbarschützend oder allein im öffentlichen städtebaulichen Interesse wirken.*)

5. Erweist sich eine Baugenehmigung allein wegen eines Bestimmtheitsmangels, der aus unzureichenden Angaben im Bauantrag zur Immissionsneigung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe herrührt, als materiell rechtswidrig, so kann im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gleichwohl das Vollzugsinteresse des Bauherrn im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung das Suspensivinteresse des Antragstellers im Einzelfall überwiegen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881).*)

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IBRRS 2024, 1684
WohnraummieteWohnraummiete
Unberechtigte Eigenbedarfskündigung: Mietdifferenzschaden auf immer und ewig!

AG Kreuzberg, Urteil vom 17.01.2023 - 13 C 104/22

1. Ein Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung kann für den Mieter entstehen, wenn der Vermieter es versäumt hat, die Ernsthaftigkeit des Nutzungswillens für die Bedarfsperson zu ermitteln.

2. Der Anspruch entfällt bei einer Aufhebungsvereinbarung nach Anfrage auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag nur ausnahmsweise, wenn der Mieter unabhängig vom Eigenbedarf zur Räumung entschlossen war.

3. Zu den durch den Umzug verursachten Kosten gehört auch die monatliche Mietmehrbelastung für eine vergleichbare Wohnung; eine zeitliche Begrenzung, wie lange die Differenzmiete verlangt werden kann, besteht nicht.

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IBRRS 2024, 1683
WohnraummieteWohnraummiete
Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für Austausch der Gastherme?

AG Stuttgart, Urteil vom 07.03.2023 - 31 C 2886/21

Eine erforderliche Aufwendung ist gegeben, wenn der Mie­ter diese nach einer verständigen, mit der im Verkehr erfor­derlichen Sorgfalt durchgeführten Prüfung ex ante zur Män­gelbeseitigung für geeignet und notwendig halten durfte. Dabei kann die Einholung fachmännischen Rats geboten sein, wobei sich der Mieter grundsätzlich auf das Urteil eines Fachmanns verlassen darf.

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IBRRS 2024, 1678
ImmobilienImmobilien
Erwerb eines Miteigentumsanteils ist lediglich rechtlich vorteilhaft für Minderjährige

BGH, Beschluss vom 18.04.2024 - V ZB 51/23

1. Der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem nicht vermieteten oder verpachteten Grundstück durch einen Minderjährigen ist lediglich rechtlich vorteilhaft i.S.v. § 107 BGB.*)

2. Möchte ein Elternteil einen Miteigentumsanteil an einem ihm gehörenden - weder vermieteten noch verpachteten - Grundstück auf sein minderjähriges Kind übertragen, muss die von den Eltern des Minderjährigen in dessen Namen erklärte Auflassung nicht durch einen Ergänzungspfleger genehmigt werden (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 25.11.2004 - V ZB 13/04, IBRRS 2005, 0675 = IMRRS 2005, 0319 = BGHZ 161, 170).*)

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IBRRS 2024, 1621
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Zwischenverfügung bei unheilbaren Eintragungshindernissen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.03.2024 - 5 W 16/24

1. Durch den Erlass einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO sollen dem Antragsteller der Rang und die sonstigen Rechtswirkungen erhalten bleiben, die sich nach dem Eingang des Antrags richten und die durch die sofortige Zurückweisung verloren gingen.

2. § 18 GBO bezieht sich daher nur auf die Beseitigung eines der Eintragung entgegenstehenden Hindernisses und ist nicht anwendbar, wenn der Mangel des Antrags nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann.

3. Ein nicht mit rückwirkender Kraft zu beseitigendes Eintragungshindernis liegt unter anderem dann vor, wenn die zur Eintragung erforderliche Bewilligung des unmittelbar Betroffenen noch nicht erklärt ist.

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IBRRS 2024, 1679
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zustimmungsklage richtet sich gegen die Gemeinschaft

BGH, Urteil vom 22.03.2024 - V ZR 141/23

Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums "der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer" bedarf, ist eine Klage auf Zustimmung zur Veräußerung stets gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten; dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung vor dem 01.12.2020 getroffen wurde.*)

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Online seit 23. Mai

IBRRS 2024, 1629
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme zu Unrecht verweigert: Vergütung wird fällig!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2024 - 8 U 64/22

1. Die Abnahme als Voraussetzung für die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs aus einem BGB-Bauvertrag ist entbehrlich, wenn der Besteller zu Unrecht die Abnahme nicht erklärt.

2. Der Besteller ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die fertig gestellten Arbeiten vertragsgemäß erbracht sind.

3. Die Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung ist auch beim BGB-Bauvertrag (weitere) Fälligkeitsvoraussetzung. Die objektive Anforderung an die Prüfbarkeit ist kein Selbstzweck. Entscheidend ist, ob dem Kontroll- und Informationsinteresse des Bestellers ausreichend Genüge getan ist.

4. Der Besteller kann sich auf die objektiv fehlende Prüfbarkeit einer Rechnung nach Treu und Glauben nicht berufen, wenn er zur Beurteilung der geltend gemachten Forderung keiner weiteren Information mehr bedarf. Gleiches gilt, wenn dem Besteller Informationen fehlen, die er überhaupt nicht bestreitet, oder ihm die Überprüfung trotz einzelner fehlender Angaben möglich war.

5. Die Unwirksamkeit eines Dienstverschaffungsvertrags wegen Nichteinhaltung der Schriftform oder fehlender behördlicher Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgsgesetz (AÜG) kommt bei einer Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern nicht in Betracht, wenn die Überlassung nur gelegentlich erfolgt und der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird.

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IBRRS 2024, 1647
Mit Beitrag
VergabeVergabe
"Wilde" Planungswettbewerbe sind unzulässig!

VK Südbayern, Beschluss vom 29.04.2024 - 3194.Z3-3_01-24-4

1. Ein nur "in Anlehnung an die RPW 2013" ausgestalteter Realisierungswettbewerb, bei dem weder eine eigene veröffentlichte einheitliche Richtlinie noch die RPW 2013 Anwendung finden soll, stellt einen Vergabeverstoß dar.

2. Wenn der Auslober die RPW 2013 als veröffentlichte einheitliche Richtlinie seinem Realisierungswettbewerb zugrunde legen möchte, dann ist ein Abweichen von den Regelungen der RPW nur mit der Zustimmung der Architektenkammer möglich.

3. Soweit der Auslober eigene Richtlinien für die Durchführung von Planungswettbewerben entwickelt hat, dann müssen diese veröffentlicht sein. Eine Mitteilung in der Wettbewerbsbekanntmachung genügt hierfür nicht.




IBRRS 2024, 1662
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Regionaler Grünzug als Ziel der Raumordnung

BVerwG, Urteil vom 09.11.2023 - 4 CN 2.22

Die raumplanerische Zielfestlegung "Regionaler Grünzug" ist keine flächenscharfe, sondern eine funktionale Vorgabe und bedarf deshalb regelmäßig in besonderer Weise der Konkretisierung und Ausgestaltung durch die nachfolgende Planung.*)

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IBRRS 2024, 1634
WohnraummieteWohnraummiete
Betriebs- und Heizkostenvorschuss vereinbart: Betriebskosten wirksam auf Mieter umgelegt

AG Paderborn, Urteil vom 24.02.2023 - 58 C 3/23

Die Betriebskosten sind wirksam auf den Mieter umgelegt, wenn zwar im Mietvertragsformular nichts angekreuzt ist, allerdings 45 Euro monatlich als "Betriebskostenvorschuss" und 50 Euro monatlich als "Heizkostenvorschuss" eingetragen ist.

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IBRRS 2024, 1375
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mehrheitsentscheidung in Umlaufbeschluss bedarf eines vorherigen Absenkungsbeschlusses

AG München, Urteil vom 02.10.2023 - 1291 C 650/23 WEG

1. Ein Beschluss, der ohne Versammlung gefasst wird, ist nur gültig, wenn alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung zu diesem Beschluss in Textform erklären.

2. Wollen die Wohnungseigentümer beschließen, dass für einen einzelnen Gegenstand die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügen soll (entgegen der eigentlichen Allstimmigkeit in einem Umlaufbeschluss), muss dies im entsprechenden Beschluss hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht werden.

3. Bei Fehlen eines Absenkungsbeschlusses ist der im Umlaufverfahren mehrheitlich gefasste Beschluss wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig.

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IBRRS 2024, 1626
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Sondernutzungsrecht kann gutgläubig erworben werden

LG Dresden, Urteil vom 03.11.2023 - 2 S 130/23

Das auf die unwirksame Willenserklärung zurückgehende, aber gleichwohl ins Grundbuch eingetragene Sondernutzungsrecht wird vom Gutglaubensschutz des § 892 BGB erfasst und kann grundsätzlich gutgläubig erworben werden.

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