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Online seit 28. Juli

IBRRS 2025, 1837
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Grenzen der "aktiven Duldung" eines baurechtswidrigen Zustands?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 05.06.2025 - 1 LB 127/23

1. Eine aktive Duldung darf einer Baugenehmigung nicht gleichkommen. Dem Zweck des in § 79 Abs. 1 NBauO eingeräumten Ermessens wird die Bauaufsichtsbehörde nur dann gerecht, wenn sie - sofern kein Bagatell- oder sonstiger Ausnahmefall vorliegt, der ein Einschreiten überhaupt nicht erfordert - das Ziel der Herstellung baurechtmäßiger Zustände nicht aus dem Blick verliert. Dieser Anforderung kann beispielsweise durch eine Befristung der aktiven Duldung verbunden mit einer Rückbauverpflichtung des Eigentümers bzw. Berechtigten genügt werden.*)

2. Eine aktive Duldung, die unbefristet und mit Geltung auch für den Rechtsnachfolger ausgesprochen wird, entfernt sich im Regelfall in derart krasser und offensichtlicher Weise von den gesetzlichen Grundlagen, dass sie als nichtig i.S.v. § 44 Abs. 1 VwVfG anzusehen ist.*)

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IBRRS 2025, 1867
WohnraummieteWohnraummiete
Viel zu teurer Mietvertrag ist nicht glaubhaft

AG Bottrop, Urteil vom 05.05.2025 - 12 C 11/25

1. Behauptet der "Mieter", dass ein Mietvertrag mit einer monatlichen Miete von 900 Euro vorliege, muss er schlüssig vortragen, dass er überhaupt über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, die von ihm behauptete Miete i.H.v. 900 Euro monatlich zu entrichten.

2. Bei einem Nettoeinkommen von 1.200 Euro sowie monatlichen Belastungen für Bewährungsauflage, Handyvertrag und Fitnessstudio erscheint dies nicht glaubhaft.

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IBRRS 2025, 1855
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grundlagenbeschluss vor Maßnahmebeschluss?

AG Köpenick, Urteil vom 09.07.2025 - 17 C 5/25

Es widerspricht grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn dem Maßnahmenbeschluss ein Grundlagenbeschluss vorgeschaltet wird.

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IBRRS 2025, 1935
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung setzt Widerrufsfrist nicht in Gang!

BGH, Urteil vom 09.07.2025 - IV ZR 161/23

1. Eine Widerrufsbelehrung, die auf nicht einschlägige oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht existierende Normen verweist, ist inhaltlich fehlerhaft und setzt die Widerrufsfrist nicht in Gang.

2. Die Geltendmachung des Widerrufsrechts kann trotz fehlerhafter Belehrung ausnahmsweise Treu und Glauben widersprechen, wenn besonders gravierende Umstände des Einzelfalls vorliegen, die vom Tatrichter festzustellen sind.

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IBRRS 2025, 1683
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wann sind Kosten für einen Bauaufwand wesentlich?

VG Freiburg, Urteil vom 20.02.2025 - 4 K 1852/24

Ein Bauaufwand kann den Kosten nach als wesentlich im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Zweckentfremdungsverbotsgesetz angesehen werden, wenn er etwa ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands erreicht.*)

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IBRRS 2025, 1939
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unangemessen hohe (Zeit-)Honorare sind herabzusetzen!

BGH, Urteil vom 08.05.2025 - IX ZR 90/23

1. Die Vergütungsvereinbarung bestimmt, auf welche Tätigkeiten und welche Angelegenheiten die Prüfung der unangemessenen Höhe der Vergütung zu beziehen ist. Danach richtet sich, ob von einer einheitlichen Vergütungsvereinbarung erfasste anwaltliche Tätigkeiten, die jeweils den Gegenstand eines selbstständigen Anwaltsdienstvertrags bilden können, für die Prüfung der Angemessenheit der Vergütung getrennt von anderen nach der Vergütungsvereinbarung erfassten Aufträgen zu betrachten sind. Wurde der Rechtsanwalt mit anwaltlichen Tätigkeiten betraut, die üblicherweise den Gegenstand eines selbstständigen Anwaltsdienstvertrags bilden, ist grundsätzlich auf die hierfür ausgeübten Tätigkeiten, den darauf entfallenden Teil der Vergütung nach der Vergütungsvereinbarung sowie die hierfür fiktiv anfallenden gesetzlichen Gebühren abzustellen.*)

2. Die tatsächliche Vermutung, dass ein vereinbartes Honorar unangemessen hoch ist, welches die gesetzlichen Gebühren um mehr als das Fünffache übersteigt, gilt auch bei Vereinbarung eines Zeithonorars für zivilrechtliche Streitigkeiten.*)

3. Bei der Herabsetzung einer unangemessen hohen Vergütung auf den angemessenen Betrag ist dem von den Parteien gewählten Vergütungsmodell Rechnung zu tragen. Ein von den Parteien vereinbartes Zeithonorar kann nicht durch Kappung des Honoraranspruchs auf einen Pauschalbetrag der Sache nach in ein Pauschalhonorar umgestaltet werden.*)

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IBRRS 2025, 1937
ProzessualesProzessuales
Zentrales Parteivorbringen muss im Urteil verarbeitet werden!

BGH, Beschluss vom 17.07.2025 - IX ZR 55/24

1. Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.

2. In den Entscheidungsgründen müssen die wesentlichen Tatsachen- und Rechtsausführungen verarbeitet werden. Wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu würdigen und in den Entscheidungsgründen hierzu Stellung zu nehmen. Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde.

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IBRRS 2025, 1922
ProzessualesProzessuales
Abgelehnter Richter darf bei Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs mitwirken!

BGH, Beschluss vom 17.06.2025 - AnwZ (Brfg) 15/25

Die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung des abgelehnten Richters ist nur zulässig, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist, etwa wenn es nur mit solchen Umständen begründet wird, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (hier bejaht).

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IBRRS 2025, 1868
ProzessualesProzessuales
Streitwert für das Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ?

LG Essen, Beschluss vom 16.04.2025 - 15 T 54/25

Der Streitwert für das Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000 Euro bis 5.000 Euro anzusetzen.

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Online seit 25. Juli

IBRRS 2025, 1865
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Kein Schlüsselfertigbau, kein Verbraucherbauvertrag!

LG Ulm, Urteil vom 11.07.2025 - 5 O 87/25

1. Eine Bauhandwerkersicherheit kann nicht verlangt werden, wenn der Besteller Verbraucher ist und es sich um einen Verbraucherbauvertrag handelt.

2. Ein Verbraucherbauvertrag kann nur dann angenommen werden, wenn der Unternehmer mit dem Bau eines vollständiges Gebäudes beauftragt wurde. Daran fehlt es, wenn wesentliche Gewerke nicht beauftragt sind.

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IBRRS 2025, 1929
Kauf und WerklieferungKauf und Werklieferung
Angemessene Nachfrist bei Lieferung technisch komplexer Produkte?

LG Lübeck, Urteil vom 02.05.2025 - 10 O 82/24

1. Verpflichtet sich ein Unternehmer, einen Gegenstand (hier: eine Photovoltaikanlage nebst Batteriespeicher) zu liefern und zu montieren, kommt es für die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung oder als Werkvertrag darauf an, auf welcher der beiden Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt.

2. Abzustellen ist vor allem auf die Art des zu liefernden Gegenstands, das Wertverhältnis von Lieferung und Montage sowie auf die Besonderheiten des geschuldeten Ergebnisses. Je mehr die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz auf den „Besteller“ im Vordergrund steht und je weniger die individuellen Anforderungen des Kunden und die geschuldete Montageleistung das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses prägen, desto eher ist die Annahme eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung geboten.

3. Maßgeblich für die Abgrenzung sind insbesondere die Aspekte, ob es sich bei den geschuldeten Produkten um solche aus serienmäßiger Herstellung handelt, ob an den gelieferten Produkten individualisiere Wünsche des Erwerbers umzusetzen waren und in welchem Verhältnis der Wert der Montageleistung zu den Gesamtkosten steht. Prägend für einen Werkvertrag kann insbesondere der Umstand sein, dass die Verpflichtung des Unternehmers ihre maßgebliche Prägung durch aufwendige, handwerkliche Installations- und Anpassungsarbeiten erhält.

4. Der „Besteller“ kann gem. § 323 Abs. 1 BGB vom Vertrag zurücktreten, wenn der „Unternehmer“ eine fällige Leistung nicht vertragsgemäß erbringt und er dem „Unternehmer“ erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.

5. Die Angemessenheit einer Frist bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien. Bei technisch komplexen Produkten und massenhaft auftretenden Mangelerscheinungen ist jedenfalls eine Frist von weniger als drei Wochen nicht angemessen.

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IBRRS 2025, 1918
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auftraggeber muss Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts nicht prüfen!

VK Bund, Beschluss vom 16.06.2025 - VK 2-39/25

1. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, sind auszuschließen, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

2. Ein bestandskräftiger Dauerverwaltungsakt (hier: eine Bescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern über die Steuerbefreiung) entfaltet Tatbestandswirkung mit der Folge, dass öffentliche Auftraggeber die darin getroffene Regelung grundsätzlich "unbesehen", d.h. ohne die Rechtmäßigkeit nochmals überprüfen zu müssen, zu Grunde zu legen haben.

3. Die Vorlage eines zum Ende der Angebotsfrist "abgelaufenen" Eignungsnachweises (hier: Zertifikat nach DIN ISO 9001) ist unschädlich, wenn die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen eine Nachforderung von Unterlagen ausdrücklich zugelassen haben und der Bieter innerhalb der gesetzten Frist ein gültiges Zertifikat nachgereicht hat.




IBRRS 2025, 1798
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auch in Hanglage besteht kein Schutz vor Schattenwurf!

VGH Bayern, Beschluss vom 04.07.2025 - 9 ZB 24.1628

Allein aus einer topographisch leichten Hanglage kann nicht auf einen vom Plangeber intendierten Nachbarschutz einer Festsetzung über das Maß der baulichen Nutzung geschlossen werden.

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IBRRS 2025, 1786
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung der Regelungen durch gelebte Praxis?

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 13.06.2025 - 539 C 20/24

Wollen die Wohnungseigentümer bewusst eine dauerhafte Regelung schaffen bzw. dauerhaft die Änderung der bestehenden Rechtslage herbeiführen, muss feststehen, dass sämtliche Wohnungseigentümer eine jahrelange Praxis in dem Bewusstsein befolgten, sich für die Zukunft daran binden bzw. die bisherige Regelung ändern und auf Dauer durch eine neue ersetzen zu wollen.

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IBRRS 2025, 1856
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verlängerung der Räumungsfrist?

LG Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2025 - 6 S 8/25

1. Für die Frage, ob eine Räumungsfrist zu verlängern ist, kommt es neben anderen Momenten im Wesentlichen darauf an, ob der Räumungsschuldner sich hinreichend um eine Ersatzwohnung bemüht hat.

2. Die Räumung kann auch dann hinausgeschoben und die Räumungsfrist verlängert werden, wenn den Wohnungsnutzer die Räumung unverhältnismäßig trifft.

3. § 765a ZPO ist eine absolute Ausnahmevorschrift und als solche trotz des scheinbaren Ermessensspielraums des Gerichts eng auszulegen. In Zweifelsfällen gebührt den Interessen des Gläubigers stets der Vorrang.

4. Eine sittenwidrige Härte ist nur dann anzunehmen, wenn die Zwangsvollstreckung Leben oder Gesundheit des Schuldners ernstlich gefährdet.

5. Das Fehlen einer Ersatzwohnung stellt regelmäßig keine Härte dar, die eine Maßnahme nach § 765a ZPO begründen könnte.

6. Die mit einer Räumung verbundene Folge der Unterbringung in einem Obdachlosenheim stellt sich für die Betroffenen regelmäßig nicht als besondere Härte dar.

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IBRRS 2025, 1928
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wenn die Anwalts-KI im Schriftsatz halluziniert ...

AG Köln, Beschluss vom 02.07.2025 - 312 F 130/25

1. Der Rechtsanwalt hat mittels künstlicher Intelligenz generierte und frei erfundene Entscheidungszitate in Schriftsätzen zu unterlassen, da sie die Rechtsfindung erschweren, den unkundigen Leser in die Irre führen und das Ansehen des Rechtsstaates und insbesondere der Anwaltschaft empfindlich schädigen.

2. Überdies verhält sich der Rechtsanwalt berufsrechtswidrig, wenn er wissentlich Falsches über Inhalt und Aussagen von Gesetzen und Urteilen vorträgt.

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IBRRS 2025, 1661
ProzessualesProzessuales
Schweigen zur Räumungsbereitschaft = Veranlassung zur Klage?

AG Waiblingen, Urteil vom 24.03.2025 - 13 C 280/25

Ein Schuldner ist im Allgemeinen vor Fälligkeit nicht verpflichtet, sich zu seiner Leistungsbereitschaft und -fähigkeit zu äußern. Vielmehr gibt der Schuldner nur und erst dann Anlass zur Klageerhebung, wenn er aktiv ein Verhalten an den Tag legt, das aus der Sicht eines objektiven vernünftigen Betrachters an der Erfüllungsbereitschaft zweifeln lässt

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Online seit 24. Juli

IBRRS 2025, 1925
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ende des Mietverhältnisses: Wann wird die Wohnung vorenthalten?

BGH, Urteil vom 18.06.2025 - VIII ZR 291/23

1. Die Mietsache wird dem Vermieter dann i.S.d. § 546a Abs. 1 BGB nach Beendigung des Mietverhältnisses vorenthalten, wenn - kumulativ - der Mieter die Mietsache nicht zurückgibt und das Unterlassen der Herausgabe dem Willen des Vermieters widerspricht (Bestätigung von Senatsurteil vom 12.07.2017 - VIII ZR 214/16, Rz. 19, 25, IMR 2017, 351 = NJW 2017, 2997; siehe auch BGH, Urteil vom 13.03.2013 - XII ZR 34/12, Rz. 23, IMRRS 2013, 0935 = BGHZ 196, 318; jeweils m.w.N.).*)

2. An einem Rückerlangungswillen des Vermieters fehlt es etwa, wenn er - trotz Kündigung des Mieters - vom Fortbestehen des Mietverhältnisses ausgeht (Bestätigung von Senatsurteil vom 12.07.2017 - VIII ZR 214/16, Rz. 20 f., a.a.O.; siehe auch BGH, Urteil vom 13.03.2013 - XII ZR 34/12, a.a.O.; jeweils m.w.N.).*)

3. Für einen bereicherungsrechtlichen Nutzungsersatzanspruch des Vermieters, der dann gegeben sein kann, wenn der (ehemalige) Mieter die Sache über die vereinbarte Laufzeit hinaus nutzt, kommt es maßgeblich auf die tatsächlich gezogenen Nutzungen an; der bloße (unmittelbare oder mittelbare) Besitz an der Wohnung reicht hierfür nicht aus (Bestätigung von Senatsurteil vom 12.07.2017 - VIII ZR 214/16, Rz. 30 ff., a.a.O.; vgl. auch BGH, Urteile vom 07.03.2013 - III ZR 231/12, Rz. 26, IMRRS 2013, 2489 = BGHZ 196, 285, vom 15.12.1999 - XII ZR 154/97, IMRRS 1999, 0013 = NJW-RR 2000, 382 unter 4 [zu § 557 BGB a.F.]; jeweils m.w.N.).*)

4. Zur Bemessung des Werts der nach dieser Maßgabe herauszugebenden Nutzungen, wenn der (ehemalige) Mieter die Wohnung nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht mehr als solche - also zum Wohnen -, sondern nur noch in der Form nutzt, dass er einige Möbelstücke dort belässt.*)




IBRRS 2025, 1921
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer darf Mitglied des Verwaltungsbeirats sein?

BGH, Urteil vom 04.07.2025 - V ZR 225/24

1. Zum Mitglied des Verwaltungsbeirats einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer können auch juristische Personen (hier: Gemeinde) bestellt werden, nicht aber - vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung - deren gesetzliche Vertreter oder bevollmächtigte Mitarbeiter, die selbst nicht Wohnungseigentümer sind.*)

2. Beschlüsse über die Bestellung zum Verwaltungsbeirat, in denen solche Vertreter oder Mitarbeiter namentlich benannt werden, sind im Zweifel so auszulegen, dass die durch sie vertretene juristische Person zum Verwaltungsbeirat bestellt werden soll.*)

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IBRRS 2025, 1850
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nicht jeder Planungsfehler begründet ein Mitverschulden des Auftraggebers!

OLG Bamberg, Beschluss vom 23.05.2023 - 12 U 25/22

1. Ein unverhältnismäßiger Mängelbeseitigungsaufwand kann anzunehmen sein, wenn es sich um "Schönheitsfehler" oder optische Mängel handelt, welche die Gebrauchsfähigkeit so gut wie nicht beeinträchtigen und nur mit erheblichen Kosten beseitigt werden können (hier verneint).

2. Der Auftragnehmer kann nicht einwenden, der Auftraggeber schulde zunächst eine mangelfreie Planung für die Mängelbeseitigung, wenn der Bauwerksmangel ausschließlich durch Ausführungsfehler verursacht ist. Gleiches gilt für den Mitverschuldenseinwand.

3. Bei einem Abzug "neu für alt" sind die erlangen Vorteile mit den erlittenen Nachteilen, die der Auftraggeber bis zur Beseitigung des Mangels in Kauf nehmen muss, zu verrechnen.

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IBRRS 2025, 1913
VergabeVergabe
Nachschieben von Gründen oder neue Wertungsentscheidung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2023 - Verg 2/23

1. Wird eine Wertung nicht lediglich überprüft und nach erfolgter Prüfung als richtig bestätigt, sondern wird sie inhaltlich korrigiert, liegt eine neue Wertung vor, auch wenn die Anzahl der erzielten Punkte im Ergebnis gleich bleibt.

2. Hat der öffentliche Auftraggeber für die Bewertung, ob und inwieweit das Angebot die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt, auf ein Bewertungssystem mittels Noten abgestellt, so steht ihm ein Beurteilungsspielraum zu. Seine diesbezüglichen Bewertungsentscheidungen sind allerdings daraufhin überprüfbar, ob die jeweiligen Noten im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden.

3. Eine Ergänzung und Präzisierung der Bewertungsbegründung ist zulässig, wenn sie keinerlei Anhaltspunkte für eine Manipulation erkennen lässt und nicht zu besorgen ist, dass die Berücksichtigung der nachgeschobenen Dokumentationen nicht ausreichen könnte, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten.

4. Eine Präklusion wegen erkennbaren Vergabeverstoßes ist bei einem gerügten Verstoß gegen das Transparenz- und Wirtschaftlichkeitsgebot nicht schon dann anzunehmen, wenn dieser in der Leistungsbeschreibung angelegt war. Das gilt insbesondere, wenn nur vertiefte Rechtskenntnisse eine Beurteilung der Vergaberechtskonformität eines Bewertungssystems erlauben.

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IBRRS 2025, 1800
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abstandsflächen dienen nicht der Instandhaltung!

VGH Bayern, Beschluss vom 01.07.2025 - 15 ZB 25.802

1. Die Feststellungswirkung eines Vorbescheids ergibt sich ausschließlich aus dessen Tenor und dem zugrundeliegenden Antrag.

2. Ein Bauvorbescheid kann auch (nur) zur Frage der grundsätzlichen bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit ergehen.

3. Eine erdrückende Wirkung kommt nur bei nach Höhe und Volumen übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarter Wohnbebauung in Betracht.

4. Auf die Erleichterung oder günstigere Durchführung von Renovierungs- oder Instandhaltungsarbeiten haben die Abstandsflächen allenfalls eine mittelbare, rechtlich nicht durchsetzungsfähige Wirkung.

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IBRRS 2025, 1889
WohnraummieteWohnraummiete
Exzessives Rauchen in der Wohnung ist kein vertragsgemäßer Gebrauch

AG Mainz, Urteil vom 17.04.2025 - 83 C 449/24

1. Liegt eine Verschlechterung der Mietsache vor, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht, hat der Mieter die Instandsetzungskosten zu tragen.

2. Der Vermieter ist hierfür beweisbelastet.

3. Weder vergilbte Wände und Decken noch ein wahrnehmbarer Nikotingeruch beim Betreten der Wohnung stellen einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache dar.

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IBRRS 2025, 1595
MietrechtMietrecht
Nutzungsvertrag betreffend eine Flächennutzung mit Windenergieanlagen: Gewerblicher Miet- oder Pachtvertrag

OLG Schleswig, Urteil vom 28.05.2025 - 12 U 59/24

1. Bei dem Nutzungsvertrag betreffend eine Flächennutzung mit Windenergieanlagen handelt es sich um einen gewerblichen Miet- oder Pachtvertrag.*)

2. Zur Vertragskonstruktion: Im konkreten Fall beträgt die Laufzeit des Vertrags, vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen an gerechnet, 20 Jahre. Hinzu kommt eine Option für den Nutzungsberechtigten, den Vertrag um weitere 2 x 5 Jahre zu verlängern. Der Vertrag beginnt allerdings bereits zuvor, nämlich mit dem Tag der Unterzeichnung, zu laufen. Mit der Frage, ob für diesen Zeitraum ebenfalls eine Befristung anzunehmen ist mit der Folge, dass eine ordentliche Kündigung per se ausscheidet oder ob der Vertrag in diesem Zeitraum unbefristet ist und eine ordentliche Kündigung grundsätzlich zulässt, hat sich jüngst der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung ebenfalls zu einem Mietverhältnis im Bereich des Windenergieanlagenbaus beschäftigt.*)

3. Gehen die Vertragsparteien bei Vertragsschluss davon aus, dass das Ereignis eintreten wird und nur der Zeitpunkt, wann dies der Fall sein wird, ungewiss ist, liegt in der Regel eine Befristung iSv § 163 BGB vor mit der Folge, dass die Mietzeit bestimmt ist und damit gemäß § 542 Abs. 2 BGB die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung auch bis zum Beginn der vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen ist. Ist aus der maßgeblichen Sicht der Vertragsparteien bei Vertragsschluss hingegen ungewiss, ob dieses Ereignis überhaupt jemals eintreten wird, liegt eine aufschiebende Bedingung iSv § 158 Abs. 1 BGB vor. Die Vertragsbindung besteht dann bereits ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die fest vereinbarte Mietzeit beginnt indes erst mit dem Eintritt der aufschiebenden Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB. In diesem Fall ist die Mietzeit bis zum Eintritt der Bedingung unbestimmt und der Vertrag kann grundsätzlich durch eine ordentliche Kündigung beendet werden, während nach dem Bedingungseintritt die Vertragslaufzeit befristet ist und eine ordentliche Kündigung vor dem Laufzeitende gemäß § 542 Abs. 2 BGB ausscheidet.*)

4. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrags - sollte es nach den Ausführungen unter 3. bestehen - kann allerdings vertraglich ausgeschlossen sein. Grundsätzlich kann in einem unbefristeten Miet- oder Pachtverhältnis das Recht zur ordentlichen Kündigung für einen bestimmten Zeitraum vertraglich ausgeschlossen werden. Dies gilt auch im Rahmen von Formularverträgen. Ein zeitlich befristeter Ausschluss des Kündigungsrechts kann sich in einem Miet- oder Pachtvertrag auch aufgrund einer konkludenten Vereinbarung ergeben.*)

5. Bei einer Auslegung der vertraglichen Regelungen im Hinblick auf einen Ausschluss der ordentlichen Kündigung können im Einzelfall auch Rücktrittsregelungen mit einbezogen werden. Würde man nämlich den Parteien unabhängig von den Rücktrittsregelungen ein "freies" Kündigungsrecht bis zur Inbetriebnahme der Windenergieanlagen zubilligen, wäre insbesondere die Anlagenbetreiberin ‒ für den Verpächter erkennbar ‒ einem hohen Kostenrisiko ausgesetzt, was annehmbar durch die Beschränkung von Beendigungsmöglichkeiten verhindert werden sollte.*)

6. Allerdings muss ein solcher Ausschluss auch einer AGB-Prüfung gem. §§ 305ff. BGB standhalten. Ein Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts für den Verpächter kann dabei trotz der grundsätzlich zu schützenden finanziellen Interessen des Windenergieanlagenbetreibers nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB im Einzelfall unwirksam sein, wenn der Verpächter dadurch entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird.*)

7. Dabei resultiert die unangemessene Benachteiligung des Beklagten noch nicht aus potenziell unangemessen langen oder sogar unendlich dauernden entgeltlosen Zeiten und/oder einer potenziell unendlichen Zeitdauer, für die der Beklagte ohne Entgelt an den Nutzungsvertrag gebunden wäre, sofern der Vertrag für diesen Zeitraum weiterhin die Nutzung durch den Verpächter vorsieht und er ggfs. Schadensersatz gem. § 280 Abs. 1 BGB verlangen und/oder außerordentlich kündigen kann.*)

8. Sie kann aber daraus resultieren, dass der Verpächter zu einer zusätzlichen Leistung verpflichtet ist - wie hier die Aufgabe der Wohnnutzung einer Hofstelle auf den verpachteten Flächen - und die Erklärung zur Aufgabe der Wohnnutzung früh im Laufe des Genehmigungsverfahrens bereits für die erste Windenergieanlage erfolgen muss, ohne dass der Verpächter zu diesem Zeitpunkt weiß, ob und in welchem Umfang er auf die von der Anzahl der gebauten Windenergieanlagen abhängige vertragliche Vergütung - insbesondere eine Beteiligung am Windpark - einen Anspruch hat. Diese zusätzliche Verpflichtung kann im Ergebnis dazu führen, dass der Verpächter ohne ein ordentliches Kündigungsrecht jedenfalls bis zur Erteilung der Genehmigung und ohne angemessenen finanziellen Ausgleich unangemessen benachteiligt wird im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB.*)

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IBRRS 2025, 1916
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Mangelhafte Bauleistung ist insolvenzrechtlich teilbar!

BGH, Urteil vom 17.07.2025 - IX ZR 70/24

1. Der Insolvenzverwalter kann einen Anspruch auf Vergütung für die vom Schuldner vorinsolvenzlich erbrachten Leistungen auf einen zur Zeit der Verfahrenseröffnung beiderseitig nicht oder nicht vollständig erfüllten gegenseitigen Vertrag unabhängig von einer Erfüllungswahl zur Masse ziehen, wenn die beiderseitig geschuldeten Leistungen teilbar sind.*)

2. Sind die beiderseitig geschuldeten Leistungen teilbar, bewirkt bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, und nicht erst die spätere Erfüllungswahl oder -ablehnung eine Aufspaltung des einheitlichen Vertragsverhältnisses in den vom Schuldner erfüllten und den nicht erfüllten Teil.*)

3. Eine mangelhafte Leistung ist nur teilweise - im Umfang der Mängelfreiheit - erbracht. Sie ist teilbar, wenn sich ein mangelfreier Leistungsteil abgrenzen lässt. Es kommt darauf an, ob sich der Wert der mangelfrei erbrachten Teilleistung und ein auf sie entfallender Anteil der Gegenleistung im Verhältnis zur Gesamtleistung und Gesamtvergütung objektiv bestimmen lassen.*)

4. Ist eine Werkleistung teilbar, setzt die Durchsetzung des Vergütungsanspruchs für den vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner erbrachten Teil der Leistung aufgrund der insolvenzrechtlichen Modifikationen keine Abnahme dieser Teilleistung voraus.*)

5. Weist die vorinsolvenzlich erbrachte Teilleistung Mängel auf, ist der auf diese Teilleistung entfallende Vergütungsanspruch von vornherein um die Mängelbeseitigungskosten gemindert.*)




IBRRS 2025, 1894
ProzessualesProzessuales
Klage auf Feststellung zum Ersatz künftiger Schäden: Wie ist die Beschwer zu bemessen?

BGH, Beschluss vom 17.06.2025 - VIII ZR 129/24

1. Das Rechtsmittel eines einfachen Streithelfers ist stets ein Rechtsmittel der Hauptpartei, ohne dass er dabei selbst in eine Parteirolle gelangt; vielmehr liegt in seiner Rechtsmitteleinlegung nur die Erklärung, das Rechtsmittel der von ihm bei seinem Beitritt bezeichneten Partei unterstützen zu wollen.

2. Für die Beurteilung, ob die erforderliche Beschwer gegeben ist, ist allein auf die Person der unterstützten Partei und deren Interesse an der Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts abzustellen.

3. Der Wert einer positiven Feststellungsklage ist im Regelfall in der Weise zu bemessen, dass von dem Wert einer entsprechenden Leistungsklage im Hinblick darauf, dass der Kläger mit einem Feststellungsausspruch keinen vollstreckbaren Titel erhält, ein Abschlag von 20% vorzunehmen ist.

4. Geht es um die Feststellung zum Ersatz künftigen Schadens, bemisst sich das konkrete wirtschaftliche Interesse der Partei nicht allein nach der Höhe des drohenden Schadens, sondern auch danach, wie hoch oder wie gering das Risiko eines Schadenseintritts und einer tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Feststellungskläger ist.

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IBRRS 2025, 1688
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Räumungsklage

OLG Köln, Beschluss vom 18.06.2025 - 27 W 3/25

Stützt der Vermieter seinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung auch auf einen anderen Rechtsgrund - hier Eigentum -, richtet sich der Streitwert nach § 41 Abs. 2 Satz 2 GKG. Maßgebend ist danach der jährliche Nutzungswert der Wohnung und nicht das vereinbarte Entgelt.

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Online seit 23. Juli

IBRRS 2025, 1441
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abnahme des Gemeinschaftseigentums unwirksam: Verjährung der Mängelansprüche?

OLG Stuttgart, Urteil vom 13.05.2025 - 10 U 4/25

1. Eine Klausel in einem Bauträgervertrag, die den Fristbeginn für einen Widerspruch des Erwerbers gegen die beabsichtigte Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen Vertreter an das Absenden eines Informationsschreibens des Vertreters anknüpft, hält einer Inhaltskontrolle nicht Stand.*)

2. Verhandlungen einer WEG oder die Klage einer WEG im Hinblick auf Mängel des Gemeinschaftseigentums hemmen die Verjährung der Mängelrechte, wenn und sobald die WEG berechtigt ist, diese Ansprüche für die Erwerber geltend zu machen.*)

3. Die Rechtsanwendung unterliegt nicht der Dispositionsfreiheit der Parteien. Ob ein Erfüllungsanspruch oder ein Nacherfüllungsanspruch vorliegt und deren Verjährung sind Fragen der Rechtsanwendung auf den der Entscheidung zu Grunde zu legenden, also festgestellten bzw. unstreitigen Lebenssachverhalt und sind damit Aufgabe des Gerichts. Insoweit können weder die Parteien das Gericht noch das Gericht sich selbst auf die Prüfung einzelner Anspruchsnormen unter Außerachtlassung anderer, auf den Sachverhalt anwendbarer Normen beschränken.*)

4. Liegt beim Bauträgervertrag eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums vor, die wegen Verstoßes gegen Rechtsnormen unwirksam ist, verjähren die Ansprüche der Erwerber wegen Mängeln spätestens mit Ablauf von 15 Jahren nach Fertigstellung bzw. letztem Erwerb (noch offengelassen im Urteil des Senats vom 02.04.2024 - 10 U 13/23 = IBR 2024, 301; a.A. OLG Stuttgart, IBR 2024, 460).*)




IBRRS 2025, 1880
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt muss nicht über die Fachkunde eines Fachplaners verfügen!

LG Koblenz, Urteil vom 11.07.2025 - 8 O 119/23

1. Einen Architekten trifft die Integrations- und Koordinationsverantwortung für die Einbindung von Fachplanungsleistungen in die Gesamtplanung, einschließlich der Erstellung und Fortschreibung von Bauzeitenplänen.

2. Von einem Architekten kann bei der Terminplanung nicht erwartet werden, aus eigener Anschauung oder Erfahrung heraus einen realistischen Zeitansatz für eine noch nicht konkretisierte Fachplanung mit hinreichender Verlässlichkeit festzulegen. Vielmehr ist der Architekt in einem solchen Fall nur verpflichtet, im Rahmen seines allgemeinen Erfahrungswissens eine vorläufige, grob realistische Zeitannahme auf Basis vergleichbarer Projekte oder branchentypischer Erfahrungswerte zu treffen.

3. Die Kündigungsvergütung für nicht erbrachte Leistungen stellt eine Entgeltforderung dar.

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IBRRS 2025, 1887
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann erlangt ein Nachbar "sichere Kenntnis" von der Genehmigung?

BVerwG, Beschluss vom 25.06.2025 - 7 B 29.24

Wann ein Nachbar sichere Kenntnis von dem erlangt oder hätte erlangen können, was auf dem Nachbargrundstück tatsächlich genehmigt worden ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und setzt nicht stets voraus, dass er die Genehmigung "in den Händen" hält (Bestätigung von BVerwG, Beschluss vom 17.02.1989 - 4 B 28.89, IBRRS 1989, 0721, und Beschluss vom 11.09.2018 - 4 B 34.18, IBRRS 2018, 3322).*)

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IBRRS 2025, 1812
MietrechtMietrecht
Boot als Wohnung: Wohnraummietvertrag bzgl. Liegeplatz?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2025 - 24 U 54/24

1. Ein privatrechtlich ausgestaltetes Nutzungsverhältnis (hier: Miete) über einen Bootsliegeplatz in einem Hafen als öffentlicher Einrichtung unterliegt in Anwendung der Zwei-Stufen-Theorie der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit (§ 13 GVG), wenn das "Wie" (hier: Nutzungsdauer) im Streit steht.*)

2. Die Miete eines Bootsliegeplatzes stellt eine Grundstücksmiete gem. § 578 Abs. 1 BGB dar. Es ist unerheblich, wenn der gemietete Grundstücksteil mit Wasser bedeckt ist.*)

3. Eine erstmals in zweiter Instanz erklärte Kündigung als Gestaltungsrecht ist grundsätzlich unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigen.*)

4. Die obsiegende Partei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, wenn sie die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für ihr Obsiegen bereits selbst während des ersten Rechtszuges hätte schaffen können.*)

5. Die Nutzung eines Bootes zu Wohnzwecken begründet keinen Wohnraummietvertrag über den Liegeplatz, sondern stellt einen Grundstücksmietvertrag i.S.d. § 578 Abs. 1 BGB dar.

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IBRRS 2025, 1707
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nur teurere Tür erfüllt Schalldämmmaß: Dennoch kann Wahl der günstigeren Tür beschlossen werden

AG München, Urteil vom 27.03.2025 - 1293 C 13987/24 WEG

1. Eine Anfechtungsklage kann nicht mit einer Beschlussersetzungsklage verbunden werden. Sollte ein Beschluss für ungültig erklärt werden, muss zunächst wieder eine Eigentümerversammlung mit der Thematik befasst werden.

2. Der Bestimmtheitsgrundsatz verbietet es nicht, dass ein Beschluss nur durch ein Dokument, auf das er Bezug nimmt, ausgelegt werden kann. In diesem Fall muss das Dokument, auf das Bezug genommen wird, mit hinreichender Sicherheit bestimmbar sein. Dass das in einem Beschluss in Bezug genommene Dokument dem Versammlungsprotokoll als Anlage beigefügt wird, ist zwar wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich (ebenso BGH, Urteil vom 08.04.2016 - V ZR 104/15, IMR 2106, 334).

3. Das Ermessen der Wohnungseigentümer bei der Auswahl von zu treffenden Maßnahmen bezüglich einer Wohnungstür ist nicht auf "null" reduziert, wenn nur die kostenintensivere Maßnahme das derzeitige Schalldämmmaß der Wohnungstür gewährleistet. Damit kann auch die Wahl des kostengünstigeren Alternativangebots, das das derzeitige Schalldämmmaß nicht ausdrücklich garantiert, der ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen.

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IBRRS 2025, 1748
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Haftung des Betreibers einer Fotodatenbank für Urheberrechtsverletzungen?

OLG Köln, Urteil vom 23.05.2025 - 6 U 61/24

1. Bei Schutzrechtsverletzungen erfolgt die Schadensberechnung, indem ein Lizenzvertrag zu angemessenen Bedingungen als Lizenzanalogie fingiert wird.

2. Der Betreiber einer Bilddatenbank haftet für die bei ihm eingestellten Fotos, wenn er sich Verwertungsrechte einräumen lässt und diese dann lizensiert.

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IBRRS 2025, 1650
SteuerrechtSteuerrecht
Zweitwohnung oder nicht?

VGH Bayern, Beschluss vom 02.05.2025 - 4 ZB 24.704

1. Der örtliche Normgeber darf beim Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen.

2. Da das Innehaben einer Wohnung auch für Zwecke der privaten Lebensführung bereits dann anzunehmen ist, wenn sich der Eigentümer der betreffenden Räumlichkeiten die Möglichkeit der Eigennutzung offenhält, kann die steuererhebende Gemeinde in einem solchen Fall grds. vom Vorliegen einer Zweitwohnung ausgehen, solange keine besonderen Umstände ersichtlich sind, die diese tatsächliche Vermutung erschüttern.

3. Wegen des Grundsatzes "keine Gleichheit im Unrecht" können sich aus einem etwaigen satzungswidrigen Vollzugsmangel keine subjektiven Rechte eines Steuerpflichtigen in Bezug auf seine Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer ergeben.

4. Da es bei der Prüfung, ob eine zeitweise nicht genutzte Wohnung eine reine Kapitalanlage darstellt, auf eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalls ankommt, kann auch die Frage, "wie ein sehr lange vorliegender Leerstand definiert wird und wann ausweislich dieser Definition das Hauptkriterium bei der Frage der Kapitalanlage als erfüllt anzusehen ist", keiner allgemeingültigen Klärung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugeführt werden.

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IBRRS 2025, 1892
ProzessualesProzessuales
Fristverlängerung für Berufungsbegründung rechtswidrig versagt: Wann beginnt Wiedereinsetzungsfrist?

BGH, Beschluss vom 09.07.2025 - IV ZB 15/25

Ist eine Partei deshalb verhindert, die Frist zur Berufungsbegründung einzuhalten, weil das Berufungsgericht die Anforderungen an eine erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist überspannt und daher die nachgesuchte Fristverlängerung rechtswidrig versagt, läuft die Frist von einem Monat, um Wiedereinsetzung zu beantragen und die Berufungsbegründung einzureichen, ab Zugang des die Fristverlängerung ablehnenden Beschlusses.

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IBRRS 2025, 1814
ProzessualesProzessuales
Zutrittsgewährung bei Vorenthaltung des Besitzes an einem Wochenendhaus: Streitwert?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.05.2025 - 5 W 100/23

1. Bei einer Klage auf Unterlassung einer Besitzstörung richtet sich der Streitwert nach § 3 ZPO.

2. Trägt der Kläger vor, ihm sei von dem Beklagten gestattet worden, auf dessen Grundstück ein Wochenendhaus zu errichten, das er entsprechend für sich und seine Familie rund fünf Wochen im Jahr nutze, so ist das mit der Klage geltend gemachte Interesse an der Gewährung des Zutritts und an der Wiedereinräumung des Besitzes analog § 41 Abs. 5 GKG zu bewerten. Maßgeblich ist, welchen Schaden der Kläger durch die Vorenthaltung des Besitzes erlitten hat bzw. geltend macht, nicht hingegen der Grundstückswert.

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Online seit 22. Juli

IBRRS 2025, 1835
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Energieberater schuldet keine Fristüberwachung!

OLG München, Beschluss vom 04.07.2025 - 19 U 3738/24

1. Die Tätigkeit eines Energieeffizienz-Experten im Rahmen der KfW-Förderung ("Energieberater") stellt regelmäßig eine entgeltliche Geschäftsbesorgung dar, auf die das Dienstvertragsrecht anwendbar ist.

2. Eine Leistungspflicht zur Überwachung der Fristen des Fördermittelverfahrens ergibt sich aus einem Energieberatungsvertrag grundsätzlich nicht.

3. Hinweispflichten hinsichtlich eines Fristablaufs bestehen jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber das Fördermittelverfahren selbst abwickelt und die Förderzusagen mit den darin enthaltenen Fristen dem Energieberater nicht übermittelt wurden.

4. Im Zweifel hat der Energieberater mit seinen Leistungen alsbald zu beginnen und sie in angemessener Zeit zügig zu Ende zu führen. Dabei ist die für deren Herstellung notwendige Zeit in Rechnung zu stellen. Mit Ablauf der angemessenen Fertigstellungsfrist tritt Fälligkeit ein.

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IBRRS 2025, 1808
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Genehmigt bleibt genehmigt!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 30.06.2025 - 12 KS 55/24

Im Inkraftreten des § 45b BNatSchG noch des § 6 WindBG liegen keine Gründe dafür, ein bestandskräftig abgeschlossenes Genehmigungsverfahren für WEA mit dem Ziel wiederaufzugreifen, artenschutzrechtlich begründete Betriebsbeschränkungen aufzuheben.*)

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IBRRS 2025, 1797
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abwasserleitungen sind Gemeinschaftseigentum!

AG Charlottenburg, Beschluss vom 17.04.2025 - 73 C 6/24

1. Leitungen für Abwasser sind regelmäßig Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie sich im Bereich des Sondereigentums befinden, bis zur ersten für die Handhabung durch den Sondereigentümer vorgesehenen Absperrmöglichkeit von der Abzweigung der Hauptleitung an.

2. Gibt es diese Absperrmöglichkeit bei der Abwasserleitung nicht, ist regelmäßig die gesamte Abwasserleitung, unabhängig von abweichenden Regelungen in der Gemeinschaftsordnung, Gemeinschaftseigentum.

3. Außerdem liegt Gemeinschaftseigentum auch dann vor, wenn die Leitung nicht ohne Eingriff in das Gemeinschaftseigentum verlegt werden kann.

4. Befinden sich die in Stand zu setzenden Abwasserleitungen im Bereich des Gemeinschaftseigentums, trifft die Instandsetzungslast, einschließlich Kostenlast hierfür den Verband.

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IBRRS 2025, 1695
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wie entsteht ein Wohnungsrecht?

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.04.2025 - 5 U 36/24

1. Die Vereinbarung eines Mitbenutzungsrechts zugunsten eines Dritten stellt nicht ohne Weiteres einen Vertrag zugunsten Dritter dar.

2. Ein Vertrag zu Lasten Dritter ist unzulässig; zulässig sind nur Belastungen Dritter, die sich nur als Einschränkung seiner Begünstigung oder lediglich einen Reflex darstellen.

3. Eine im Zusammenhang mit der Einräumung eines Nutzungsrechts für einen Dritten geregelte Pflicht zur Beteiligung an den Kosten des Grundbesitzes ist keine bloße Einschränkung der Begünstigung oder bloßer Reflex sondern ein unwirksamer Vertrag zu Lasten Dritter.

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IBRRS 2025, 1875
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
CE-Kennzeichen fehlt: Kaufsache mangelhaft?

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.06.2025 - 9 U 52/23

1. Der Exporteur von persönlicher Schutzausrüstung in die EU muss sich ein arglistiges Verhalten des von ihm mit der Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EU) 2016/425 und der Anbringung eines CE-Kennzeichens betrauten Prüfinstituts gem. § 278 BGB zurechnen lassen.*)

2. Die Beauftragung und Ausstellung von "Voluntary Certificates", die keinen anderen Zweck haben können, als die Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EU) 2016/425 und der Anbringung eines CE-Kennzeichens im Rechtsverkehr vorzutäuschen, erfüllt den Tatbestand eines arglistigen Verhaltens i.S.d. § 377 Abs. 5 HGB.*)

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IBRRS 2025, 1874
SchiedswesenSchiedswesen
Wenn die Parteien sich streiten, bestimmt das Gericht den Schiedsrichter!

BayObLG, Beschluss vom 10.07.2025 - 101 SchH 73/25

1. Hat eine Partei den Schiedsrichter nicht innerhalb eines Monats nach Empfang einer entsprechenden Aufforderung durch die andere Partei bestellt oder können sich die beiden Schiedsrichter nicht binnen eines Monats nach ihrer Bestellung über den dritten Schiedsrichter einigen, so ist der Schiedsrichter auf Antrag einer Partei durch das Gericht zu bestellen.

2. Die einmonatige Benennungsfrist wird wirksam in Gang gesetzt, wenn die Aufforderung zugleich die Person des für die eigene Partei gewählten Schiedsrichters und den Gegenstand, über den eine Entscheidung des Schiedsgerichts herbeigeführt werden soll, konkret bezeichnet.

3. Der säumigen Partei bleibt es trotz Ablaufs der Monatsfrist unbenommen, einen geeigneten Schiedsrichter zur Bestellung durch das Gericht vorzuschlagen.

4. Der Abschluss einer Schiedsvereinbarung zwischen Unternehmen ist durch den Austausch elektronischer Dokumente wirksam möglich.

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IBRRS 2025, 1834
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Kein rechtliches Interesse, kein Beweisbeschluss!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.06.2025 - 6 W 39/25

1. Ist ein Rechtsstreit nicht anhängig, kann die Partei die Begutachtung durch einen Sachverständigen beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse hat.

2. Ein rechtliches Interesse ist in Fällen zu verneinen, in denen ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozessgegner oder ein Anspruch nicht ersichtlich ist, wobei es sich um eindeutige Fälle handeln muss. Es ist ferner zu verneinen, wenn dem Sachverständigen keine Anschlusstatsachen zu Verfügung stehen und das Beweismittel deshalb offensichtlich ungeeignet ist, einen tauglichen Beweis zu erbringen (hier bejaht).

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