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Online seit 28. Mai

IBRRS 2026, 1125
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Korrekturen des Mieterhöhungsverlangens führen zu neuen Fristen und gefährden den Prozess

LG Saarbrücken, Beschluss vom 26.01.2026 - 6 S 43/25

1. Ein Termin, der bereits anberaumt wurde und vor dem Ablauf der Überlegungsfrist liegt, muss nicht verlegt werden, nur weil ein neues Erhöhungsverlangen vorliegt.

2. Unbenommen bleibt es den Parteien, das Ruhen des Verfahrens zu beantragen oder zunächst nicht über den Klageantrag zu verhandeln.

3. Das bloße Bestreiten der ortsüblichen Vergleichsmiete stellt keine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung dar, wenn sich die Mietpartei die Erteilung einer Zustimmung innerhalb einer neu in Gang gesetzten Überlegungsfrist ausdrücklich vorbehält.

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IBRRS 2026, 1128
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Entfernung eines Steckersolargeräts?

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 25.09.2025 - 22 C 5001/25 WEG

Dem Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung eines ohne erforderlichen Gestattungsbeschluss auf dem Dach der Gemeinschaft errichteten Steckersolargeräts steht eine entscheidungsreife Widerklage auf Gestattung nicht entgegen, wenn der ohne Beschluss bauende Sondereigentümer keinen Anspruch auf die Gestattung der Installation auf dem Dach der Gemeinschaft hat, sondern nur einen Anspruch auf Ersetzung eines Grundlagenbeschlusses zur allgemeinen Gestattung eines Steckersolargeräts und über den Aufstellort noch durch die Wohnungseigentümer entschieden werden muss.*)

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IBRRS 2026, 1221
RechtsanwälteRechtsanwälte
(Erst-)Übermittlungsversuch um 23:57 Uhr ist zu spät!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.03.2026 - 9 U 1/25

1. Ein elektronisches Dokument ist bei Gericht eingegangen, sobald es auf dem für dieses eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) gespeichert ist.

2. Der Rechtsanwalt hat unvorhergesehene Verzögerungen beim Versandvorgang in Rechnung zu stellen und zusätzlich zur eigentlichen Sendedauer eine ausreichende Zeitreserve einzuplanen (hier verneint bei Übermittlungsversuch drei Minuten vor Fristablauf).

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IBRRS 2025, 2886
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein automatischer Räumungsschutz bei Suizidgefahr II

LG Ravensburg, Beschluss vom 01.07.2025 - 1 T 20/25

2. Eine vorhandene Suizidgefahr führt nicht automatisch zu einem erfolgreichen Räumungsschutzantrag. Es muss eine konkrete Suizidgefahr nachgewiesen werden.

2. Bei der Gewährung eines weiteren Vollstreckungsaufschubs ist die bisherige Dauer des Räumungsvollstreckungsverfahrens zu berücksichtigen.

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IBRRS 2025, 2887
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein automatischer Räumungsschutz bei Suizidgefahr I

LG Ravensburg, Beschluss vom 01.07.2025 - 1 T 17/25

1. Eine vorhandene Suizidgefahr führt nicht automatisch zu einem erfolgreichen Räumungsschutzantrag. Es muss eine konkrete Suizidgefahr nachgewiesen werden.

2. Bei der Gewährung eines weiteren Vollstreckungsaufschubs ist die bisherige Dauer des Räumungsvollstreckungsverfahrens zu berücksichtigen.

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IBRRS 2026, 1230
ProzessualesProzessuales
Keine Befangenheit wegen Rechtsfehlern!

BGH, Beschluss vom 23.04.2026 - II ZR 113/23

1. Über ein Ablehnungsgesuch gegen den zuständigen Einzelrichter entscheidet der Senat ohne die Mitwirkung des abgelehnten Richters und nicht der Vertreter des Einzelrichters als Einzelrichter.

2. Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters vermögen nur objektive Gründe zu rechtfertigen, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber.

3. Die tatsächliche oder vermeintliche Fehlerhaftigkeit der einer Entscheidung zugrunde liegenden verfahrens- oder materiell-rechtlichen Rechtsanwendung ist, von Fallgestaltungen einer offensichtlichen Unhaltbarkeit oder besonders groben Verfahrensverstößen abgesehen, nicht geeignet, eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit zu begründen.

4. Die dienstliche Stellungnahme des abgelehnten Richters dient der Tatsachenfeststellung und ist entbehrlich, wenn das beanstandete Verhalten schon nicht geeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen.

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Online seit 27. Mai

IBRRS 2026, 1206
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Carport-Bausatz = unwiderrufliche Individualanfertigung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.05.2026 - 4 U 32/25

1. Ein Vertrag über die Lieferung eines Bausatzes für einen Holzcarport stellt einen Werklieferungsvertrag dar, auf den die Vorschriften des Kaufrechts Anwendung finden.

2. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist nur dann wegen Anfertigung der Ware "nach Kundenspezifikation" ausgeschlossen, wenn der Unternehmer durch die Rücknahme auf Bestellung angefertigter Ware erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleidet, die spezifisch damit zusammenhängen und dadurch entstehen, dass die Ware erst auf Bestellung des Kunden nach dessen besonderen Wünschen angefertigt wurde (hier verneint).

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IBRRS 2026, 1208
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auf die Rechtslage bei Genehmigungserteilung kommt es an!

BVerwG, Beschluss vom 02.04.2026 - 4 B 9.25

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung ist nur dann nicht gegeben, wenn der Kläger mit der Klage eine Verbesserung seiner Rechtsstellung nicht erreichen kann, die Klage also zurzeit nutzlos ist.

2. Für die Beurteilung einer Baunachbarklage ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung maßgebend. Spätere Änderungen zu Lasten des Bauherrn haben außer Betracht zu bleiben, nachträgliche Änderungen zu seinen Gunsten sind dagegen bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen.

3. Hat die Baunachbarklage nach Verkündung, aber vor Inkrafttreten einer für den Bauherrn günstigen Gesetzesnovelle Erfolg, hindert dies den Bauherrn nicht, einem etwaigen Einschreiten gegen das bereits errichtete Bauvorhaben einen neuen Bauantrag entgegenzusetzen, der nach der neuen Rechtslage beurteilt werden muss.

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IBRRS 2026, 1150
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnung: Völlige Verwahrlosung/Verschmutzung sind zu viel!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.04.2026 - 2-11 S 194/25

1. Völlige Verwahrlosung, Vermüllung und Verschmutzung einer Wohnung sind ein wichtiger Kündigungsgrund (Prozesskündigung genügt).

2. "Den Zustand völliger Verwahrlosung und Verschmutzung fristgerecht zu beseitigen!" genügt für eine konkrete Abmahnung.

3. Ein Rügerecht bezüglich unzulässiger Beweismittel wird durch rügeloses Verhandeln "geheilt", § 295 Abs. 1 ZPO.

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IBRRS 2026, 1127
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer dürfen Zugang zur Heizung regeln

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.12.2025 - 2-09 S 28/25

1. Die Anfechtungsklage gegen Beschlüsse einer verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaft ist nur wirksam, wenn die Klage innerhalb der Anfechtungsfrist an einen nicht vom Vertretungsverbot betroffenen Eigentümer zugestellt wird; eine Zustellung an einen Bruchteilseigentümer, der zugleich Kläger ist, ist unwirksam.

2. Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer umfasst die Gewährung des Zugangs zu gemeinschaftlichen Einrichtungen wie dem Heizungsraum. Die konkrete Ausgestaltung des Zugangs ist durch Beschluss zu regeln.

3. Wohnungseigentümer haben grundsätzlich Anspruch auf die Überprüfung und Eichung der Wasseruhren sowie auf die Installation von Messgeräten zur Verbrauchsermittlung. Die konkrete Beauftragung bleibt einer späteren Beschlussfassung vorbehalten.

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IBRRS 2026, 1220
KaufrechtKaufrecht
Gedrosselter Batteriespeicher ist mangelhaft!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.04.2026 - 4 W 17/26

1. Ein Batteriespeicher, der die höchstmögliche Speicherkapazität aufgrund einer nachträglichen Drosselung nie erreicht, weicht von der vereinbarten Beschaffenheit ab und ist deshalb mangelhaft.

2. Der Käufer kann erwarten, dass der Batteriespeicher den Anforderungen nach dem Produktsicherheitsgesetz entspricht und eine Beschaffenheit aufweist, die keine herstellerseits erzwungene Einschränkung der Funktionalität aus Gründen der Verkehrssicherung erwarten lässt.

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IBRRS 2026, 1224
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Verschlechterung der Erfolgsaussichten löst anwaltliche Hinweispflicht aus!

BGH, Urteil vom 30.04.2026 - IX ZR 154/24

1. Die Pflicht des rechtlichen Beraters, den Mandanten über eine Verschlechterung der Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung infolge einer veränderten rechtlichen oder tatsächlichen Ausgangslage zu belehren, besteht nicht erst dann, wenn die Rechtsverfolgung aussichtslos geworden ist.*)

2. Die Pflicht des rechtlichen Beraters, den Mandanten über eine Verschlechterung der Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung infolge einer veränderten rechtlichen oder tatsächlichen Ausgangslage zu belehren, besteht auch gegenüber dem rechtsschutzversicherten Mandanten; sie wird nicht dadurch erfüllt, dass der Berater auf ein fehlendes Kostenrisiko für den Mandanten hinweist, das der Rechtsschutzversicherung geschuldet ist.*)

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IBRRS 2026, 1219
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vorbringen verspätet? Zurückweisung erst nach gerichtlichem Hinweis!

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.04.2026 - 10 U 58/25

1. Alleine aus dem Nichterscheinen eines Zeugen darf nicht darauf geschlossen werden, er werde ungeachtet der dem Gericht für diesen Fall offenstehenden prozessualen Mittel zukünftig nicht erscheinen.

2. Die eine grobe Nachlässigkeit und damit eine Zurückweisung als verspätet begründenden Tatsachen muss das Gericht in seinem Urteil feststellen. Ebenso muss die Ermessensausübung muss aus der Entscheidung hervorgehen.

3. Eine Zurückweisung als verspätet darf erst nach einem Hinweis des Gerichts erfolgen.

4. Eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme ist jedenfalls dann notwendig, wenn ein neues oder ergänzendes Sachverständigengutachten eingeholt werden muss.

5. Die Aufhebung und Zurückverweisung wegen einer noch durchzuführenden Beweisaufnahme ist auf wenige Ausnahmefälle beschränkt, in denen die Durchführung des Verfahrens in der Berufungsinstanz zu noch größeren Nachteilen führen würde als die Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht (hier bejaht).

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Online seit 26. Mai

IBRRS 2026, 1201
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Kündigung durch mündliches Baustellenverbot!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.01.2025 - 5 U 111/24

1. Ein Abwicklungsverhältnis kann erst entstehen, wenn der nach Fälligkeit des Erfüllungsanspruchs entstandene Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers entfallen ist.

2. Ein vom Auftraggeber mündlich ausgesprochenes Baustellenverbot führt hinsichtlich geltend gemachter Mängelbeseitigungsansprüche zum Annahmeverzug; eine Kündigung scheidet hingegen mangels Einhaltung der gesetzlichen Schriftform aus.

3. Der Umstand, dass der Auftragnehmer nach Ausspruch des Baustellenverbots die Baustelle geräumt, keine Abnahme verlangt und auch keine Schlussrechnung gestellt hat, führt nicht zu einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung.

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IBRRS 2026, 1209
VergabeVergabe
Änderung der Leistungsbeschreibung durch (abweichende) Antwort auf Bieterfrage?

VK Berlin, Beschluss vom 18.12.2023 - VK B 2-29/23

1. Angebotsinhalte sind nach dem objektiven Empfängerhorizont zu bestimmen. Dabei sind Erklärungen von Beteiligten in einem Vergabeverfahren regelmäßig so auszulegen und zu verstehen, dass sie im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen stehen und ausschreibungskonform sind, wenngleich es keinen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, dass Bieter stets das vom Auftraggeber Nachgefragte anbieten wollen.

2. (Eindeutige) Vorgaben in Leistungsbeschreibungen können nicht durch hiervon abweichende Antworten auf Bieterfragen abgeändert werden, vielmehr bedarf es aus Transparenzgründen auch einer Anpassung der Leistungsbeschreibung selbst. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Antworten im Zusammenschau mit den übrigen unveränderten Vergabeunterlagen nicht zu klaren Vorgaben führen.

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IBRRS 2026, 1207
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zersiedelung ausnahmsweise hinnehmbar?

BVerwG, Beschluss vom 02.04.2026 - 4 B 8.25

1. Für das Entfallen eines (materiellen) Bestandsschutzes, soweit diesem nach Maßgabe des einschlägigen einfachen Gesetzesrechts auch ohne eine Baugenehmigung Bedeutung zukommen kann, ist darauf abzustellen, ob der Berechtigte die vom Bestandsschutz erfasste Nutzung aufgegeben hat.

2. Die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung ist zu "befürchten", wenn das Vorhaben zur Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer "unerwünschten" Splittersiedlung führt.

3. Eine ausnahmsweise hinzunehmende Zersiedlung ist dann in Erwägung zu ziehen, wenn sich eine Streubebauung als herkömmliche - und nicht nur mehrfach vorhandene - Siedlungsform in der betroffenen Gemeinde darstellt.

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IBRRS 2026, 1147
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
DG-Eigentümer für Dach zuständig: Umfang der Schadensbehebungspflicht?

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 21.08.2025 - 29 C 69/24 WEG

Trifft die Gemeinschaftsordnung eine Regelung, wonach die Erhaltungsverpflichtung für die gesamte Dachanlage einschließlich des gemeinschaftlichen Eigentums in den Zuständigkeitsbereich der DG-Eigentümer, nicht hingegen in denjenigen der Eigentümergemeinschaft fällt, erfasst der Zuständigkeitsbereich der DG-Eigentümer die gesamte Schadensbehebung, beginnend vom Sanierungskonzept über die Erstellung des Leistungsverzeichnisses, die Ausschreibung und die Einholung von Angeboten bis hin zur Umsetzung auf deren Kosten.

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IBRRS 2026, 1126
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anforderungen an einen sog. Absenkungsbeschluss

AG München, Beschluss vom 23.09.2024 - 1293 C 16497/23 WEG

1. Dem sog. Absenkungsbeschluss, der eine Mehrheitsentscheidung im nachfolgenden Umlaufverfahren eröffnet, muss hinreichend deutlich entnommen werden können, dass für das zeitlich auf die Versammlung folgende Umlaufverfahren - abweichend vom Allstimmigkeitserfordernis gem. § 23 Abs. 3 Satz 1 WEG - die einfache Stimmenmehrheit genügt. Dies ist im Einzelfall durch Auslegung des jeweiligen Beschlusses zu ermitteln.

2. Beschlüsse der Wohnungseigentümer sind nach den für eine Grundbucheintragung geltenden Regeln objektiv-normativ auszulegen. Auf die subjektiven Vorstellungen der Abstimmenden kommt es nicht an. Im Hinblick auf die Geltung von Beschlüssen für Sondernachfolger können bei der Auslegung nur solche Umstände Berücksichtigung finden, die für jedermann ohne weiteres erkennbar sind und sich insbes. aus der Versammlungsniederschrift ergeben.

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IBRRS 2026, 1194
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Falschüberweisung infolge manipulierter E-Mail: Käufer hat "Pech"!

LG Karlsruhe, Urteil vom 20.05.2026 - 8 O 266/25

1. Bei einer manipulierten E-Mail mit geänderter Zahlungsanweisung führt die Überweisung auf ein fremdes Konto nicht zur Erfüllung der Kaufpreisforderung, wenn die Bankverbindung nicht vom Verkäufer stammt und diesem auch nicht zuzurechnen ist.*)

2. Eine Pflicht zur Verwendung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im geschäftlichen E-Mail-Verkehr besteht weder nach der DSGVO noch nach allgemeinen zivilrechtlichen Nebenpflichten, sofern keine besonderen Sicherheitsanforderungen vereinbart wurden.*)

3. Ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO scheidet aus, wenn nicht die personenbezogenen Daten des Betroffenen selbst, sondern lediglich die Bankverbindungsdaten des Vertragspartners manipuliert werden und damit bereits der sachliche Anwendungsbereich der DSGVO nicht eröffnet ist.*)

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IBRRS 2026, 1188
ProzessualesProzessuales
Kosten für unbrauchbares Privatgutachten werden nicht erstattet!

BGH, Urteil vom 28.04.2026 - XI ZR 61/25

1. Einem Kläger, der aus einem Prämiensparvertrag weitere Vertragszinsen beanspruchen kann, kann ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlich angefallener Rechtsanwaltskosten nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Verzugs, sondern auch aus § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB zustehen.*)

2. Die Kosten für ein Privatgutachten zur Berechnung von Zinsansprüchen aus Prämiensparverträgen sind nicht ersatzfähig, wenn das Gutachten für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung gänzlich unbrauchbar ist.*)

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IBRRS 2026, 1164
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zustellung Mahnbescheid = Klageerhebung?

LG Freiburg, Beschluss vom 06.05.2026 - 9 T 13/26

Ein vom Antragsteller eingeleitetes und betriebenes Mahnverfahren steht der Erhebung der Klage im Sinne von § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO gleich. Ob der Antragsteller bereits auf Abgabe an das Streitgericht beantragt hat, ist mit Blick auf den Zweck von § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO und § 696 Abs. 1 ZPO unerheblich.

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