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Derzeit 137.000 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen 55 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 170 Urteile neu eingestellt.

Über 43.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
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Aktuelle Urteile zum Zivilprozess & Schiedswesen

Zeige Urteile 51 bis 55 von insgesamt 55 - (170 in Alle Sachgebiete)




Online seit 9. März

IBRRS 2026, 0536
ProzessualesProzessuales
Wann ist ein Anerkenntnis nicht mehr "sofortig"?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2026 - 3 W 3/26

Jedenfalls dann, wenn die Beklagte innerhalb der Frist zur Verteidigungsanzeige oder innerhalb der Klageerwiderungsfrist ohne jede Einschränkung einen Klageabweisungsantrag ankündigt und erst in einem nachfolgenden Schriftsatz oder in der Güteverhandlung oder im frühen ersten Termin den gegen sie geltend gemachten Anspruch anerkennt, handelt es sich nicht mehr um ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO.*)

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Online seit 6. März

IBRRS 2026, 0507
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter ist zur Wiederherstellung der Warmwasserversorgung verpflichtet

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 15.10.2025 - 123 C 5123/25

1. Fällt die Warmwasserversorgung ab dem 15.05.2025 bis zum 24.09.2025 aus, kann der Mieter die Versorgung mit Warmwasser per einstweiliger Verfügung erwirken.

2. Eine objektive Unmöglichkeit ist nicht gegeben, wenn die Warmwasser-Versorgung wiederherstellbar ist, auch wenn die entsprechende Warmwasser-Steigeleitung außer Betrieb gesetzt worden sein sollte, indem man mobile oder stationäre Warmwasser-Boiler installiert.

3. Der Vermieter hat für die dauerhafte Warmwasser-Versorgung verschuldensunabhängig einzustehen.

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IBRRS 2026, 0558
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Absender und (einfach) Signierender müssen nicht identisch sein!

BGH, Beschluss vom 25.02.2026 - VII ZB 29/24

1. § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO erfordert nicht, dass bei Nutzung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs als sicherem Übermittlungsweg die das elektronische Dokument einfach signierende Person mit derjenigen identisch ist, die es versendet.*)

2. Die verantwortende Person muss bei der Übermittlung eines Dokuments unter Nutzung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs als sicherem Übermittlungsweg aus der Signatur zu erkennen sein. Zur Wahrung der Form des § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO ist es nicht ausreichend, wenn ein elektronisches Dokument mit dem Namenszug einer Person einfach signiert wird, die dieses nicht inhaltlich verantwortet.*)

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IBRRS 2026, 0475
RechtsanwälteRechtsanwälte
Schriftsatzzugang trotz "Problemen" des Gerichtsservers?

LSG Bayern, Beschluss vom 09.02.2026 - L 3 SB 4/26 B

Zum Zugang eines von einem besonderen elektronischen Anwaltspostfachs per EGVP an das Gericht versandten Schriftsatzes, der bei Gericht nicht abrufbar war.*)

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IBRRS 2026, 0476
ProzessualesProzessuales
Auch selbständige Beweisverfahren sind abtrennbar!

LG Karlsruhe, Beschluss vom 22.01.2026 - 6 OH 11/22

§ 145 ZPO (Prozesstrennung) ist im selbständigen Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO jedenfalls analog anwendbar.*)

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